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Wer stellt Antrag auf Zusammenhangsgutachten & Studium als Umschulung möglich

Klausi123

Nicht aktive Mitglieder
Hallo ,

ich bin 37 und seit ca.10 Jahren freiberuflicher Physiotherapeut.

Seit August 2008 leide ich unter der BK 5101 und habe jetzt bis hin zur stationären Heilbehandlung alle Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft.

Trotzdem habe ich häufig Probleme mit meinen Händen die auch mit Unterbrechung zur Arbeitsunfähigkeit führen.
Die präventiven Maßnahmen schlagen so finde ich nicht mehr an.
Ein Bk Meldung wurde noch nicht gestellt.

Sollte meine Haut sich garnicht verbessern könnte ich mir vorstellen, mich aus meinem jetzigen Beruf zu verabschieden und ein Studium in Sportwissenschaften oder Psychologie anzufangen.

Frage 1:

Wer stellt den Antrag auf das Zusammenhangsgutachten ?


Frage 2.

Ist ein Studium (sollte eine BK anerkannt sein ) als Umschulung möglich ?


Ich bedanke mich jetzt schon für eure lieben Antworten!

lieben Gruß Klausi123
 
hallo klausi123

zu frage 1
das wird die für dich zuständige bg in auftrag geben.liegt eine mde von mindestens 20% vor bekommst du eine unfallrente.

zu frage 2
die bg zahlt laut meinen erfahrung die teilhabe am arbeitsleben für höchsten 2 jahre.bei nicht bestehen der prüfung oder bei neuansetzung wegen gesundheitlichen gründen auch darüber hinaus. da eine studium meistens länger als 2 jahre dauert,födert sie auch kein studium.

lg die wunde
 
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