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Werkstatt für Behinderte

gummibär

Erfahrenes Mitglied
Hallo UO-Nutzer, brauche Euren Rat!

Kurz vorab, durch Unfähigkeit der BG in eine befristete Erwerbsminderungsrente abgeschoben worden. EM-Rente ausschließlich aufgrund von fehlender Wegefähigkeit (vollständig bedingt durch Arbeitsunfallfolgen...) bewilligt.
EM-Rente nun plötzlich nicht mehr verlängert, obwohl Gehfähigkeit weiterhin aufgehoben.
Mußte zum Arbeitsamt, welches mir nun erst einmal vorab 12 Wochen Sperrzeit aufgebrummt hat.
Ich hätte mich angeblich bereits mehrere Monate vor dem Auslaufen der EM-Rente "prophylaktisch" arbeitslos melden müssen. Ich bin natürlich stillschweigend davon ausgegangen, daß die EM-Rente weiter verlängert wird.
Widerspruchsverfahren gegen die DRV und Klage gegen die BG ( Weiterzahlung des Verletztengeldes) laufen...

Nun zum Arbeitsamt: Um wohl schon vorab die Arbeitslosenstatistiken schönen zu können, will mich irgendeine vermeintliche Rehaberaterin nun zur Tätigkeitsaufnahme in einer Werkstatt für Behinderte verpflichten.
Außer, daß mein Gehvermögen durch Unfallfolgen aufgehoben ist, habe ich keine Defizite. Schule mit dem Abitur abgeschlosen, danach fundierte Berufsausbildung mit hervorragendem Abschluß absolviert. Etwas Berufserfahrung bis zum Arbeitsunfall im erlernten Beruf gesammelt.

Muß ich dieser vermeintlichen Eingliederung des Arbeitsamtes folge leisten?

Erstens wäre für meine berufliche Rehabilitation die BG zuständig, schafft es aber noch nicht einma die med. Reha zu bezahlen.
Zweitens glaube ich mal gehört zu haben, daß eine Werkstatt für Behinderte nicht zum 1.Arbeitsmarkt gehört und somit eine volle Erwerbsminderung (= Rückverweis an die DRV) voraussetzt.
Drittens muß ich laut Dame vom Amt, die tägliche Beförderung zur Werkstatt und meinen Rollstuhl privat organisieren und finanzieren.

Ich verstehe hier nur noch Bahnhof.

Da die BG eine Rollstuhlversorgung verweigert hat, bin ich leider gar nicht in der Lage, daß Haus überhaupt verlassen zu können. Zudem besitze ich keinen Führerschein / Auto und der öffentliche Personennahverkehr (= nicht barrierefrei...) ist unerreichbar.

Wer weiß Rat? Ich beziehe noch keine Leistungen vom Arbeitsamt. Ob ich unter SGB III § 125 eingruppiert werde, steht in den Sternen.
Meinen erlernten Beruf könnte ich auch (eingeschränkt) im Rollstuhl ausüben.

Danke.
Gruß-Gummibär
 
Hallo,

Hallo gummibär,
ganz schön kompliziert das Ganze.
Mit der Sperrzeit beim Arbeitsamt hat die Dame schon Recht mit dem rechtzeitigen Melden .
Aber vielleicht gibt es klauseln -z.b. da du davon ausgingst das dir die EM weiter gezahlt wird und du ja im Widerspruchsverfahren bist.
Auch komisch das die Fahrten zur Behindertenwerkstätte von dir selbst bezahlt werden soll. Keine Ahnung was das kostet aber was wenn kein Geld da ist?
Warum lässt du dich nicht erst einmal krank schreiben um in Ruhe zu überlegen was zu tun ist!
Grüße von Holger02
 
Hallo Gummibär,

wie schon Holger schrieb kann man Dich 12 Wochen sperren wenn Dir bekannt war, dass eine Leistung ausläuft und Du Dich nicht arbeitslos meldest!
Ich musste mich nach der Umschulung arbeitslos melden! Da die Erwerbsminderungsrente erst nach ca. fünf Monaten nach Antragsstellung und Gutachten gezahlt wurde!
Es gibt dann eine Nachzahlung die bekam allerdings die ARGE bei mir!
Keine Ahnung ob Du in dem Fall hättest sagen können durch meine Gehbehinderung konnte ich nicht....
Wie auch immer bevor da etwas in Richtung Behindertenwerkstatt kommt würde ich mich an das Integrationsamt wenden die es in größeren Städten gibt!
Im Internet halt mal unter BIH Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter suchen da müsste auch zu erfahren sein wo das nächste IA für Dich ist! Die unterstützen Dich bei der Arbeitssuche wenn Du nicht gerade 45J. alt bist ist das sinnvoll!
Für München Land gibt einen so genannten Behindertenhilfeplan (Anlaufstellen für Behinderte) (PDF-Datei) vielleicht gibts ja so etwas auch bei Euch? Wo auch immer Du wohnst... Bundesland..!

Gruss Joachim
 
Hallo Gummibär,
zu den einzelnen Fragen:
In eine Werkstatt für Behinderte kommen Menschen mit Behinderungen, die nicht, noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln sind. Das legt ein Reha-Team der Arbeitsagentur für Arbeit fest. Es kann aber auch der Rententräger festlegen. Die WfbM hat die Aufgabe, Menschen wieder in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln. Das geschieht sehr selten. Ca ein Prozent. Die Verantwortlichen der WfbM arbeiten auch eng mit Integrationsfachdiensten zusammen.
Am Anfang in der WfbM findet ein zweijähriges Arbeitstraining statt.
Es gibt ein geringes Ausbildungsgeld. Danach ist man im Arbeitsbereich tätig. Da bekommt man ein geringes Arbeitsentgelt. Man ist krankenversichert. Rentenbeiträge werden gezahlt.
Suche Dir doch am besten einmal eine WfbM in Deiner Nähe heraus. Mache einen Termin mit dem sozialen Dienst. Sie werden dann alle Fragen beantworten. Und ich denke auch, dass Sie auf Deinen speziellen Fall eingehen. Am besten nimmst alle Papiere, Zeugnisse ect. mit. Eine gute WfbM wird für Dich den optimalen Weg aufzeigen.
Ich wünsche Die dabei viel Glück und Erfolg!
 
Hallo Gummibär,

also bei mir war es so, dass mir das AA folgende Auskunft gab: Bei Bewilligung einer EM-Rente und neuem Antrag+Bearbeitung brauchte ich nicht 3 Monate vor Auslaufen mich melden, da deren Erfahrung ist, dass man meist sowieso sehr knapp einen neuen Bescheid bekäme und dann deren Arbeit "sinnlos" ist... Ich sollte mich deshalb erst innerhalb der letzten 4 Wochen melden. Nun habe ich das leider auch nicht schriftlich und weiß auch nicht, ob dies eine interne Sache meines AA war... Ich würde aber unbedingt in Widerspruch gehen und es so bergünden, dass sich an der Wegefähigkeit nichts geändert hat und Du deshalb davon ausgehen musstest, dass die Rente verlängert wird. Außerdem greift doch sicherlich außergewöhnliche Härte eines Behinderten gegenüber? Und hätte Dir die DRV nicht auch schon eher diesen Bescheid zusenden müssen/können? Deshalb ist die Schuld doch nicht nur bei Dir zu suchen! Also unbedingt weiter kämpfen!

VG Santafee
 
Danke an Alle.
Natürlich bin ich auch gegenüber der verhängten Sperrzeit der Arbeitsagentur in Widerspruch gegangen.
Für mich persönlich kommt eine Tätigkeit in einer Werkstatt für Behinderte überhaupt nicht in Frage.
Solange die BG ihrer Leistungspflicht in keinster Weise nachkommt, bleibe ich lieber zu Hause... und arrangiere mich mit der EM-Rente der DRV (...wenn sie nach abermaligem, zeitaufwendigem Widerspruchsverfahren denn weitergezahlt wird...).
Ich werde bestimmt nicht tägtäglich einen Fahrdienst und einen Leihrollstuhl bezahlen (... von welchem Geld denn?) , nur um irgendeiner bekloppten Anordnung des Arbeitsamtes Folge zu leisten.
Ich würde den Tag ohnenhin körperlich nicht durchstehen. Nach 1,5 h Stunden erbreche ich mein Frühstück und nach spätestens 3-4 Std. kollabiere ich, da Schmerzmitteldepot aufgebraucht.
Beschäftigungsmaßnahmen gibt es im häuslichen Bereich zuhauf, da ich dutzende von Widersprüchen und Klageverfahren am Laufen habe. Mit dem Abarbeiten der ganzen Gutachtentermine vergeht die Zeit, auch ohne Erwerbstätigkeit, wie im Fluge.
Krankschreiben geht leider gerade nicht, da ungeklärter Krankenversicherungsstatus.
Gruß-Gummibär
 
Hallo Gummibär,
die Werkstatt für Behinderte ist eine Maßnahme der Arbeitsagentur. Dazu gehört nach Beantragung der Maßnahme auch ein Fahrdienst. Dieser wird selbstverständlich von dem Kostenträger bezahlt. Wenn ein besonderer Rollstuhl oder andere Hilfsmittel benötigt werden, gilt das gleiche.
Ich würde an Deiner Stelle es nicht so negativ sehen. Es ist ja auch eine Möglichkeit der Kommunikation.
Ich würde auf alle Fälle mir eine Werkstatt ansehen und dann ein Urteil fällen. ( auch gegenüber der Arbeitsagentur)
Herzliche Grüße
 
Hallo Funke !
Du vergißt, daß die Arbeitsagentur eigentlich gar nicht mein Kostenträger ist.
Alle benötigten Leistungen sind vollumfänglich durch die BG zu erbringen, da eindeutige Arbeitsunfallfolgen...
Leider ist aber die medizinische Reha in keinster Weise abgeschlossen, zudem warte ich auch immer noch vergeblich auf Hilfsmittelversorgung (Aktivrollstuhl), Schmerzmittelversorgung, Wohnungshilfe, Haushaltshilfe, Unfallrente und und...
Mein Aktionsradius reicht vom Bett bis zur Toilette.
Wenn alle Stricke reißen sollten, werde ich mich wohl zwangsweise abermals mit liegenden Schmerzkatheter zu meinem ursprünglichen Arbeitsplatz schleppen (und dort übernachten), damit ich nach spätestens 6 Monaten und einem Tag erst einmal wieder vollen Krankengeldanspruch habe.
Die Leistungen des Arbeitsamtes interessieren mich überhaupt nicht, es würde mir vollkommen reichen, wenn das AA mich bis zur Weiterbewilligung der EM-Rente durch die DRV wenigstens ohne Auflagen bei der Krankenkasse anmelden würde.
Werkstatt für Behinderte allenfalls als Ausbilder, aber bestimmt nicht zum "Körbe flechten".
Gruß-Gummibär

Hallo Santafee!
Mit dem Behindertenstatus brauchst Du hier beim AA gar nicht zu kommen.
Schwerbehinderte werden hier nicht am Wohnort bearbeitet, sondern werden quasi überregional bearbeitet.
Nachdem ich mich am Wohnort arbeitslos gemeldet hatte, wurde meine Arbeitslosmeldung abgelehnt, da Schwerbehinderte woanders vorsprechen müssen.
An der Stelle landete ich dann zwischen den ganzen "normalen" Arbeitslosen der dortigen Arbeitsagentur.
Dieses absurde Vorgehen verschlang 2 ganze Werktage, an denen meine obligate Begleitperson extra Urlaub nehmen mußte...
Als ich mich dann zu einer vermeintlichen Rehedame vorgearbeitet hatte begannen die Probleme erst richtig. Zitat: "Kommen Sie nun aus dem ausgesteuerten Krankengeld oder nicht". Erstens habe ich nie Krankengeld erhalten, da ich durch Arbeitsunfallfolgen -Verletztengeld- bezogen hatte. Zweitens kam ich aus einer (mehrfach) befristeten vollen EM-Zeitrente der DRV, die (aus welchen Gründen auch immer) abermals nicht verlängert wurde.
Damit war die Dame vom Amt dann vollständig überfordert... und belaverte mich mit ihren Amtsanweisungen und der Werkstatt für Behinderte.

Gruß-Gummibär
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Gummibär

ich weis nicht ob Du meinen Beitrag gelesen hast! Wenn die Berufsgenossenschaft Dein Kostenträger ist muss sie Dir auch bei der
Wiedereingliederung helfen! Eine Möglichkeit wäre über das genannte Integrationsamt nach einer Umschulung! Oder über solche Privatvermittler z.B. wie die so genannte Placementberatung in Stuttgart!
Wenn auch sonst nichts klappt > Hilfsmittelversorgung (Aktivrollstuhl), Schmerzmittelversorgung, Wohnungshilfe, Haushaltshilfe, Unfallrente und und...
Steht die Frage (Rechtsanwalt Sozialrecht) ich weis nicht ob Du bereits einen hast !
Mir erging es ähnlich ich habe nachdem ich der BG noch einmal ohne Erfolg geschrieben habe eine Petition an den Bundestag geschrieben danach wurde mir nach 18 Monaten endlich alles bezahlt! man kann ja mit dazu schreiben das es eilt!
Ich weis nicht wie Bewegungsfähig Du dann mit einem Rollstuhl wärst - aber eine Behindertenwerkstatt würde ich als allerletzte Alternative sehen!
Denn Dein Einkommen wäre dann in etwa in Taschengeldhöhe..!

Gruss Joachim
 
Hallo Gummibär,

Du hast meinen Beitrag nicht richtig verstanden.... Es ging nicht um den Behindertenstatus, sondern um die Rente der DRV (EM-Rente)... lies nochmal;)

VG Santafee
 
Hallo Gummibär,
die Werkstatt für Behinderte ist eine Maßnahme der Arbeitsagentur. Dazu gehört nach Beantragung der Maßnahme auch ein Fahrdienst. Dieser wird selbstverständlich von dem Kostenträger bezahlt. Wenn ein besonderer Rollstuhl oder andere Hilfsmittel benötigt werden, gilt das gleiche.
Ich würde an Deiner Stelle es nicht so negativ sehen. Es ist ja auch eine Möglichkeit der Kommunikation.
Ich würde auf alle Fälle mir eine Werkstatt ansehen und dann ein Urteil fällen. ( auch gegenüber der Arbeitsagentur)
Herzliche Grüße

Hallo Zusammen !
Ich bin selbst Heilpädagoge und habe ebenfalls Unfallfolgen !
Also erstmal : ! Eine WfbM ist 2. Arbeitsmarkt ! So wie Gummibär schreibt, ist er krank ! und NICHT arbeitsfähig ! Die WfbM ist ebenfalls zum Arbeiten da und nicht zum Kommunizieren. Es gibt welche für geistig behinderte und welche für psychisch behinderte, soweit es sich aus Gummibärs Berichten ersehen lässt trifft das alles nicht zu !
Geht es eigentlich noch !
Oft wissen die am Arbeitsamt selbst nicht Bescheid, ich habe es auch schon erleben müssen, der "Neid", dass jemand krank ist, dem man "Nichts" ansieht ist schnell da....ohne jemandem hier im Forum was anhängen zu wollen- ich habe das woanders schon hören müssen- vor meinem Unfall...
Aber !
Gummibär!
Du brauchst nicht ohne Geld dasitzen vom Arbeitsamt oder ? Wenn du bei der DRV etwas laufen hast, auch wenn es Widerspruch ist, bist du Leistungsberechtigt nach §125 - Übergangsgeld ! Du musst dann Unterlagen (explizit im geschlossenen Umschlag für den medizinischen Dienst des AA) abgeben, wirst auch danach gefragt, zeige bloss nichts offen, nicht mal eine Schweigepflichtsentbindung den Sachbearbeitern!
Der macht dann ein Gutachten wegen der Leistung nach § 125 und dann bekommst du Arbeitslosengeld als Nahtlosigkeitsregel. Diesen § gibt es extra dafür , dass so Sachen wenn keiner zuständig ist momentan oder eine Entscheidung noch aussteht, nicht auf dem Rücken des Leistungsempfängers ausgetragen werden.
Ist dir damit geholfen ?
Gruss ganggo
 
Hall Gummibär,

ich denke, du brauchst dringend anwaltliche Hilfe!

Da du durch den ganzen Hickhack über keine (großen) fianziellen Mittel verfügst, hast du Anspruch auf Beratungshilfe:

http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/AG_I_1.pdf

Du kannst dir den Vordruck ausfüllen und evtl. per Internet ans zuständige Amtsgericht schicken. Dann bekommst du einen Beratungsschein (telefonisch abklären, ob du zum Amt kommen musst oder ob das per Post zu bewerkstelligen ist bzw. durch eine Person deines Vertrauens oder so).

Mit diesem Beratungsschein kannst du dir einen Anwalt für Arbeits- u. Sozialrecht suchen - geht per Telefon. Du musst aber erwähnen, dass über Beratungshilfe abgerechnet wird! Das möchte nicht jeder Anwalt machen, obwohl er gesetzlich dazu verpflichtet ist.

Wir haben "unseren" Anwalt über den Behindertenbeauftragten der Stadt gefunden. Am besten wendest du dich mal an den und lässt dir ein paar Tipps geben (geht auch telefonisch).

Am besten wäre es, wenn du mit dem Anwalt vereinbaren könntest, dass er zu dir kommt bzw. dass ihr per Internet u. Telefon kommuniziert.

Ich denke, allein kommst du da nur schwer weiter - und wenn jemand Beratungsbedarf hat, dann du!

Uns hat das sehr geholfen, da wir gerade kein abgeschlossenes Jurastudium parat hatten (Ironie!) - und du glaubst nicht, was ein Schreiben durch einen Anwalt alles bewirken kann!

Ansonsten ist das Integrationsamt wirklich eine gute Adresse.

Ich wünsche dir viel Erfolg!

Rudinchen
 
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