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Zivilklage nach Strafbefehl noch möglich?

Otterinchen

Mitglied
Hallo!

Ich habe mal eine Frage hinsichtlich einer Zivilklage. Der Unfallgegner, der vor gut 2 Jahren meinen Lebensgefährte fahrlässig getötet und mich fahrlässig schwer verletzt hat, hat im Mai 2013 einen Strafbefehl erhalten. Meiner Anwältin lag der erst im August 2013 vor, wo kein Einspruch mehr möglich und dieser bereits rechtskräftig war.

Meine Frage ist nun, kann ich eigentlich jetzt noch zivilrechtlich klagen? Meine Anwältin hat mir nichts dazu gesagt. Ich bin gerade dabei meine Anwältin zu wechseln, da diese in der Vergangenheit viele Fehler zu meinen Lasten gemacht hat und ich erst durch meine eigenen Recherchen finanzielle Nachteile für mich abwenden konnte. Also, würde ich gerne wissen, ob sie auch hier mich nicht ausreichend informiert hat.

Wenn Ihr hier mir weiterhelfen könntet, wäre ich euch sehr dankbar.

Otterinchen
 
Hallo Otterinchen,

Du könntest Nebenklägerin werden. Die Hauptanklage führt die Staatsanwaltschaft. Du somit Nebenklägerin.

Für Dich geht es ja auch weiter hinsichtlich des Zivilprozesses.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra!

Also, kann ich einen Zivilprozess auch dann noch führen, wenn der Strafbefehl schon längst ergangen ist?

Was kann ein Zivilprozess noch bringen? Macht er Sinn?

Seitens der Haftpflichtversicherung wurde der Unfall zu 100% anerkannt und Zahlungen geleistet. Allerdings ist alles noch nicht abgeschlossen.


Gruß

Otterinchen
 
Hallo Kasandra!

Also, kann ich einen Zivilprozess auch dann noch führen, wenn der Strafbefehl schon längst ergangen ist?

Was kann ein Zivilprozess noch bringen? Macht er Sinn?

Seitens der Haftpflichtversicherung wurde der Unfall zu 100% anerkannt und Zahlungen geleistet. Allerdings ist alles noch nicht abgeschlossen.

also soweit ich weiß, sind Straf- und Zivilprozess zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Aber was ich nicht ganz verstehe: Wen willst du verklagen? Du schreibst doch selbst, dass der Unfall von der Haftpflichtversicherung zu 100% anerkannt wurde. Ein Zivilverfahren würde dann nur Sinn machen, wenn die sich weigern würde zu zahlen.
 
Zivilklage

Hallo Otterinchen,

der Strafbefehl hat nichts mit einer Zivilklage zu tun, da ein Strafbefehl im Strafrecht angesiedelt ist und, wie schon von Stanton angeführt, der Straf- und der Zivilprozess zwei unterschiedliche Dinge sind und rein rechtlich nichts miteinander zu tun haben.

Das hängt insbesondere mit dem Ziel der beiden Prozessformen zusammen.

Wenn die Versicherung den Unfall zu 100 % der Sache nach anerkennt, dann heißt das noch lange nicht, dass sie auch alles bezahlt.

Auch, wenn sie bereits Zahlungen geleistet hat, kann sie sich immer noch vor weiteren Zahlungen drücken mit entsprechender Begründung. Insbesondere die Frage der von Dir geltend gemachten Forderungen können Sie mit der Begründung bestreiten, dass diese nicht unfallursächlich sind.

Also, spätestens dann wäre eine Zivilklage geboten. Eine Geldzahlung hemmt übrigens die Verjährung.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
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