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Wie lange Haushaltsführungsschaden?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Duge
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Duge

Mitglied
Hallo,

so, nachdem ich mich eben im Unfallopfer Café vorgestellt habe, hier nun meine erste Frage:

Wie wird der Haushaltsführungsschaden bemessen? Ich konnte nach meinem Unfall anfänglich gar nichts tun, dann nach und nach immer mehr, dann nach einer OP wieder nichts, dann schneller wieder mehr - die Folgen waren für mich und meine Familie (die mußte ja einspringen) massiv, aber im Grunde gibt es keine Belege außer meinen Angaben (die Ärzte dokumentieren nach meinen Erfahrungen ALLES extrem schlecht, Beschwerden, die einen nicht umbringen werden gar nicht erst festgehalten usw. usf.). Wie wird das gehandhabt? Mein Anwalt will einfach mehr fordern und feilschen. Was das bringt, weiß ich nicht. Wie sieht das in der Praxis aus? Wie sind Eure Erfahrungen? Ich habe keinen Zugriff auf ergangene Urteile und schon gar nicht auf außergerichtliche Regelungen oder Vergleiche. Ich möchte einfach mal eine Vorstellung haben, was man erwarten kann, wenn man zuvor so um die 40 bis 50 % aller anfallenden Arbeiten in Haus und Garten in einem vierköpfigen Haushalt mit etlichen Tieren erledigt hat und das mehrere Monate gar nicht ging. Ich würde mal sagen, von einem Jahr konnte ich ein Vierteljahr nichts machen, ein Vierteljahr fast alles (wenn auch mit Schmerzen und langsamer) und ein halbens Jahr zur Hälfte. Übers Jahr gerechnet habe ich also 50 % machen können und 50% nicht. Ich bin nach über einem Jahr aber noch arbeitsunfähig.
Nun bin ich mal gespannt auf Euere Einschätzung bzw. Eure Erfahrungen.


Gruß Duge
 
Hallo Duge,
das ist eine ganz komplizierte Berechnung und viele RA´s machen sich hiermit auch leider nicht die Arbeit -obwohl hier wirklich entsprechende Summen zu berücksichtigen sind. Ist aber auch wirklich mit Arbeit und Mühe - sowohl von Dir wie auch Deinem Anwalt - verbunden.

Das Beste wäre wenn Du mal eine Zusammenstellung der Tätigkeiten machst, die gar nicht gingen/gehen bzw. die Du irgendwie anders gemeistert hast.

Hängt meist auch mit der Größe der Wohnfläche etc. etc. zusammen. Klar, bei einer 30qm Wohnung ist die Arbeit nicht ganz so umfangreich wie bei Dir - mit der Versorgung von Tieren etc. etc.

Du kannst auch nicht vom prozentualen Anteil der Arbeitsfähigkeit auf den Haushaltsführungsschaden schließen.

Ja, da wartet ne Menge Arbeit aber gut, dass Dein Anwalt (oder Du?) dieses Thema angesprochen ha(s)t.

Denn dadurch verlieren die Unfallopfer wirklich beträchtliche Summen....

Aber ich glaube Du findet hier auch im Forum einiges bzgl. dieser Thematik :) schau einfach mal nach

LG
 
Laut Anwalt gibt es eine Tabelle, wonach nach einem Schlüssel für Wohnfläche, Gartenfläche, der Bewohner des Haushaltes usw. ein Haushaltsführungsschaden berechnet wird. Da gibt es aber nur ja oder nein. In meinen Augen kann es ja nicht sein, daß man in einer Wochen sagen wir mal 20 Stunden nicht leisten konnte und eine Woche später alles wieder gut sein soll. Der Anwalt will einfach durchgehend den vollen Satz fordern und dann verhandeln.


Gruß Duge
 
Hallo Duge,

die Frage ist wieder: wie beweisen?

Nun nach Tabelle abrechnen (nach Frank Pardey) ist nicht so schwer. Unser RA hat danach auch über 20Std./ Woche Ausfall errechnet.
Nun meint die Gegnerische Versicherung- Achtung festhalten : unsere Katzen gehören nicht zum Haushaltsführungsschaden, sie sind Hobby! Und überhaupt kann mein Mann ja mehr Zeit für den Haushalt aufwenden, da er freiwillig nach dem Unfall in Rente ist:mad:

Beides ist in der Rechtsprechung wiederlegt, also muß ein Geschädigter nicht seine ganze verfügbare Zeit aufwenden um Schadensminderungspflicht zu betreiben, und Haustiere bekommen seit einigen Jahren Persönlichkeitsrechte zugesprochen:)

Solltest du "Nutztiere" halten ist der Arbeitsaufwand eh zu berechnen.

VG
Aramis
 
Nein, keine Nutztiere, nur die üblichen Haustiere (2 Hunde, 2 Katzen, mehrere Aquarien). Ich ging z. B. täglich ca. 45 Minuten Gassi, was lange Zeit nicht ging. Mit täglichen Streits mußten meine Frau und die Kinder entsprechend länger bzw. häufiger gehen, damit die Hunde auf die täglichen zwei Stunden kamen.
Etliche Monate konnte ich nicht wie zuvor und nun wieder regelmäßig einkaufen und kochen. Fürs Einkaufen würde ich pro Woche locker 5 Stunden rechnen, da unsere Einkaufsmöglichkeiten alle zwischen 7 und 10 km entfernt sind (wir wohnen in einem Dorf, wo es nichts gibt, außer ein paar Feldern drumherum), ich koche meistens, das sind auch nicht unter 5 Stunden die Woche, zusätzlich kamen Dinge wie Gartenarbeit (Rasenmähen) dazu, was im Schnitt pro Woche auch 1 bis 2 Stunden waren (wobei man sagen muß, daß das nicht von meiner Familie übernommen wurde; wir haben nun einen "Naturgarten"...), wir heizen mit Holz, das ich lange Zeit nicht machen konnte, auch das Anheizen und Füttern des Ofens war meine Sache. Da der Winter milde war und in die Zeit fiel, wo ich mich schon wieder besser bewegen konnte, habe ich nur einen Teil nicht machen können, aber 5 bis 6 Stunden pro Woche kostet das auch an Zeit. Dann ein Teil der Wäsche, meist das Aufhängen, was täglich mindestens eine Viertelstunde bedeutet, das sind auch sagen wir mal 2 Stunden pro Woche. Dann die anderen typischen Männerarbeiten wie Wartung und Reparatur der vorhandenen Kraftfahrzeuge der ganzen Familie (bei uns ist jeder motorisiert, ich bin es mit Auto und Motorrad sogar mehrfach; mein Auto steht seit dem Frühjahr letzten Jahres ohne TÜV und mit (inzwischen) heftigen Standschäden, weil da Reparaturen zu machen waren, die ich bis heute nicht machen konnte, aber wegen der Werkstattpreise auch nicht machen lassen konnte (obwohl ich sowieso niemanden an meinen Youngtimer lasse). Die Pflege und Wartung wurde zum Teil vernachlässigt, zum Teil auch mit höheren Kosten gemacht. Vieles auch am und im Haus ist einfach nicht gemacht worden und muß in den nächsten Monaten mit mehr Zeit und Mühe nachgeholt werden. Da kommen pro Woche auch ein paar Stunden zusammen. Normal komme ich pro Woche nach meiner Berechnung locker auf 25 Stunden, die ich mehrere Monate nicht machen konnte. In der Zeit, wo ich dann langsam einen Teil wieder machen konnte, fielen aber auch etliche Stunden aus. Oder besser: Die Arbeiten, denn das, was ich dann machte, dauerte viel länger. Nach meiner überschlagsmäßigen Berechnung konnten bisher gut und gerne 600 Arbeitsstunden oder mehr von mir nicht geleistet werden. Setzt man nur 10 € pro Stunde an, sind das alleine schon 6.000 €.


Gruß Duge
 
Hallo Duge,

mein Anwalt sagte mir, dass der Haushaltsführungsschaden nur für die Zeit berechnet wird, wenn AU ausgestellt ist. Wenn man voll arbeitsfähig ist, ist man auch wohl zu Hause arbeitsfähig, obwohl ich das bestimmt nicht war. Mein Mann ist selbstständig und kann im Haushalt nicht viel machen. Der Anwalt versucht jetzt noch Stunden auf Nachweis abzurechnen, mit Angabe was ich nicht kann. Ob das so geht, weiß ich nicht, habe noch keine Nachricht von der Haftpflicht-Vers.

Gruß
Connietulpe
 
Das mit der AU ist plausibel und nachvollziehbar - aber ich bin noch arbeitsunfähig. Das Ende ist allerdings in Sicht, in den nächsten Wochen ist es damit vorbei. Seit meiner OP Anfang des Jahres ging es bereits spürbar besser und dank einer passenden Medikamentation sind auch die chronischen Schmerzen deutlich vermindert, es bleiben nur noch die akuten Schmerzen. Im früheren Beruf wäre ich noch viel länger, vermutlich auf Dauer arbeitsunfähig, also berufsunfähig, aber da ich zum Zeitpunkt des Unfalls arbeitslos war, zählt nicht mein Beruf, sondern nur die Frage, ob ich theoretisch irgend eine Arbeit machen könnte.


Gruß Duge
 
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