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Zinsen auf Unfallrente/Kapitalzahlung

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Kai-Uwe
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Kai-Uwe

Gesperrtes Mitglied
Hallo,

ich möchte mir eine Freude machen und ausrechnen was uns die PUV zahlen muß (ggf wir gewinnen:rolleyes:)

Wieviel Zinsen bekommt man z.B. für eine Unfall-Rente wen sie nachgezahlt werden muß.

Wieviel Zinsen bekommt man für die Kapitalsumme und ab wann kann man Zinsen dazu rechen. (ab dem 4.Jahr oder ab Klageeinreichung?)

Wie ist es mit den anderen Forderungen, wie RA,KTG und GG und Gerichtskosten, Gutachterkosten?

Hat jemand die Formel für Zinsseszinsrechnung?:)

Vielleicht heitert mich die Rechnung etwas auf;).

Lieben Gruß
Kai-Uwin
 
hallo kai-uwe,

wie sieht die klageschrift aus? hat der anwalt neben der forderung auch direkt die zinsen mit eingeklagt? der form halber vom unfalltag an und ab klagezeitpunkt fortlaufend. bei renten muß die forderung pro monat vom unfalltag an bis zur klageschrift aufgeführt werden. in nrw. 5% über basiszins der ezb. sind nie zinsen gefordert und angemahnt worden sieht es schlecht aus und werden erst ab der gerichtlichen forderungen gezahlt.

lg
wiesem
 
Hallo Kai-Uwin,

ich habe von meiner PUV. einen Zinssatz von 8,12% (Zinssatz + 5% über den Basiszinssatz) dankend erhalten. Die PUV. hat bei mir im 32 Monat nach meinem Unfall, die Invalidität abschließend bewertet und das Geld überwiesen. Gegen die Bemessung habe ich Widerspruch eingelegt und als sich nichts weiter tat, habe ich dann einen RA. beauftragt. Die weiteren Kosten für RA. usw. musste die PUV. tragen, da wir nachweisen konnten, dass sie nicht Vertragsgerecht reguliert hatte. Der Zinsanspruch ergab sich mit Datum des abschließenden Regulierungsschreiben der PUV. (32 Monat nach Unfall)
Hier kannst Du Deine Zinsen selbst einfach ermitteln: http://basiszinssatz.info/zinsrechner/

MfG.
Pit
 
Danke Pit,

für Deine Antwort.

Wir klagen gegen unsere PUV. Der Unfall ist jetzt 5 Jahre her und ich denke wenn man total (naiv:o)positiv denken will (und das muß man abundzu), könnte vielleicht in einem Jahr alles vorbei sein. Also ein Urteil:).

Wenn ich ganz "unten" bin rechne ich mir aus was wir so bekommen müßten.

Sollte Kai-Uwe über 50% Invalidität bekommen, muß die PUV bis zum Unfalltag die Rente rückwirkend bezahlen.
Das mit 8%...:D

Wenn wir nicht so große "Brötchen backen" kann ich dann auch etwas weniger arbeiten....darauf leben wir hin;)

Schönes Wochenende
Kai-Uwin
 
Hallo Kai-Uwin,

"Sollte Kai-Uwe über 50% Invalidität bekommen, muß die PUV bis zum Unfalltag die Rente rückwirkend bezahlen." Ja das ist richtig + Zinsen
In meinem Fall wollte mich meine PUV. mit 5/10 = 35% Invalidität (70=100%) abspeisen und die SB. teilte mir auch noch mit, dass die 35% schon sehr viel seien!
Am Ende habe ich eine Invaliditätsleistung von 65% (70% = 100%) und eine monatliche Unfallrente zu erkannt bekommen. Bei einer weiteren PUV. (Gruppenunfallversicherung) habe ich meinen vollen Anspruch am Ende gegenüber der PUV. durchsetzen können (70% = 100%).
Ich habe mich auf diese Auseinandersetzung mit den PUV. sorgfältig vorbereitet, weil einfach meine Zukunft davon abhängig war!
Immer an das gute glauben, denn das schlechte kommt stets von allein!

MfG.
Pit
 
Hallo Kai-Uwe und Pit13,

na, da werde ich mich mal anschließen.

Kai-Uwe: ,,ich möchte mir eine Freude machen und ausrechnen was uns die PUV zahlen muß (ggf wir gewinnen:rolleyes:) - echt süß, wie du es geschrieben hast.

Bei mir hat die PUV 30% Invalidiät geleistet. Da mir dies zu wenig ist und keine Einigung zu erzielen war, habe ich es somit auch einem Anwalt übergeben. Jetzt hat die PUV nochmal ein Angebot gemacht und auf 35% erhöht, aber mit Abfindungserklärung.

Lach :eek:, darauf werde ich mich auf keinen Fall einlassen. Habe schon des öfteren gehört, dass die PUV alles Mögliche versucht um unter der 50%-Grenze zu bleiben, eben um einer Unfallrente entgegenzuwirken. Denn, so wie es Pit13 schon geschrieben hat, müsste die PUV diese dann rückwirkend zum Unfallzeitpunkt zuzüglich Zinsen nachbezahlen und dies bis zum Lebensende.


Kai-Uwe und Pit13: Wisst ihr evt. wie es ist mit der Endbegutachtung nach 3 Jahren?

Die Versicherung hat geschrieben, ich solle mich endscheiden, ob ich die 35% mit der Abfindungserklärung annehmen möchte oder ob ich die Begutachtung zum Ende des 3. Unfalljahres abwarten möchte.

Habe meinen Anwalt jetzt telefonisch nicht mehr erreicht und wir gehen jetzt auch zwei Wochen in Urlaub. Aber da ich ja eh keine Abfindungserklärung unterschreiben werde, so kommt ja eigentlich nur die Endbegutachtung in Frage - hi, oder sehe ich dies falsch?

Wünsche euch allen ein sonniges Wochenende.

Viele Grüßlein
Würmlie
 
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