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Wie lange besteht Leistungspflicht der PUV?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas mk71
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

mk71

Nicht aktive Mitglieder
Noch eine allgemeine Frage zur PUV:

Wenn die Leistungen z.B. eine Invaliditätsleistung, Krankenhaustagegeld, Bergungskosten, Kurbeitrag etc. enthalten, wie lange muss die Versicherung diese Leistungen zahlen?
Die Invaliditätsleistungen werden ja spätestens nach drei Jahren bemessen und ggf. ausbezahlt. Wie sieht es aus, wenn man danach noch mal unfallbedingt ins Krankenhaus muss? Dazu bin ich in meinen Versicherungsunterlagen nicht schlau geworden.
Die Kur z.B. muss auch innerhalb dieser magischen drei Jahre erfolgen. Die Bergung stnad wahrscheinlich ganz am Anfang. Da stellt sich die Frage nicht. Aber wie steht um das Krankenhaustagegeld normalerweise?

LG mk71
 
Hallo,

dieses sollte auch in den Vertragsunterlagen festgehalten sein. Bei mir war es zum Beispiel so, dass max. 100 Tage Krankenhaustagegeld gezahlt wurden. Weiterhin streite ich mich nach wie vor, wegen noch zu leistender Zahlung für die Zeit der Reha. Dort ist die PUV der Meinung, dies sei eine Kur oder ein Sanatoriumsbesuch.

Schau mal genau in Deinen Unterlagen.

Gruß von der Seenixe
 
hallo, seenixe

vielleicht hilft´s dir weiter:

[FONT=Arial, Helvetica, Geneva, Swiss, SunSans-Regular]Laut Urteil des OLG Zweibrücken besteht auch für die Behandlung in einer Rehabilitationsklinik Anspruch auf Krankenhaustagegeld.[/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica, Geneva, Swiss, SunSans-Regular]Anders als Behandlungen in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten falle eine Rehabilitationsklinik nicht unter die Ausschlussklauseln. Das Gericht gab mit seinem grundlegenden Urteil der Zahlungsklage eines Versicherten gegen seine private Unfallversicherung statt. Dem Kläger stand nach dem Vertrag ein Krankenhaustagegeld in Höhe von rund 75 Euro zu. Als er nach einem Krankenhausaufenthalt das Geld auch für die Weiterbehandlung in einer Rehabilitationsklinik forderte, winkte die Versicherung ab und verwies zur Begründung auf die entsprechende Ausschlussklausel in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen. Das OLG ließ diesen Einwand dagegen nicht gelten. Rehabilitationskliniken seien schon begrifflich eine eigenständige Art von Einrichtungen zur Behandlung von Kranken. Sie seien nicht mit den in den Ausschlussklauseln erwähnten Sanatorien, Erholungsheimen oder Kuranstalten vergleichbar. Az.: 1 U 7/02 [/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica, Geneva, Swiss, SunSans-Regular]zurück zur Übersicht[/FONT]
ist allerdings kein höchstrichterliches urteil.


mfg
pussi
 
Hallo,

in unserem Vertrag mit der PUV steht ganz klar das 3 Jahre Leistung erbracht werden müssen.

Nach 1,5 Jahren war unsere PUV aber nicht mehr bereit KTG und GG für das Krankenhaus und die Reha zu bezahlen.

Nun klagen wir auch um diese Zahlungen.

Gruß
Kai-Uwin

P.S. wie Seenixe schreibt, es müßte ganz klar in Deinen Versicherungsbedingungen stehen.
 
Vielen Dank für eure Beiträge!

Allerdings zielte meine Frage in eine andere Richtung oder ich habe mich missverständlich ausgedrückt.
Ich wollte wissen bis zu welchem Jahr nach dem Unfall Leistungen erbracht werden müssen. Für jede Leistung selbst habe ich die Grenzwerte ja auch gefunden, z.B. die 100 Tage Krankenhaustagegeld. Allerdings finde ich keine Angaben dazu, wie oft diese Leistung gezahlt wird. So war ich jeweils in den Jahren 2008 und 2009 im Krankenhaus. Für jeden dieser Aufenthalte habe ich jeweils Tagegeld bekommen, wobei die Tage jeweils von vorne gezählt wurden. Angenommen, ich müsste auch in den nächsten 10 Jahren jedes Jahr stationär ins Krankenhaus, müsste die PUV dann auch weitere 10x Krankenhaustagegeld zahlen? Oder würden die hingehen und nach dem insgesamt 100ten KH-Tag sagen, jetzt ist Schluss? Oder wäre sowieso nach dem dritten Unfalljahr Schluss, egal wiviele Tage ich insgesamt im KH war? (Mit anderen Worten, ich bekäme im genannten Fall nur noch für 2010 KH-TG; ab 2011 würde ich leer ausgehen.)

LG mk71
 
Hallo mk71,

ließ Dir deine Versicherungsbedingungen durch, normalerweise zahlt die PUV 3 Jahre, aber alle VB sind etwas anders.

10 Jahre wird Dir deine PUV ganz sicher nicht das KTG und GG zahlen;).

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo mk71,

in unseren Unterlagen der PUV steht:
Das Krankenhaustagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungsumme für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung gezahlt, längstens jedoch für drei Jahre vom Unfalltag an gerechnet.
Wobei sich die versicherte Person in einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung befinden muß
Das wären die normalen Versicherungsbedingungen für ein PUV. Wie gesagt: Versicherungsbedingungen müssen nicht gleich sein.

Das KTG wurde für die Krankenhausaufenthalte und der direkt anschließenden Reha gezahlt, die Reha wurde vom Arzt als medizinisch notwendig bescheinigt.

Aber wie bereits Seenixe schreibt, das muß in deinen Versicherungsunterlagen stehen, ansonsten dort einfach anrufen und nachfragen, ich weiß das viele mich jetzt belächeln, aber sie geben dir Auskunft, da sie müssen.
Ich habe mich damals auch telefonisch erkundigt und habe alles beantwortet bekommen was ich wissen wollte und bekam (bzw. mein Mann) es auch.


Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Es gibt die normalen AUB mit den 100 Tagen.. Die besseren Gesellschaften leisten bis zu 360 Tage.. dies gilt analog für das Genesungsgeld.

Je nach Schwere des Unfalles wird die Gesellschaft nach Ablauf von 3 Jahren den Vertrag kündigen, da dann im 4. Jahr keine Unfall mehr besteht gibt es auch keinerlei Leistung mehr..
 
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