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Wie lange ist man in der PUV?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas schuelbe
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

schuelbe

Erfahrenes Mitglied
Hallo!
Mein Arbeitsunfall ist jetzt fast 4 Jahre her,ich bin immernoch in Behandlung u meine PUV hat auch komplett u recht komplikationslos gezahlt.

Jetzt meine Fragen:

Bei Zahlung der restlichen Invaliditätssumme war ein Schreiben anhängig,worauf ich unterschreiben u somit alle Ansprüche abtreten sollte,da der Fall ja aus Sicht der PUV vollständig ausbezahlt u somit abgeschlossen ist!Dies habe ich natürlich nicht unterschrieben!

Ist es denn so richtig,daß die PUV aus der Sache raus ist wenn sie die volle Invaliditätssumme gezahlt haben?Auch dann wenn die Behandlung noch längst nicht abgeschlossen u auch mit immer weiteren Folgeschäden zu rechnen ist?

Ich habe die Sorge,daß der Vertrag dann fristgemäß von der PUV gekündigt werden könnteDies möchte ich natürlich unbedingt vermeiden,schon aufgrund von evt Folgeschäden u der noch andauernden Heilbehandlung,aber auch weil mich sicher keine PUV mit der Vorgeschichte neu nimmt o wenn dann nur zu extremen Beiträgen u mit verdammt vielen Ausschlüssen!

Danke für Eure Hilfe! Darüber konnte ich in den AUB leider nichts finden.
 
Hallo schuelbe,

wenn mit Folgeschäden noch zu rechnen ist, hat dies der Gutachter im abschließenden Gutachten mit einfließen zu lassen und dementsprechend den Invaliditätsgrad anzugeben.

Obwohl ich meiner PUV gehörig auf die Füße getreten bin, haben die mich nicht gekündigt.

Gruß Jens
 
Hallo Schuelbe,

erst möchte ich Dir mal div. "nd" und "der" schenken, kannst Du dann bei Bedarf einsetzten;):D.

Deine Vorschäden spielen bei einer neuen PUV überhaupt keine Rolle. Eine neue PUV wird...sollte es zu einem neuen Unfall kommen immer Vorschäden abziehen, wenn es das gleiche Körperteil betrifft.

Wenn Du jetzt z.B. nur einen "Schaden" am rechten Arm hast und beim nächsten Unfall eine Invalidität am linken Bein bleibt ...wird auch nur das linke Bein bewertet.

Wir haben mal sofort eine Kündigung von der Cosmos Direkt bekommen als wir Klage eingereicht haben.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Schuelbe,

eigentlich müsste alles in den AUB stehen. Wenn alle Inaliditätsleistungen erbracht wurden, glaube ich nicht dass sie weiter zahlen, es sei denn, Du hattest eine Unfall-Rente mit vereinbart. Ebenfalls müsste in den AUB oder zusätzlichen Bedingungen/Ergänzungen stehen, ob Folgeschäden mitversichert sind? Meine Unfallvesicherung hat mir nicht gekündigt, als ich eine Leistung bekommen habe. Du musst doch einen Berater haben. Frag den mal, oder studiere wirklich das Kleingedruckte. Muss man leider manchmal machen :(

Viele Grüße

Abendsonne
 
Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es um ein und denselben Schaden - und dann hat Abendsonne recht: Es wird einmal 100 % gezahlt! Danach ist für diesen Schaden Schluß, weil 110 oder 120% Schadenssumme gibt es nicht (mal abgesehen von einer eventuellen Progression, aber das ist ja technisch etwas anderes).

Bei einem neuen Schaden (neuer Unfall ...) geht das Spiel aber wieder von vorne los!
 
Hallo schuelbe,

mit dem besagtem Schreiben der PUV. wollte sich die PUV. noch einmal absichern, dass Du später keine weiteren Ansprüche aus diesem Schadensereignis einfordern kannst.
In Deinem Beitrag steht nichts ob die PUV. zum Ende der drei Jahresfrist reguliert hat oder schon früher.
Prinzipiell hast Du mit Deiner Unterschriftverweigerung nichts falsch gemacht.
Ich z.B. habe meine PUV. selbst gekündigt und nicht gewartet, bis die VS. mir eventuell den Vertrag kündigt. Dies war aber nur ein Grund von mehreren Gründen.

MfG.
Pit
 
@ Jens
Ja,mit Folgeschäden ist definitiv noch zu rechnen u die Heilbehandlung ist auch noch längst nicht abgeschlossen,aber die PUV hat mich mit 100% eingestuft u auch anstandslos bezahlt!Im GA steht natürlich nix von noch zu erwartenden Folgeschäden!Wär das trotzdem sinnvoll,auch wenn ich schon die Höchstsumme bekommen habe?Daher meine Vermutung,daß sie mich nach erbrachter Leistung fristgemäß kündigen werden.Geht das unter den genannten Voraussetzungen?

@ Abendsonne
In den AUB stand dazu nichts,habe komplett alles durchgearbeitet,gibt keinen Text zu Folgeschäden!Hatte von der PUV auch früher schonmal 20% bekommen u die PUV lief weiter!Aber jetzt bei 100%?

@ Jupp
Mit dem Schaden u der Bezahlung u dem Procedere bei einem neuen Unfall ist mir alles klar!Mir gehts wirklich darum ob die mich fristgemäß kündigen können,während die Behandlung noch läuft u mit Folgeschäden zu rechnen ist?

@ Pit
Kann ich denn später noch Ansprüche stellen,wenn mir jetzt schon die vollen 100% ausbezahlt wurden?
Wir haben beidseitig die 3-Jahresfrist verlängert u dann wurde problemlos nach ca 3,5 Jahren gezahlt.

@ Kai-Uwe
Danke für deine"tollen"Hinweise,aber wenn du meine Frage evt mal richtig durchgelesen hättest,wär eine sinnvolle Antwort,vorallem das Thema betreffend,wesentlich angebrachter!
 
Hallo Schuelbe,

nun haben Dir soviele so gut geantwortet:rolleyes:, vor was hast Du Angst:confused:

Warum sollte Deine PUV Dir kündigen, sie haben Dir 100% ausgezahlt.....so haben sie doch ihren Vertrag erfüllt....mehr steht Dir nicht zu...100% sind 100%...eben alles was Dein Vertrag aussagt.

Und warum habe ich nicht auf Deine Frage geantwortet?
 
Hallo Kai-Uwe,
habe keine Angst nur Bedenken!Ich denke ganz einfach,daß die mich fristgemäß loswerden wollen,weil ich denen zu teuer war u ich werde es definitiv schwer haben eine neue PUV zu finden!
 
Hallo Schuelbe,

wenn Sie Dir kündigen suchst Du Dir einen neue PUV (was sicher nicht einfach ist wenn man von einer PUV gekündigt wurde) oder Du läßt Dich über Deine Frau versichern.

Aber ... noch einmal....warum sollten sie Dir kündigen Du hast Dein Geld doch erhalten und nicht geklagt. Und beim nächsten Unfall könnten sie leicht einen Vorschaden anmelden....also warum sollten sie auf Deinen Beitrag verzichten:confused::confused::confused:
 
Hallo Schuelbe,

"@ Pit
Kann ich denn später noch Ansprüche stellen,wenn mir jetzt schon die vollen 100% ausbezahlt wurden?
Wir haben beidseitig die 3-Jahresfrist verlängert u dann wurde problemlos nach ca 3,5 Jahren gezahlt."

Bei einer PUV. ist eigentlich die drei Jahresfrist bei einem Schadensfall üblich. Warum Ihr nun im gegenseitigem Einvernehmen die 3-Jahresfrist verlängert habt, entzieht sich meinem Kenntnis, jedoch wirst Du dafür Gründe haben.
Wenn die PUV. Deinen Körperschaden zu 100% reguliert hat, kannst Du auf diesen Körperschaden keine weiteren Forderungen stellen. Ich weiß jetzt nicht, was Du weiterhin mit Deiner PUV. vereinbart hast, kannst Du eventuell Folgeschäden des Unfalls gelten machen. Dieses muss dann aber im Einzelfall geprüft werden.

MfG.
Pit
 
Hallo Kai-Uwe!
Aufgrund der hohen Summe die sie an mich zahlen mußten,denke ich die hauen mich fristgemäß raus!Da es 100% Invalidität sind,kann ich nicht so lange leben um das mit meiner Beitragssumme jemals wieder ausgleichen zu können!

Hallo Pit!
Mit der 3-Jahresfrist das war im beiderseitigem Einvernehmen u auch völlig okay!
Das mit der Einzelfallprüfung kann ich nachvollziehen!Aber ich habe mit der PUV keine weiteren Vereinbarungen getroffen,auch steht nix in den AUB zu Folgeschäden!
Deshalb möchte ich ja gern wissen wie es sich damit verhält

MfG
 
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