Gerhard 001
Mitglied
Hallo an alle User,
da mein Thema - INVALIDITÄTSBERECHNUNG NACH OSG- TRÜMMERFRAKTUR - mittlerweile so weit fortgeschritten ist, dass die PUV meinen letztendlich leider versteiften Fuß voll reguliert hat, möchte ich jetzt weiter unter dem neuen Thema - ZINSZAHLUNG DER UNFALLVERSICHERUNG - berichten.
Wie ich schon vorher geschrieben hatte, habe ich bei der Versicherung eine Zinszahlung für die Zeit zwischen der Zahlung des Vorschusses und der endgültigen Abrechnung nebst Übernahme der RA- Kosten eingefordert.
Wie aus meinem anderen Thema ersichtlich, stand zunächst keine Gelenkversteifung zur Debatte.
Der Gutachter hatte 1 Jahr nach dem Unfall zu dem Zeitpunkt einen Wert von 4/10 Fuß ermittelt und die Versicherung 2/10 als Vorschuss gezahlt.
Die Versicherung lehnt nun eine Zinszahlung mit folgender Begründung ab:
" Nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen werden Zinsen nur gezahlt, wenn eine Neubemessung einen höheren Invaliditätsgrad ergen hat, als er vom Versicherer bereits anerkannt wurde. Nach dem Wortlaut dieser Bestimmung wird also vorausgesetzt, dass zuvor bereits ein endgültiger Invaliditätsgrad bemessen wurde und eine Neufeststellung zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der 3 Jahre einen höheren Invaliditätsgrad ergeben hat. Geradedies war aber in Ihrem Fall nicht möglich.
Wieaus der mit Ihrem RA geführten Korrespondenz hervorgeht konnte wegen des unklaren Behandlungsverlaufs kewin Invaliditätsgrad bemessen werden. Wir zahlten deshalb, wie in den Bedingungen ( AUB 88 ) vorgeschrieben, einen Vorschuss auf die Invaliditätsleistung. "
Ich habe jetzt diese Sache zur Prüfung an meinen Anwalt geschickt.
Ich halte Euch natürlich auf dem Laufenden. Es würde mich aber interessieren, was Ihr dazu sagt !
Also, bis bald
Gerhard 001
da mein Thema - INVALIDITÄTSBERECHNUNG NACH OSG- TRÜMMERFRAKTUR - mittlerweile so weit fortgeschritten ist, dass die PUV meinen letztendlich leider versteiften Fuß voll reguliert hat, möchte ich jetzt weiter unter dem neuen Thema - ZINSZAHLUNG DER UNFALLVERSICHERUNG - berichten.
Wie ich schon vorher geschrieben hatte, habe ich bei der Versicherung eine Zinszahlung für die Zeit zwischen der Zahlung des Vorschusses und der endgültigen Abrechnung nebst Übernahme der RA- Kosten eingefordert.
Wie aus meinem anderen Thema ersichtlich, stand zunächst keine Gelenkversteifung zur Debatte.
Der Gutachter hatte 1 Jahr nach dem Unfall zu dem Zeitpunkt einen Wert von 4/10 Fuß ermittelt und die Versicherung 2/10 als Vorschuss gezahlt.
Die Versicherung lehnt nun eine Zinszahlung mit folgender Begründung ab:
" Nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen werden Zinsen nur gezahlt, wenn eine Neubemessung einen höheren Invaliditätsgrad ergen hat, als er vom Versicherer bereits anerkannt wurde. Nach dem Wortlaut dieser Bestimmung wird also vorausgesetzt, dass zuvor bereits ein endgültiger Invaliditätsgrad bemessen wurde und eine Neufeststellung zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der 3 Jahre einen höheren Invaliditätsgrad ergeben hat. Geradedies war aber in Ihrem Fall nicht möglich.
Wieaus der mit Ihrem RA geführten Korrespondenz hervorgeht konnte wegen des unklaren Behandlungsverlaufs kewin Invaliditätsgrad bemessen werden. Wir zahlten deshalb, wie in den Bedingungen ( AUB 88 ) vorgeschrieben, einen Vorschuss auf die Invaliditätsleistung. "
Ich habe jetzt diese Sache zur Prüfung an meinen Anwalt geschickt.
Ich halte Euch natürlich auf dem Laufenden. Es würde mich aber interessieren, was Ihr dazu sagt !
Also, bis bald
Gerhard 001