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Wer ist für die Zahlung bei einem erwachsenen Kind ohne eigenes Einkommen zuständig?

Rudinchen

Erfahrenes Mitglied
Hallo ihr Lieben,

bei mir häufen sich mal wieder einige Rechnung an, die durch den Verkehrsunfall meines Sohnes aufgelaufen sind.

Nun kommen mir einige Fragen, die mir bisher noch nicht gekommen sind - und die vielleicht total blöd sind :rolleyes:, vielleicht aber auch nicht:

- wer muss eigentlich für die Rechnungen aufkommen? Ich bin allein erziehend ohne großes Gehalt (ein minderjähriges Kind und eben meinem Sohn, 20 Jahre alt). Bis jetzt habe ich alle Rechnungen bei (Privat-)Ärzten, Gutachtern usw. bezahlt - muss ich das tun (werde ich natürlich weitertun, wenn es sein muss, hauptsache, es geht meinem Sohn besser)? Die Haftpflichtversicherung hat längst nicht alle Kosten übernommen.

- mein Sohn hatte einen unverschuldeten Verkehrsunfall während er Schüler war und ist seitdem schwerbehindert, d. h., er kann seine Schule nicht beenden. Er macht jetzt ein freiwilliges soziales Jahr, was nur geht, weil ihm sein Arbeitgeber sehr weit entgegen kommt und seine Defizite im Gedächtnis / Konzentration (noch) mitträgt. Dadurch hat er 390,- € "Einkommen", d. h., weniger als sein Selbstbehalt.

Wer muss denn jetzt eigentlich für die Auslagen aufkommen. Theoretisch ja die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Aber wer dann, wenn die nicht bezahlt? Mein Sohn kann ja nicht groß in Vorlage treten. Muss ich das (rein rechtlich) alles übernehmen?

Wäre nett, wenn jemand mir antworten könnte.

Vielen Dank, Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

also bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall, muss die gegnerische Haftpflicht alle im Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Kosten übernehmen.
Ich nehme doch mal an das ihr einen Rechtsanwalt in der Sache habt und durch den solltest du auch die entstehenden Kosten geltend machen.
Gruß von stinababy
 
Hallo,

Muss ich das (rein rechtlich) alles übernehmen?

Rein rechtlich gesehen:

Gegenüber einem volljährigen Kind hast du einen höheren Selbstbehalt.

Dazu kommt noch, dass du ein vorrang unterhaltsberechtigtes Kind hast. Der Unterhalt, den du für dieses Kind leisten müsstest (dafür aber in Naturalunterhalt aufkommst), kommt auf den Selbstbehalt drauf.

Mit dem übrigbleibenden Gehalt müsstest du für deinen Sohn Unterhalt leisten, wenn dieser schulpflichtig ist oder sich in einer Ausbildung befindet.

Da es aber dein Sohn ist, wirst du ihn sicherlich unterstützen und alles dir mögliche tun, um ihm zu helfen. Verständlich, würde ich auch tun.

Ich würde die Sache dem RA überlassen, der mal Druck machen soll, nicht das dann auch noch die Existenz von dir und deinem kleinen Kind.

Der der die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Heißt, wenn du etwas beauftragst, musst du dies zahlen. Dass du den Anspruch dann gegen die gegnerische Versicherung hast, wird davon nicht berührt.


Gruß Jens
 
Hallo Rudinchen

Bei Michi zahlt die gegnerische Versicherung anteilig was wir denen über den RA zukommen lassen.
Natürlich gibt es immer mal Nachfragen über die Ansprüche,aber es läuft meistens gut.
Du bist nicht verpflichtet,alles vorzustrecken und Dich deshalb finanziell zu übernehmen.
Dein RA sagt Dir nichts dazu?
Weshalb hilft Deinen Sohn keiner?
Ich habe überall Krach geschlagen und Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt um das mögliche für Michi rauszuholen.
Die Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit und bei der AOK bekommen schon Zustände wenn ich anrufe und der Sachbearbeiter der Versicherung kennt mich auch schon von meiner "besten Seite".
Sei nicht nett,hau auf den Putz,schick das allles der Versicherung und droh mit den Medien.
Michi hat jetzt die Umschulung beendet,die Versicherung hat alle Kosten übernommen.
Er braucht jetzt einen Job,die Versicherung zahlt einen Bewerbungscoach.
Ich gebe nicht auf und nicht klein bei.
Das hab ich in den letzten 6 Jahren gelernt,mich durchzubeißen und für mein Kind zu kämpfen.
Aber das tun wir Mamas doch immer.

Kopf hoch und nicht aufgeben

Liebe Grüße
michisma
 
Hallo michisma,

das ist ja toll, was du alles auf die Beine gestellt hast. Bin im Moment ziemlich sauer, weil unser Anwalt meine Kostenaufstellung noch nicht an die gegnerische HPV weitergeleitet hat! Dann kann ich natürlich lange auf die Kostenerstattung warten! Muss da auch noch mal ganz energisch werden! Werde am Wochenende die Liste mit den Kosten auf den aktuellen Stand bringen, ihm zuschicken und auf schnellster Weiterleitung bestehen!

Da im Moment noch unsicher ist, was mein Sohn überhaupt lernen können wird wg. der Konzentrations- u. Gedächtnisprobleme und der mangelnden Ausdauer: Kann man da jetzt schon beim Arbeitsamt tätig werden? Was sollte man im Hinblick auf Ausbildung unternehmen?

Mein Sohn macht jetzt ein freiwiliges soziales Jahr - und dann müssen wir sehen, wie es später weitergehen könnte. Er hat Schwierigkeiten, alles dort auf die Reihe zu bringen, weil er auch dort viel vergisst u. Schwierigkeiten hat, Arbeitsabläufe zu planen, aber sie haben zum Glück Verständnis für ihn und wollen ihn da durch ziehen. Wenn er das Jahr durchhält, hat er immerhin einen Fachhochschulabschluss...

Viele Grüße, Rudinchen
 
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