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Wieviel GA muß man machen, um sein Recht zu bekommen?

pariscope

Nicht aktive Mitglieder
Guten Tag, ich bin neu hier und freue mich das es andere gibt Ich habe gedacht das ich der einzige bin mit CRPS. Durch diese Foren habe ich vieles gelernt. Jetzt zu meine frage: Ich bekomme eine Rente von der BG wegen Arbeitsunfall im Januar 2005. Bei meine erste GA für die BG habe ich 40% Invalid anerkannt. Da ich auch eine privaten Unfallversicherung habe habe ich meine Unfall bei VV benachtrichtigt. VV hat mir gebeten meine GA, die für der BG gemacht würde, an die VV zusenden. Habe ich diese getan. Leider nicht von VV anerkannt. VV hat ein neue GA gemacht mit der ergebniss das keine Invalidität zu bezeichnen war ! Jetzt eine zweite GA im Auftrag die BG hat ergeben das meine CRPS im gesamt schulter, Arm und Hand hat sich verschlimmert mit die ergebniss 70% Invalidität. Ich habe durch mein Anwalt diese GA an die VV gesendet und bekomme jetzt ein Brief von die VV da diese GA leider nicht von die VV anerkannt da " diese GA nicht nach den Bemessungskriterien der privaten Unfallversicherung sondern unter Berücksichtigung der Rechtsgrundlage und der Bemessungskriterien des Sozialversicherungsträger". VV schlägt jetzt den Vorschlag noch ein GA zu machen Was soll ich tun Hilfe......Danke im voraus......Ein Iren in Berlin
 
Hallo und herzlich Willkommen,

Ich habe Deinen Beitrag mal in einen eigenen Bereich geschoben, da Dein Thema doch anders ist, als der Bereich, wo Du es reingstellt hast.

Deine private Unfallversicherung hat leider recht. Die Bewertungskriterien zwischen Sozialrecht und dem Versicherungsrecht ist schon sehr gewaltig. Das Sozialrecht mit MdE, GdB und die private Unfallversicherung mit dem Invaliditätsgrad.

Du kannst aber die Versicherung fragen, ob der Gutachter nicht nach den Grundsätzen der privaten Unfallversicherung erneut seine Einschätzung mitteilen kann. Wahrscheinlich möchte die PUV aber den Invaliditätsgrad senken und deshalb ein neues Gutachten. Dann kann es passieren, dass Du danach damit nicht einverstanden bist und ein neues Gutachten angefertigt werden muß, um Deine Ansprüche geltend zu machen.

Gruß von der Seenixe
 
Meine Meinung (jedenfalls wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht): Zum Anwalt und klagen. Es ist zwar richtig, dass es hier unterschiedliche Bemessungskriterien gibt. Aber das die BG von 70 % ausgeht und der private Unfallversicherer keinerlei Invalidität sieht, erscheint mir schon sehr suspekt.
 
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