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Wie richtig verhalten!

ClaudiN

Nicht aktive Mitglieder
Guten Abend zusammen:),

ich bin neu hier, weil ich denke das ich hier viellleicht ein Paar antworten bekommen kann!

So und nun mein Problem:

Ich hatte letzte Woche einen Autounfall! Ich wollte aus der Einfahrt eines Autohauses auf die Hauptstrasse fahren. Dort befindet sich gerade eine Baustelle, die mit weißen dicken Plastikzäunen abgesperrt ist! Normalerweise ist die Strasse 4-spurig. wegen der Baustelle aber im moment 2-spurig! naja auf jeden Fall wollte ich nach links abbiegen.

Musste auch ne weile warten weil wohl grad jede Ampel grün war. Ich sitze also in meinem Auto (kleiner Renault Twingo) und gucke schön nach links und rechts. da die hälfte der strasse geschottert war und die Zäune im Gegensatz zu meinem Auto auch relativ hoch waren guck ich und warte.

Dann war die Strasse frei. Ich fahre Los und Rums da knallt es! Da ist ein Auto von links gekommen und ich hab sie nicht gesehen! Meine Tochter (saß hinten rechts im Kindersitz) hat angefangen zu weinen. Ich steige aus und hole mein Kind aus dem Auto und da kommt die Frau und schreit mich an: Warum stehen sie denn hier! Ich antworte: Ich hab nicht gestanden ich bin losgefahren. Aber sie kamen auch ganz schön angeheizt! Darauf sagt sie: ich bin höchstens 60 kmh gefahren! Dort ist 30.

Habe dann die Polizei gerufen! Laut Polizei hab ich die Hauptschuld. wegen der Baustelle war dort ne durchgezogene Linie. Aber an so einem Pfeiler war ein Pfeil nach links. Allerdings hat er zu der Gegnerin gesagt, wenn sie 30 gefahren wäre hätte sie den Unfall verhindern können.

Ich hab mir den Daumen und das Schlüsselbein geprellt. und der Polizist hat mich gefragt ob ich Strafantrag stellen will!

Hab ich den einen Nutzen davon! Der Schaden an meinem Auto beträgt 1500 €. Ich weiß nicht so richtig wie ich mich verhalten soll!

Vielleicht hat ja hier jemand einen Tip für mich.

Sorry lang geworden!

liebe Grüße ClaudiN:o
 
Nutzen einer Strafanzeige

Hallo ClaudiN,

erst einmal herzlich willkommen hier im Bord.

Du kannst natürlich Strafanzeige mit dem Tatvorwurf der fahrlässigen Körperverletzung gegen Deine Unfallgegnerin stellen. Das hätte zur Folge, dass es zunächst ein Ermittlungsverfahren gegen Deine Unfallgegnerin geben würde und es eventuell auch zu einer Anklage kommt.

Soweit, so gut. Die Schuldfrage vom Unfall ist damit aber noch nicht geklärt, zumal Du aus einem ruhenden in einen fließenden Verkehr eingefahren bist und damit eine höhere Sorgfaltspflicht verbunden ist.

Eine durchgezogene weiße Linie bedeutet Überfahrverbot. Dieses würde allerdings dem Linkspfeil entgegen stehen. Nun ist das ist so, dass eigentlich in Baustellenbereichen gelbe Linien gezogen werden, die die weissen Linien aufheben.

Hast Du denn ein Bild bzw. Foto von der Unfallsituation?

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Guten Morgen Rekobär,

vielen Dank für Deine Antwort!

Ja das war eine gelbe durchgezogene Linie:(. Ich habe gar nicht auf die Linie geachtet sondern auf diesen Pfeiler mit dem Pfeil nach links...

Der Polizist hat Fotos gemacht. Ich hab nur noch mal für mich diesen Pfeiler fotografiert, mal sehen wie ich den hier hochladen kann.

Gestern kam dann auch der Polizeibericht bzw. die Anhörung. Dort steh ich als Beschuldigte aber auch die Unfallgegnerin.

Ich weiß nicht genau ob ich sonstige Ansprüche an ihre Versicherung stellen kann. Muss dazu sagen das ich mein Auto schon reparieren lasse. Ich bin darauf angewiesen...

Was passiert denn bei einer eventuellen Anklage? Und wer trägt die Kosten? Ich hatte zwar die Prellungen aber Schmerzensgeld werde ich nicht verlangen. Mir geht es einzig ums Prinzip das sie sehr schnell angefahren kam und Bremsspuren hat die Polizei keine gesehen!

Bin sehr ernüchtert! Hatte noch nie einen Unfall und weiß nicht wie ich mich am besten richtig verhalten soll!

Liebe Grüße

ClaudiN
 
Kosten der Anklage

Hallo ClaudiN,

bei einer Anklage im Strafverfahren trägt zunächst der Staat die Kosten für den Gerichtsprozess und der Angeklagte für seine Verteidigung.

Kommt es zu einer Verurteilung Deiner Unfallgegnerin, muss sie auch die Kosten des Strafverfahrens ganz tragen.

Kommt es zu einer Einstellung des Verfahrens, trägt Deine Unfallgegnerin nur die Kosten ihrer Verteidigung.

Bei einem Freispruch trägt der Staat alle Kosten.

Da eine eventuelle Anklage nur Deine Unfallgegnerin beträfe, hättest Du ohnehin nichts mit den Kosten den Strafverfahrens zu tun.

Alles das hat aber nichs mit Deinen zivilrechtlichen Ansprüchen gegenüber Deiner Unfallgegnerin zu tun bzw. umgekehrt mit den Ansprüchen Deiner Unfallgegnerin gegen Dich bzw. Deiner Kraftfahrthaftpflichtversicherung.

Wichtig wäre, dass Du ein Schadengutachten machen lässt, um erstens den Schaden zu dokumentieren und zweitens die Schadenhöhe feststellen zu lassen. Nimm Dir dabei bitte einen freien Gutachter. Der einzige Haken dabei ist, dass Du die Kosten von ihm übernehmen musst, falls sich herausstellt, dass Du die alleinige Schuld bekommst.

Übrigens, die Polizei hat keine Befugnis einen Schuldigen im Sinne des Zivilrechts beim Unfall festzustellen. Sie haben lediglich die Pflicht Beweise zu sichern, und Ordnungswidirgkeiten und Strafttaten zu ahnden.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
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