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Wie lange braucht ein LG

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Kai-Uwe
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Kai-Uwe

Gesperrtes Mitglied
Hallo,

Ich habe mal eine Frage an alle die eine Klage gegen Ihre PUV eingereicht haben.

Wir haben vor 11 Monaten Klage eingereicht, hatten bis jetzt eine kurze Verhandlung und warten seit Monaten auf eine Einladung zur Begutachtung.

Also bis jetzt ist noch nicht einmal ein Gutachter gefunden worden vom Gericht. Ich habe das Gutachten aber schon im April zahlen dürfen.

Ist das normal:confused:

Meinem Mann geht es immer schlechter und dieser schwebende Druck und die Ungewissheit zieht ihn immer öfter in ein "schwarzes Loch".
Ich habe einfach Angst um ihn und finde die Belastung unmenschlich.

Kann man da überhaupt nichts machen?


Gruß
Kai-Uwin
 
länger als Sie es in den kühnsten Träumen erwarten

Das Sie schon eine "kurze Verhandlung" hatten, halte ich schon für ein kleines Wunder!
Stellen Sie sich schon mal darauf ein, dass nachdem das Gericht einen Gutachter gefunden hat und dann auch nach einiger Zeit beauftragt hat, Sie noch einmal ca. 1 Jahr warten bis diese Person sich gnädigst dazu herablässt nach mehrmaliger Aufforderung durch das Gericht (was dann schon als solches ein Wunder ist) das Gutachten zu erstatten.

Der Unfall unseres Sohnes war vor 5 Jahren.
Nach 3 Jahren endete ein Prozess gegen die PUV mit einen Vergleich.
In dem Prozess gegen eine haftende Grünstückseigentümerin u.a. hat bisher noch kein Termin stattgefunden.

Die Haftpflichtversicherungen lachen sich kaputt...
 
Hallo Kai-Uwin,

leider kann ich nur bestätigen, dass so etwas "normal" ist. Bei mir fand eine erste Begutachtung erst 3 Jahre nach Klageeinreichung statt.

Einen Rechtsbehelf gegen überlange Verfahrensdauern gibt es in D noch immer nicht, obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bundesrepublik schon vor geraumer Zeit aufgefordert hat, einen solchen Rechtsbehelf einzuführen. Demnächst müsste sich aber was tun, ich meine mich zu entsinnen, dass so etwas bis spätestens 2012 (?) eingeführt werden muss.

Kai-Uwin, es ist nicht einfach bei den hier üblichen Verfahrensdauern die Geduld und auch die Nerven zu bewahren, aber es bleibt einem leider nichts anderes übrig :(

Gruß
Joker
 
Hallo Kai-Uwin,

dieses Urteil bezieht sich zwar auf ein SG - könnte aber interessant sein:

Az. 1 BvR 331/10: Karlsruhe rügt Verfahrensdauer am Sozialgericht Osnabrück - Überlange Verfahrensdauer verfassungswidrig

BVerfG rügt Sozialgericht


29.09.2010
Überlange Verfahrensdauer verfassungswidrig


In einem am Mittwoch bekannt gegebenen Beschluss hat das BVerfG die "überlange Verfahrensdauer" beim Sozialgericht Osnabrück gerügt. Anlass war die Verfassungsbeschwerde eines Mannes, der beinahe vier Jahre auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Osnabrück gewartet hatte.


Die Richter der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) stellten jedoch auch klar, dass es keine pauschal angemessene Verfahrensdauer gibt. Ob das jeweilige Verfahren zu lange dauere, sei eine Frage des Einzelfalls.
Im entschiedenen Fall hatte der Kläger 2005 einen Hirninfarkt erlitten. Daraufhin meldete ihn sein Arbeitgeber rückwirkend zur Sozialversicherung an. Die betroffene Krankenversicherung wies die Mitgliedschaft jedoch zurück. Dagegen erhob der pflegebedürftige Mann bereits im Juni 2006 vor dem Sozialgericht Klage. Die Krankenhaus- und Pflegekosten beliefen sich zu diesem Zeitpunkt bereits auf über 86.000 Euro. Unter Verweis auf den Vorrang älterer Verfahren vertröstete das Gericht den Kläger immer wieder, bis es schließlich im Mai 2010 die Klage abwies.
Die lange Dauer des Verfahrens verstoße gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (Beschl. v. 24.08.2010, Az. 1 BvR 331/10). Angesichts der hohen Pflegekosten sei das Urteil für den Kläger von "eminenter" Bedeutung" gewesen. Auch die hohe Verfahrensbelastung der Gerichte stelle für sich genommen keinen Rechtfertigungsgrund dar. Der Staat könne sich nicht auf solche Umstände berufen, die in seinem Verantwortungsbereich lägen.

Quelle: LTO

Viele Grüße
Kasandra
 
Hallo,

ich danke Euch für die Antworten...werde ich mich also weiter in Geduld üben.

Predige ich ja anderen UO auch;)


Lieben Gruß
Kai-Uwin
 
Liebe Kai Uwin,

ich wünsche dir viel Kraft und Geduld. Es ist schon manchaml ein DrXcksstaat in dem wir leben......


LG
Sabine
 
Wir leben in einer BANANENREPUBLIK

schamlos regiert von Lobby-Politikern, und ausgenommen von "Banken" und "Versicherungen" die es nicht wert sind, so genannt zu werden.
Zudem ist diese Republik, nach Ansicht von Leuten die es wissen sollten, von einer kriminellen Justiz verseucht worden.
http://www.freace.de/artikel/200805/260508a.html
mfg.
 
Hallo JSch,

danke für Deine Worte, aber ich will mich jetzt wieder positiv einstimmen, sonst kann ich für meinen Mann nicht genug Kraft aufwenden.

Ich werde diesen Monat 60 Jahre (vielleicht bin ich deshalb auch etwas pessimistisch:rolleyes:) und hatte immer gehoft auch mal etwas Zeit für mich, also besser... Zeit für uns zu haben.
Das kann ich aber erst wenn wir mit dem Kampf durch sind.
Deshalb fieber ich so auf den Gutachtertermin und auf die Gerichtsverhandlung.

Wir verlieren kostbar Lebenszeit, die kann mir auch die PUV nicht mit Geld zurück geben.

Lieben Gruß
Kai-uwin

oh....jetzt habe ich noch einmal Eure "Geschichte" gelesen. Das ist mir schon 2007 sehr unter sie Haut gegangen.
Wie geht es Eurem Sohn?
Ich bewundere Eure Kraft und werde mir daran ein Beispiel nehmen.

Ganz liebe Grüße
Kai-Uwin
 
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