Hallo UO-Nutzer, brauche Euren Rat!
Kurz vorab, durch Unfähigkeit der BG in eine befristete Erwerbsminderungsrente abgeschoben worden. EM-Rente ausschließlich aufgrund von fehlender Wegefähigkeit (vollständig bedingt durch Arbeitsunfallfolgen...) bewilligt.
EM-Rente nun plötzlich nicht mehr verlängert, obwohl Gehfähigkeit weiterhin aufgehoben.
Mußte zum Arbeitsamt, welches mir nun erst einmal vorab 12 Wochen Sperrzeit aufgebrummt hat.
Ich hätte mich angeblich bereits mehrere Monate vor dem Auslaufen der EM-Rente "prophylaktisch" arbeitslos melden müssen. Ich bin natürlich stillschweigend davon ausgegangen, daß die EM-Rente weiter verlängert wird.
Widerspruchsverfahren gegen die DRV und Klage gegen die BG ( Weiterzahlung des Verletztengeldes) laufen...
Nun zum Arbeitsamt: Um wohl schon vorab die Arbeitslosenstatistiken schönen zu können, will mich irgendeine vermeintliche Rehaberaterin nun zur Tätigkeitsaufnahme in einer Werkstatt für Behinderte verpflichten.
Außer, daß mein Gehvermögen durch Unfallfolgen aufgehoben ist, habe ich keine Defizite. Schule mit dem Abitur abgeschlosen, danach fundierte Berufsausbildung mit hervorragendem Abschluß absolviert. Etwas Berufserfahrung bis zum Arbeitsunfall im erlernten Beruf gesammelt.
Muß ich dieser vermeintlichen Eingliederung des Arbeitsamtes folge leisten?
Erstens wäre für meine berufliche Rehabilitation die BG zuständig, schafft es aber noch nicht einma die med. Reha zu bezahlen.
Zweitens glaube ich mal gehört zu haben, daß eine Werkstatt für Behinderte nicht zum 1.Arbeitsmarkt gehört und somit eine volle Erwerbsminderung (= Rückverweis an die DRV) voraussetzt.
Drittens muß ich laut Dame vom Amt, die tägliche Beförderung zur Werkstatt und meinen Rollstuhl privat organisieren und finanzieren.
Ich verstehe hier nur noch Bahnhof.
Da die BG eine Rollstuhlversorgung verweigert hat, bin ich leider gar nicht in der Lage, daß Haus überhaupt verlassen zu können. Zudem besitze ich keinen Führerschein / Auto und der öffentliche Personennahverkehr (= nicht barrierefrei...) ist unerreichbar.
Wer weiß Rat? Ich beziehe noch keine Leistungen vom Arbeitsamt. Ob ich unter SGB III § 125 eingruppiert werde, steht in den Sternen.
Meinen erlernten Beruf könnte ich auch (eingeschränkt) im Rollstuhl ausüben.
Danke.
Gruß-Gummibär
Kurz vorab, durch Unfähigkeit der BG in eine befristete Erwerbsminderungsrente abgeschoben worden. EM-Rente ausschließlich aufgrund von fehlender Wegefähigkeit (vollständig bedingt durch Arbeitsunfallfolgen...) bewilligt.
EM-Rente nun plötzlich nicht mehr verlängert, obwohl Gehfähigkeit weiterhin aufgehoben.
Mußte zum Arbeitsamt, welches mir nun erst einmal vorab 12 Wochen Sperrzeit aufgebrummt hat.
Ich hätte mich angeblich bereits mehrere Monate vor dem Auslaufen der EM-Rente "prophylaktisch" arbeitslos melden müssen. Ich bin natürlich stillschweigend davon ausgegangen, daß die EM-Rente weiter verlängert wird.
Widerspruchsverfahren gegen die DRV und Klage gegen die BG ( Weiterzahlung des Verletztengeldes) laufen...
Nun zum Arbeitsamt: Um wohl schon vorab die Arbeitslosenstatistiken schönen zu können, will mich irgendeine vermeintliche Rehaberaterin nun zur Tätigkeitsaufnahme in einer Werkstatt für Behinderte verpflichten.
Außer, daß mein Gehvermögen durch Unfallfolgen aufgehoben ist, habe ich keine Defizite. Schule mit dem Abitur abgeschlosen, danach fundierte Berufsausbildung mit hervorragendem Abschluß absolviert. Etwas Berufserfahrung bis zum Arbeitsunfall im erlernten Beruf gesammelt.
Muß ich dieser vermeintlichen Eingliederung des Arbeitsamtes folge leisten?
Erstens wäre für meine berufliche Rehabilitation die BG zuständig, schafft es aber noch nicht einma die med. Reha zu bezahlen.
Zweitens glaube ich mal gehört zu haben, daß eine Werkstatt für Behinderte nicht zum 1.Arbeitsmarkt gehört und somit eine volle Erwerbsminderung (= Rückverweis an die DRV) voraussetzt.
Drittens muß ich laut Dame vom Amt, die tägliche Beförderung zur Werkstatt und meinen Rollstuhl privat organisieren und finanzieren.
Ich verstehe hier nur noch Bahnhof.
Da die BG eine Rollstuhlversorgung verweigert hat, bin ich leider gar nicht in der Lage, daß Haus überhaupt verlassen zu können. Zudem besitze ich keinen Führerschein / Auto und der öffentliche Personennahverkehr (= nicht barrierefrei...) ist unerreichbar.
Wer weiß Rat? Ich beziehe noch keine Leistungen vom Arbeitsamt. Ob ich unter SGB III § 125 eingruppiert werde, steht in den Sternen.
Meinen erlernten Beruf könnte ich auch (eingeschränkt) im Rollstuhl ausüben.
Danke.
Gruß-Gummibär