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Wohnungsgröße usw. bei Umzug von Schwerbehinderten

JoachimD.

Nicht aktive Mitglieder
Guten Tag,

ich muss demnächst ausziehen die Kleinwohnung 12 qm war möbiliert (Eigenbedarf) ! Im Moment ist es schwierig da ich allein in dem riesen Haus etwas Wärme rein zu bekommen da 95 Prozent ungeheizt sind!
Jetzt ist die Frage welche Ansprüche habe ich
Eine Person > Größe der Wohnung bei 50 GdB ohne Kennzeichen! Zuschüsse für den Umzug evtl. Möbel! Wo liegt dabei die Mietobergrenze bei .. Personen! (Baden-Württemberg)

Ich habe zwar mal etwas über barr. Wohnen geschrieben finde aber ... ja und im Internet geht es zumeist um ALG II +Wohnungen!
Wer kann mir da weiterhelfen..? Ich habe da nur dies über Berlin gefunden dazu das Schwerbehinderte einen Anspruch auf 15 qm mehr haben
http://www.berlin.de/imperia/md/con...f?start&ts=1241527320&file=av_wohnen_2009.pdf

Danke
Viele Grüße
Joachim
 
WG

Hallo Joachim,

nicht böse gemeint.....aber von wem glaubst Du könneste Du einen Zuschuß zum Umzug bekommen.
Ausser das Du ihn steuerlich absetzen kannst.

Also mir wäre da keine Stelle bekannt....kann mich aber auch leicht täuschen....vielleicht hat jemand einen besseren Tipp.

Hast Du mal an eine WG gedacht? Dann wärst Du auch nicht mehr so alleine, vielleicht ein Mehrgenerationenhaus?
Da kann man sich gegenseitig helfen....eben geben und nehmen.;)

Viel Glück.

Lieben Gruß
Kai-Uwes Frau:)
 
Hallo Kai-Uwe,

ich war da in der Schmerzklinik und da hat ein Herr Mayer schon gerührt! Mich hat eigentlich nur das Thema Mietobergrenze und Wohnungsgröße interessiert!
Der Herr Mayer (Sozialarbeiter VDK?) hat mit der BG gesprochen und dies scheint bisher als einziges geklärt zu sein Umzugskosten! Die trägt wohl die BG voraussichtlich in welcher Höhe ? Ich habe dies so ausführlich geschrieben weil es bestimmt auch andere hier im Forum irgendwann mal interessiert!
Vielleicht kann mir ja noch Jemand etwas zum Thema Wohnungsgröße und Mietobergrenze sagen?

Viele Grüße
Joachim
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

nur um dies klar zu sagen: Wenn Du auf Grund eines Arbeits/Wegeunfalls und der daraus folgenden Einschränkungen gezwungen bist, Deine Wohnung zu wechseln, dann ist schon die Berufsgenossenschaft mit in der Verantwortung. Bei mir stand sie vor der Wahl einen Treppenlifter einzubauen oder, nachdem wir mit der Zukunft beschäftigt und uns für Umzug in eine Ebene entschieden haben, die Umzugskosten und einen Teil der Umbaukosten getragen. Dies erfolgt auf Antrag und man sollte mit seinem Arzt wegen der Stellungnahme sprechen.

Gruß von der Seenixe
 
Guten Morgen JoachimD,

wenn Du HartzIV beziehst kannst Du die Grenzen im erwerbslosenforum erfragen.

wenn Du schon EMR und dazu Grundsicherung beziehst, musst Du dort unter "Sozialhilfe" suchen.

Denn solange Du eine der og. Leistungen beziehen solltest, gelten auch die dort genannten qm- und Mietpreisgrenzen. Ist aber auch noch Ortsabhängig.

herzliche Grüße
sonja42
 
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