Vor einiger Zeit habe ich vor dem LSG einen Vergleich mit der BG geschlossen.
Die Rentenzahlung erfolgt fast 6 Jahre rückwirkend, da durch den Vergleich zusätzlich noch eine Stützsituation zu Stande gekommen ist.
Der Vergleich ging nur um eine Berufskrankeit, die nun anerkannt wurde. Zusätzlich greift ab dem Datum der Anerkennung noch eine Stützsituation aus einem Arbeitsunfall (MdE unter 20 v.H.).
Im Vergleich werden Zinsen nicht erwähnt. Sind diese trotzdem von der BG zu zahlen? Die BG gab mir bereits telefonisch die Auskunft, dass keine Zinsen zu zahlen sind, weil es eben nicht im Vergleich steht
Grüße Helma
Die Rentenzahlung erfolgt fast 6 Jahre rückwirkend, da durch den Vergleich zusätzlich noch eine Stützsituation zu Stande gekommen ist.
Der Vergleich ging nur um eine Berufskrankeit, die nun anerkannt wurde. Zusätzlich greift ab dem Datum der Anerkennung noch eine Stützsituation aus einem Arbeitsunfall (MdE unter 20 v.H.).
Im Vergleich werden Zinsen nicht erwähnt. Sind diese trotzdem von der BG zu zahlen? Die BG gab mir bereits telefonisch die Auskunft, dass keine Zinsen zu zahlen sind, weil es eben nicht im Vergleich steht
Grüße Helma