• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Widerspruch RA oder SVBD

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas jangun
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

jangun

Mitgliedschaft beendet
Hallo Leute,
ich brauche mal Eure Erfahrungswerte.
Meine Rente wird nicht verlängert, Gründe aus Gutachten, die ich aber nicht so hin nehmen will. Ich rechne mir gute Chancen aus, aber der Sozialverband vergibt Termine wohl nur noch Quartal´s mäßig..:(
Kann mir wer sagen, ob die Chance für den Widerspruch über den RA eventuell besser sind, gerne mir auch einige Links zeigen.
Wie sind nochmal die Fristen? PKH Hilfe, was muß ich beachten?
Danke vorab,

Jan Gun.
 
Hallo Jan Gun,

die Fristen gegen einen Bescheid Rechtsmittel einzulegen betragen 4 Wochen. Einen Widerspruch oder Klage beim SG. kannst Du auch fristwahrend alleine einlegen/einreichen mit dem Hinweis, Begründung erfolgt später.
Dadurch hast Du die Sicherheit die Fristen eingehalten zu haben und kannst Dich in Ruhe nach einen Rechtsbeistand umsehen.

MfG.
Pit
 
Hallo Jangun,

ich weiß ja nicht wie der SVBD in Lummerland arbeitet, aber bei uns in der Stadt hast du die Möglichkeit einmal wöchendlich dort hin zu gehen und dich bersten zu lassen, du brauchst auch keinen Termin.
Die Frist ist soweit ich weiß 4 Wochen für den Widerspruch.
Mein Mann hatte auch den Widerspruch allein eingelegt, aus dem kleichen Grund wie du es vorhast, aber er wurde abgelehnt.
dann Klage über den SVBD, da hat die DRV nach erneutem Gutachten eingelenkt und erst einmal wieder für 3 Jahre verlängert.
Falls du dir einen Anwalt nimmst, dann seh ja zu das es ein Fachanwalt ist, du kannst sonst mächtig damit auf die Nase fallen.
Bei der Prozesskostenhilfe gehe ich davon aus, das dies für dich zuständige Gericht schreiben wird, das du dich erst einmal an einen der Sozialverbände wenden sollst, habe ich auch damals so erlebt, denn so einfach bekommt man die leider heute auch nicht mehr.
Gruß von stinababy
 
Back
Top