• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Zinszahlung der Unfallversicherung

Gerhard 001

Mitglied
Hallo an alle User,

da mein Thema - INVALIDITÄTSBERECHNUNG NACH OSG- TRÜMMERFRAKTUR - mittlerweile so weit fortgeschritten ist, dass die PUV meinen letztendlich leider versteiften Fuß voll reguliert hat, möchte ich jetzt weiter unter dem neuen Thema - ZINSZAHLUNG DER UNFALLVERSICHERUNG - berichten.
Wie ich schon vorher geschrieben hatte, habe ich bei der Versicherung eine Zinszahlung für die Zeit zwischen der Zahlung des Vorschusses und der endgültigen Abrechnung nebst Übernahme der RA- Kosten eingefordert.
Wie aus meinem anderen Thema ersichtlich, stand zunächst keine Gelenkversteifung zur Debatte.
Der Gutachter hatte 1 Jahr nach dem Unfall zu dem Zeitpunkt einen Wert von 4/10 Fuß ermittelt und die Versicherung 2/10 als Vorschuss gezahlt.
Die Versicherung lehnt nun eine Zinszahlung mit folgender Begründung ab:
" Nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen werden Zinsen nur gezahlt, wenn eine Neubemessung einen höheren Invaliditätsgrad ergen hat, als er vom Versicherer bereits anerkannt wurde. Nach dem Wortlaut dieser Bestimmung wird also vorausgesetzt, dass zuvor bereits ein endgültiger Invaliditätsgrad bemessen wurde und eine Neufeststellung zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der 3 Jahre einen höheren Invaliditätsgrad ergeben hat. Geradedies war aber in Ihrem Fall nicht möglich.
Wieaus der mit Ihrem RA geführten Korrespondenz hervorgeht konnte wegen des unklaren Behandlungsverlaufs kewin Invaliditätsgrad bemessen werden. Wir zahlten deshalb, wie in den Bedingungen ( AUB 88 ) vorgeschrieben, einen Vorschuss auf die Invaliditätsleistung. "
Ich habe jetzt diese Sache zur Prüfung an meinen Anwalt geschickt.
Ich halte Euch natürlich auf dem Laufenden. Es würde mich aber interessieren, was Ihr dazu sagt !

Also, bis bald

Gerhard 001
 
Private Unfallversicherung

Hallo Gerhard,

wie Du ja sicherlich aus meinen vorherigen Beiträgen weisst, habe ich von meiner
PUV keine Zinszahlung eingefordert b.z.w. erhalten.

Im meinem Fall wäre dies sehr wahrscheinlich möglich gewesen. Die Anwaltsgebühren
(einiges mehr als 5000 €) wurden übernommen.

Bei Dir sind die Voraussetzungen, meiner Meinung nach, leider aber tatsächlich
so wie es von Deiner Versicherung geschildert wurde.

Ob die RA-Gebühren zu zahlen sind?

Die PUV wird vielleicht argumentieren können, dass die Einschaltung eines Anwaltes
ev. verfrüht geschah und die Regulierung des Schadensfalls auf Grund der Rechtslage
(Vollversteifung) auf jeden Fall ordnungsgemäß geschehen wäre.

Es tut mit leid, dass ich Dir aus meiner (wenn auch laienhaften) Sicht nur sehr wenig
Hoffnung auf Zahlung von Zinsen und Anwaltsgebühren machen kann.


Alles Gute für Dich und
viele Grüße

Meggy
 
Hallo Gerhard,

Hast Du eigentlich das Gutachten von damals vorliegen?
Hat der Gutachter evtl. geschrieben, dass mit einer Verbesserung oder Verschlechterung zu rechnen ist?

Falls der Gutachter nämlich eher mit einer Verschlechterung gerechnet hat, hätten Dir ja wohl die 4/10 sofort zugestanden und durch die Vollversteifung, die damals ja noch nicht vorgelegen hat, wäre es dann zu der jetzt erfolgten weiteren Regulierung gekommen.

Ich hoffe, dass Du hier noch Antworten von Leuten bekommst, die mit Vorschusszahlungen und Zinsen Erfahrungen gemacht haben.

Alles Gute und lieben Gruß
magenta
 
Hallo Magenta,

das Gutachten habe ich natürlich. Es ist tatsächlich so, dass der Gutachter
eher von einer Verschlechterung ausgegangen ist. Mein Anwalt hat sich auch mit der Versicherung einen langen Schriftverkehr geliefert und hat diese auch mit diversen Urteilen konfrontiert. Letztlich hatte diese immer nur geblockt und dagegenangestunken. Wie ja bereits bekannt, hatte sich dann meine Gesundheitssituation arg verschlechtert, so dass die Versteifung vorgenommen werden musste, so dass der ganze Streit davor nun obsolet war.
Aber ich denke, dass hier auch ein gewisser Ansatzpunkt ist, um
gegenüber der Versicherung Zinszahlungen geltend machen zu können.
Mein Anwalt steht jedenfalls auf dem Standpunkt, dass mir diese zustehen
und wird sich jetzt der Sache annehmen.

Liebe Grüße Gerhard 001
 
Hallo Gerhard,
gut dass sich dein Anwalt der Sache weiter annimmt.

Das Verhalten Deiner PUV zeigt doch wieder einmal mehr, dass die immer "am untersten Level" regulieren, bzw. wie bei Dir erstmal einen Vorschuss zahlen obwohl der Gutachter schon damals von einer Verschlechterung ausgegangen ist.

Ich sehe das mal so, bei den Zinsen würde mir das jetzt nicht nur ums finanzielle gehen, sondern auch ums Prinzip!
Denn nur solange sich solche Praktiken für Versicherungen lohnen - d.h. ohne Zinszahlungen davon zu kommen - werden die solche Praktiken auch beibehalten.

Schade, dass Dir bis jetzt kein User aus eigener Erfahrung mit der Durchsetzung von Zinszahlungen berichten konnte.

Lieben Gruß
magenta
 
Schade, dass Dir bis jetzt kein User aus eigener Erfahrung mit der Durchsetzung von Zinszahlungen berichten konnte.

Hallo Magenta,
meiner Erfahrung nach hängt dieses oft mit den Anwälten zusammen, für die es sich scheinbar nicht lohnt diese "relativ" kleinen Beträge sauber auszurechenen. Scheinbar haben oft selbst die schwerpunkt mäßig in diesem Bereich tätigen Anwälte keine Programme oder Tabellenkalkulationen mit denen sie das einfach ausrechnen können und lassen diesen Posten lieber unter den Tisch fallen.
Durch die 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, der veränderlich ist die Berechnung etwas aufwendiger wenn man die nicht in eine entsprechende Tabellenkalkulation eingepflegt hat; insbesondere wenn es um Rentenzahlungen geht!
Meiner Meinung nach liegt da ganz oft die Ursache!

VG DH
 
Hallo DieHard,

danke für Deinen Beitrag. Bei mir geht`s nicht darum, ob sich der Anwalt der Sache annehmen will oder nicht, sondern darum, dass sich die Versicherung absolut sträubt. Mein RA ist gerade dabei meine Forderungen
dort geltend zu machen und ist der gleichen Meinung wie ich, dass mir diese Zahlungen auch zustehen. Die Begründung habe ich noch nicht. Ich werde diese dann auf alle Fälle hier zumindest stichpunktartig hier einstellen. Solche Zinszahlungen sind im übrigen auch nicht gerade Peanuts. Da kommen schnell 4stellige Beträge oder mehr zusammen. Wenn Du dann mal in die RA-Gebührenordnung reinguckst, wirst Du schnell feststellen, dass sich auch solche Mandatsübertragungen für die Anwälte
lohnen.
Wie MAGENTA schon richtig schrieb, kommt es hier auch wirklich mal auf das Prinzip an, denn fast alle Fälle, die man hier im Forum ein wenig verfolgt hat, sind ohne diese Zinszahlungen von den Versicherungen reguliert worden. Freiwillig machen sie nämlich ihre Versicherten nicht darauf aufmerksam, dass ihnen ( nicht in allen Fällen ) Zinszahlungen
zustehen.
Ich habe auch aus diesem Grund das Thema hier aufgemacht, damit evtl. dann auch andere mal davon profitieren können. Oder aber, sie wissen dann, dass sich ein weiterer Streit mit den Versicherungen nicht lohnt.
Deshalb bleibe ich hier am Ball ( was allerdings auch mit einem finanziellen
Risiko verbunden ist. Da die Versicherung bei mir allerdings schon reguliert hat, kann ich das verschmerzen ) und berichte weiter.

Schönes schmerzfreies Wochenende an alle !

Gerhard 001
 
Solche Zinszahlungen sind im übrigen auch nicht gerade Peanuts. Da kommen schnell 4stellige Beträge oder mehr zusammen. Wenn Du dann mal in die RA-Gebührenordnung reinguckst, wirst Du schnell feststellen, dass sich auch solche Mandatsübertragungen für die Anwälte
lohnen.

Hallo Gerhard,
ist mir beides bekannt, aber ich kann dir nur sagen dass es sich für viele Anwälte, aus welchen Gründen auch immer, scheinbar nicht lohnt.
Vermutlich verdienen die auch so nicht schlecht und ihnen ist der Aufwand bei den Zinszahlungen ganz oft einfach zu hoch für die Gebühren die sie daraus erziehlen können!
Und natürlich ist auch klar je schwieriger etwas für den Anwalt durchzusetzen ist, desto er tendiert er dazu darauf zu verzichten.

VG DH
 
Hallo DieHard,

Du wirst sicherlich Deine Gründe für diese Aussage haben. Da will ich auch nicht widersprechen. Auch ich kenne eine Reihe von Anwälten, die gerne ohne großen Aufwand maximalen Profit erreichen wollen. Leider steht denen durch das RA-Vergütungsgesetz zum Teil auch Tür und Tor offen. Man kann ja mal eben den Gegenstandswert künstlich in die Höhe treiben.
Deshalb ist es auch wichtig, vorab mit dem Anwalt die Kosten zu besprechen. Außerdem sollte man im Gespräch auch genau zuhören, dann kann man oft schon schnell merken, wie der Anwalt tickt.
Dann sollte man konsequent reagieren und wieder zur Not gehen und sich jemanden anderen suchen.
So habe ich das mit meinem Anwalt auch getan und bin mit ihm bisher auch gut gefahren. Im weiteren Verfahren bei mir hat er von sich aus gleich gesagt, dass er sich gerne weiter der Sache annehmen würde und hat mir gleich gesagt, welche Kosten auf mich in Gänze zukommen, und dass er die Erstreitung der RA-Gebühren gegenüber der Versicherung kostenlos machen würde.
Ich möchte hier auch nochmals betonen, und das sollten sich auch viele Unfallopfer unbedingt merken: Geht zu einem Fachanwalt für Versicherungsrecht UND Medizinrecht (und wenn möglich + Sozialrecht ). Normale Anwälte und auch die, sich lediglich Fachanwalt für Versicherungsrecht nennen, sollten in den Angelegenheiten, wovon wir hier in vielen Fällen reden, außen vor bleiben.
Ich hatte zunächst auch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht eingeschaltet ( Erstgespräch ), musste dann aber feststellen, dass dieser lediglich normale Verkehrsunfälle gegenüber den Versicherungen vertreten hatte. Ich hab`dann das Erstgespräch bezahlt und mich wieder vom Acker gemacht und mir meinen jetzigen gesucht.
Wie ich auch schon gehört habe, schrecken manche davor zurück, einen Spezialanwalt einzuschalten, weil sie denken, dass die wesentlich teurer sind. Das ist nicht immer der Fall, deshalb wie gesagt, vorher Kosten abklären !


Soweit sogut, ein schönes Wochenende
und einen lieben Gruß

Gerhard 001
 
Hallo zusammen,
bezüglich Zinsen habe ich auch gerade meine Erfahrung mit zwei PUV Policen gemacht. Wie früher mal in diesem Forum berichtet, habe ich bei einem Strurz aus ca. 7 m Höhe mein OSG und Schien- sowie Wadenbein zertrümmert. Das Stück Schienbein zwischen Fuß und Bruch des Schienbeins war in zwei Teile der Länge nach gespalten, zudem wurde ein ca. 4 cm Durchmesser großes Stück aus dem Schienbeinkopf herusgebrochen - und das Ganze in Italien, Riviera! Nach 1 1/2 Jahren erfolgte durch die Versicherung ein erstes Gutachten, bei dem ich mit 3/10 Fußwert bewertet wurde und tatsächlich vorerst nur eine Abschlagszahlung von 3/20 bekam. Ich habe zwei Versicherungen mit verschiedenen Prozent- und Progressionswerten beim gleichen Versicherer.
Der Gutachter ging bei seiner Bewertung von einer "sehr wahrschenlich nach oben zu korrigierenden Verschlechterung" nach Ablauf des dritten Jahres aus.
Vor Ablauf des dritten Jahres wurden die Schmerzen im Fußgelenk unerträglich und das OSG musste versteift werden. Zusätzlich wurde eine diskrete Arthrose des USG festgestellt.
Durch die OP konnte ein Gutachten innerhalb des 3 Jahreszeitraums nicht erfolgen und das 2. Gutachten wurde 1 1/2 Monate nach Ablauf des dritten Jahres vorgenommen. Hier war ein Gutachter tätig, der offensichtlich finanziell völlig von der Unfallversicherung abhängig ist. Mit etlichen Tricks kam der dann zu einer Bewertung von 5/20 Beinwert für den Fuß und 2/20 für das Knie, also insgesamt 7/20, was natürlich viel zu gering ist und ich gerade mit meinem Anwalt eine Klage vorbereite.
Ich forderte für beide Policen beim Versicherer meine Zinsansprüche. Für die private wurde bezahlt, die andere lehnte mit der Begründung ab, dass zwar, wenn eine zweite Begutachtung eine höhere Invalidität aufweist als die erste, dass dann Zinszahlungen geleistet werden. Aber in meinem Fall hätte der erste Gutachter gar keine Bemessung vorgenommen (man höre und staune!) sondern geschrieben, dass eine Bemessung noch nicht abschließend möglich sei. Damit wäre die erste und endgültige Bemessung ausschließlich durch das zweite Gutachten erfolgt
Komischerweise hat die Versicherung nach dem ersten Gutachten offensichtlich "OHNE Bemessung" die entsprechenden Summen ein Monat nach dem ersten Gutachten pünktlich bezahlt! Ich melde mich wieder, sobald mein Anwalt dazu Stellung genommen hat.
Viele Grüße
Helmut
 
Back
Top