Hallo ihr Lieben,
bei mir häufen sich mal wieder einige Rechnung an, die durch den Verkehrsunfall meines Sohnes aufgelaufen sind.
Nun kommen mir einige Fragen, die mir bisher noch nicht gekommen sind - und die vielleicht total blöd sind
, vielleicht aber auch nicht:
- wer muss eigentlich für die Rechnungen aufkommen? Ich bin allein erziehend ohne großes Gehalt (ein minderjähriges Kind und eben meinem Sohn, 20 Jahre alt). Bis jetzt habe ich alle Rechnungen bei (Privat-)Ärzten, Gutachtern usw. bezahlt - muss ich das tun (werde ich natürlich weitertun, wenn es sein muss, hauptsache, es geht meinem Sohn besser)? Die Haftpflichtversicherung hat längst nicht alle Kosten übernommen.
- mein Sohn hatte einen unverschuldeten Verkehrsunfall während er Schüler war und ist seitdem schwerbehindert, d. h., er kann seine Schule nicht beenden. Er macht jetzt ein freiwilliges soziales Jahr, was nur geht, weil ihm sein Arbeitgeber sehr weit entgegen kommt und seine Defizite im Gedächtnis / Konzentration (noch) mitträgt. Dadurch hat er 390,- € "Einkommen", d. h., weniger als sein Selbstbehalt.
Wer muss denn jetzt eigentlich für die Auslagen aufkommen. Theoretisch ja die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Aber wer dann, wenn die nicht bezahlt? Mein Sohn kann ja nicht groß in Vorlage treten. Muss ich das (rein rechtlich) alles übernehmen?
Wäre nett, wenn jemand mir antworten könnte.
Vielen Dank, Rudinchen
bei mir häufen sich mal wieder einige Rechnung an, die durch den Verkehrsunfall meines Sohnes aufgelaufen sind.
Nun kommen mir einige Fragen, die mir bisher noch nicht gekommen sind - und die vielleicht total blöd sind
- wer muss eigentlich für die Rechnungen aufkommen? Ich bin allein erziehend ohne großes Gehalt (ein minderjähriges Kind und eben meinem Sohn, 20 Jahre alt). Bis jetzt habe ich alle Rechnungen bei (Privat-)Ärzten, Gutachtern usw. bezahlt - muss ich das tun (werde ich natürlich weitertun, wenn es sein muss, hauptsache, es geht meinem Sohn besser)? Die Haftpflichtversicherung hat längst nicht alle Kosten übernommen.
- mein Sohn hatte einen unverschuldeten Verkehrsunfall während er Schüler war und ist seitdem schwerbehindert, d. h., er kann seine Schule nicht beenden. Er macht jetzt ein freiwilliges soziales Jahr, was nur geht, weil ihm sein Arbeitgeber sehr weit entgegen kommt und seine Defizite im Gedächtnis / Konzentration (noch) mitträgt. Dadurch hat er 390,- € "Einkommen", d. h., weniger als sein Selbstbehalt.
Wer muss denn jetzt eigentlich für die Auslagen aufkommen. Theoretisch ja die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Aber wer dann, wenn die nicht bezahlt? Mein Sohn kann ja nicht groß in Vorlage treten. Muss ich das (rein rechtlich) alles übernehmen?
Wäre nett, wenn jemand mir antworten könnte.
Vielen Dank, Rudinchen