Otterinchen
Mitglied
Hallo!
Ich habe mal eine Frage hinsichtlich einer Zivilklage. Der Unfallgegner, der vor gut 2 Jahren meinen Lebensgefährte fahrlässig getötet und mich fahrlässig schwer verletzt hat, hat im Mai 2013 einen Strafbefehl erhalten. Meiner Anwältin lag der erst im August 2013 vor, wo kein Einspruch mehr möglich und dieser bereits rechtskräftig war.
Meine Frage ist nun, kann ich eigentlich jetzt noch zivilrechtlich klagen? Meine Anwältin hat mir nichts dazu gesagt. Ich bin gerade dabei meine Anwältin zu wechseln, da diese in der Vergangenheit viele Fehler zu meinen Lasten gemacht hat und ich erst durch meine eigenen Recherchen finanzielle Nachteile für mich abwenden konnte. Also, würde ich gerne wissen, ob sie auch hier mich nicht ausreichend informiert hat.
Wenn Ihr hier mir weiterhelfen könntet, wäre ich euch sehr dankbar.
Otterinchen
Ich habe mal eine Frage hinsichtlich einer Zivilklage. Der Unfallgegner, der vor gut 2 Jahren meinen Lebensgefährte fahrlässig getötet und mich fahrlässig schwer verletzt hat, hat im Mai 2013 einen Strafbefehl erhalten. Meiner Anwältin lag der erst im August 2013 vor, wo kein Einspruch mehr möglich und dieser bereits rechtskräftig war.
Meine Frage ist nun, kann ich eigentlich jetzt noch zivilrechtlich klagen? Meine Anwältin hat mir nichts dazu gesagt. Ich bin gerade dabei meine Anwältin zu wechseln, da diese in der Vergangenheit viele Fehler zu meinen Lasten gemacht hat und ich erst durch meine eigenen Recherchen finanzielle Nachteile für mich abwenden konnte. Also, würde ich gerne wissen, ob sie auch hier mich nicht ausreichend informiert hat.
Wenn Ihr hier mir weiterhelfen könntet, wäre ich euch sehr dankbar.
Otterinchen