JoachimD.
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Guten Tag,
ich muss demnächst ausziehen die Kleinwohnung 12 qm war möbiliert (Eigenbedarf) ! Im Moment ist es schwierig da ich allein in dem riesen Haus etwas Wärme rein zu bekommen da 95 Prozent ungeheizt sind!
Jetzt ist die Frage welche Ansprüche habe ich
Eine Person > Größe der Wohnung bei 50 GdB ohne Kennzeichen! Zuschüsse für den Umzug evtl. Möbel! Wo liegt dabei die Mietobergrenze bei .. Personen! (Baden-Württemberg)
Ich habe zwar mal etwas über barr. Wohnen geschrieben finde aber ... ja und im Internet geht es zumeist um ALG II +Wohnungen!
Wer kann mir da weiterhelfen..? Ich habe da nur dies über Berlin gefunden dazu das Schwerbehinderte einen Anspruch auf 15 qm mehr haben
http://www.berlin.de/imperia/md/con...f?start&ts=1241527320&file=av_wohnen_2009.pdf
Danke
Viele Grüße
Joachim
ich muss demnächst ausziehen die Kleinwohnung 12 qm war möbiliert (Eigenbedarf) ! Im Moment ist es schwierig da ich allein in dem riesen Haus etwas Wärme rein zu bekommen da 95 Prozent ungeheizt sind!
Jetzt ist die Frage welche Ansprüche habe ich
Eine Person > Größe der Wohnung bei 50 GdB ohne Kennzeichen! Zuschüsse für den Umzug evtl. Möbel! Wo liegt dabei die Mietobergrenze bei .. Personen! (Baden-Württemberg)
Ich habe zwar mal etwas über barr. Wohnen geschrieben finde aber ... ja und im Internet geht es zumeist um ALG II +Wohnungen!
Wer kann mir da weiterhelfen..? Ich habe da nur dies über Berlin gefunden dazu das Schwerbehinderte einen Anspruch auf 15 qm mehr haben
http://www.berlin.de/imperia/md/con...f?start&ts=1241527320&file=av_wohnen_2009.pdf
Danke
Viele Grüße
Joachim