• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Wer hat da ahnung..bitte hilfe!

Angel2210

Erfahrenes Mitglied
Hallo zusammen

Ich war am 3.6.13 in Osnabrück zum gutachten bei den DRV Ärzten wegen meinem antrag auf Erwerbsminderungsrente.

Dort wurde von der Internistin auch Leiterin des Amtes mir mitgeteilt das
sie noch weitere Psychische Untersuchungen veranlassen wird.
Sie meinte da muss auf jeden Fall ein Psychiater/Neurologe am besten noch Traumatologe herangezogen werden ( Ich habe Chronifiezierte PTSD mit Persönlichkeitsänderung und schweren Depressionen....sowie eine Schädigung der Nerven nach Arbeitsunfall im Jahr 2008).Während des Gespräches sagte Sie wir wollen hier gar nicht näher auf die Umstände des Unfalles eingehen das wäre nicht gut für sie.Sie hatte wohl sofort erkannt das es mir nicht gut geht.

Auch Diktierte sie das in meinem Beisein in ihr Diktiergerät.

Verabschiedet wurde ich von ihr mit den Worten :ich veranlasse alles weitere das ist nicht mein Fachgebiet und da MUSS ein Psychiater herangezogen werden.
Sie bekommen Bescheid wie es weitergeht.

Gestern nun bekam ich Post von der DRV. Zu meiner Überraschung die ablehnung meines Antrages--ohne weitere Untersuchung beim Psychiater --:mad:

Auf Nachfragen meinerseits bei der DRV wurde mir gesagt das man ja nicht gezwungen sei auf die Ärzte zu hören...mann könne auch anders Entscheiden.Die Gutachtenstelle bestätigte mir Telefonisch das dieser Hinweis auf weiterführende Diagnostik dringend angeraten wurde im Gutachten und es könne sich nur um ein Versehen seitens der DRV handeln ich sollte da nochmal nachfragen.Ein weiteres Nachfragen ergab das man nicht wüsste wo sich meine Akte gerade befindet aber man würde sofort nochmal nachsehen wenn sie denn wieder da wäre:confused::confused::confused:

Ich solle aber vorsichtshalber einen wiederspruch einreichen.
Eine Kopie des Gutachtens würde an meinem Hausarzt gehen wenn sie die Akte ^^gefunden^^ hätten.....

Ist das wirklich so das die DRV auf ausgesprochene Anweisungen einer Amtsärztin nicht reagieren muss? ich frage mich wozu ich dann da hingefahren bin....

Gestern abend war ich dann auch noch Zeugin eines Schweren Verkehrsunfalles...Ein Radfahrer verlies den Radweg um die Bundesstrasse zu überqueren ohne jegliches umsehen oder schauen ob frei ist...Er wurde von dem vor mir fahrenden PKW Frontal mitgenommen und flog übers Auto und landete vor mir auf der Strasse....ich hatte zum glück genug abstand so das ich schnell zum stehen kam und den Notruf absetzte....Anschliessend zitterte ich am ganzen Körper und die Polizei wollte das ich mit ins Krankenhaus fuhr doch das wollte ich nicht!

Ich habe ja bereits eine PTSD und wer weiss wann ich da wieder rausgekommen wäre......

Weiss jemand ob sich dieses nun auf meine bereits bestehende PTSD auswirken könnte

Vielen Dank Angel
 
Hallo Angel,

Du kannst Widerspruch einlegen und um auf eine weiter Begutachtung durch einen weiteren Facharzt ( z.b. Psychiarter ) hinweisen.

Auch kann ggf. ein Anwalt das Gutachten einfordern, wenn du bzw. dein HA. das nicht schon gemacht hat.

Für die Verabreitung der Situation alles Gute.
Grüße Michi
 
Hallo Michi

Danke für deine Antwort. Das Gutachten wird dem HA zugestellt sowie sie meine Akte gefunden haben....Widerspruch geht am Montag raus...

LG Angel
 
Hallo Angel,

kannst ja schreiben, das die Begrüdnung des widerspruches Nachgereicht wird, nach dem das Gutachten bei euch eingegangen ist.

Grüße Michi
 
Hallo Angel2210,

die DRV beschäftigt in ihren Hauptverwaltungen eigene Beratungsärzte. Es ist der normale Gang, dass wenn ein ärztliches Gutachten eingeht, dieses den internen Ärzten vorgelegt wird und sie dann eine entsprechende Handlungsempfehlung/-anweisung an den Sachbearbeiter übermitteln. Das vielleicht erst einmal zum Verfahrens-Verständnis.

Es kommt nicht selten vor, dass die DRV bei einem Erstantrag einer EMR versucht ist, diesen abzulehnen...wenn nötig auch gegen die Hinweise, Empfehlungen und die Feststellungen des Gutachters. Die Rentenversicherung ist also nicht verpflichtet, ein psychiologisches/psychiatrisches Gutachten in Auftrag zu geben, wenn sie anderer Meinung ist.

Du solltest fristgerecht Widerspruch einlegen, so wie von den Vorschreibern bereits erwähnt. Die Begründung dazu kannst Du nachreichen, sobald Du den Inhalt des Gutachtens kennst. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir zusätzlich nur raten, Einsicht in Deine Komplette Akte zu nehmen. Darin findest Du auch die Bemerkungen der internen Beratungsärzte.
Unter Umständen macht es Sinn, einen guten Fachanwalt für Sozialrecht hinzuzuziehen, wenn man im Widerspruchsverfahren selbst keinen Erfolg hat. Es ist manchmal erstaunlich was und wie es plötzlich geht, wenn man einen Rechtsbeistand betraut.


Alles Gute wünscht
sachsblau
 
Hallo Sachsblau

Ja bei solch eigenen Ärzte war ich ja gewesen und wie können andere die mich kennen einfach darüber hinweg sehen?

Das ist der 2 Antrag auf EMR den ersten hatte ich vor 2 jahren gestellt und wurde abgelehnt da hatte auch mein anwalt von einer klage abgesehen weil es nix gebracht hätte ich habe nun auf Anraten der Reha beratung der DRV wo ich eine Massnahme zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit gemacht habe und die mir dringend Empholen haben diesen Antrag zu stellen...dies habe ich auch Schriftlich da sind auch die ergebnisse der Massnahme (Neurologe war vor ort und Psychiaterin auch) mit drin.
Beide kamen wie auch die Leitung zu dem Ergebnis das ich Erwerbsunfähig bin...und die Leiterin in Osnabrück hat es auch gesagt....

Ich verstehe das nicht...

Ich habe mit meinem Anwalt bereits Telefoniert.Er vertritt mich auch vor Gericht in dem Verfahren gegen die BG..ist Fachanwalt für Sozialrecht.
Die Wiederspruch reiche ich erstmal selber ein je nachdem was dann kommt hilft er mir in der klage.

Das mit der akteneinsicht ist fast nicht möglich da die DRV mir das Verweigert....Sie wollen selbst das Gutachten nicht zu mir Schicken nur zum Hausarzt.

Ich habe nun Schweigepflichtentbindung unterschrieben damit das Gericht in dem BG Verfahren die Akte von der DRV hinzuziehen kann..ich hoffe das ich dann einblick bekomme über meinen Anwalt.

Ich bin mit den Nerven am ende....hat man überhaupt eine chance recht zu bekommen? ich glaubne da nicht mehr dran

LG Angel
 
Hallo Angel2210,

ich weiß nicht, ob Du mich richtig verstanden hattest, vielleicht habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt. Du warst bei einem externen Gutachter, der von der DRV beauftragt wurde. Diese Gutachter haben aber nichts mit den internen Beratungsärzten zu tun, die mit in den Hauptverwaltungen der Rentenversicherer sitzen und die die eingehenden Gutachten "prüfen" und dann weitere Anweisungen / Empfehlungen an die Sachbearbeiter geben, wie es mit Deinem Antrag weiter gehen soll...

Einsichtsrecht in Deine Akte muss Dir gewährt werden, das kannst Du schriftlich beantragen. Die Akte wird dann an eine Zweigstelle der Rentenversicherung in Deiner Nähe gesandt, wo Du einen Termin vereinbaren kannst.
Sollte das Gutachten derart gekennzeichnet sein, dass Du selbst es allein nicht lesen darfst (wegen der Psyche, wie es Michi104 bereits schrieb), so kann die DRV dieses vorher aus der Akte herausnehmen. Darüber hinaus hat Dein Anwalt, wenn Du ihm das Mandat in der Angelegenheit erteilt hast, ein Einsichtsrecht. Ansonsten kannst Du das Gutachten an Deinen behandelnden Arzt übermitteln lassen und es mit ihm besprechen bzw. Dir von ihm dann ggf. eine Kopie erbitten.

Was das laufende BG-Verfahren angeht, würde ich mir zuvor genau überlegen, ob ich der Gesetzlichen Unfallversicherung eine Beiziehung der DRV-Akte gestatte, vor allem dann, wenn ich deren Inhalt selbst noch nicht kenne.


Viele Grüße und ein sonniges WE
sachsblau
 
Hallo Sachsblau

Ok dann hatte ich das falsch verstanden danke für die Erklkärung...

Die Akte wird vom Gericht beigezogen nicht von der BG aber ich werde meinen Anwalt am Montag nochmal Fragen ob das wirklich gut ist oder wir besser selber erstmal einsicht verlangen...

Vielen Dank

Gruss Angel
 
Hallo Angel,
gerade bei Beteiligung der Psyche - wenn dem Versicherungsträger also bekannt ist, wie zerbrechlich der Antragsteller ist - wird offenbar besonders hinterhältig versucht, berechtigte Anträge abzuschmettern. Sich aber einer ausdrücklichen Empfehlung zur psychiatrischen Begutachtung gezielt zu widersetzen, macht sich auch für die Gegeseite vor Gericht nicht gut. Also: Widerspruch, Akte einsehen u. kämpfen. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Angel2210,

wie sachsblau vorgeschlagen hat, solltest du deinen Anwalt nicht fragen, ob ihr Einsicht verlangen sollt, sondern ihn auffordern, ohne Zeitverzögerung Einsicht zu nehmen - denn auf welcher Grundlage willst du denn die anstehenden Entscheidungen treffen, wenn ihr so "im Dunkeln" tappt?

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Back
Top