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Welche Schweigepflichtsentbindung?

Micha1972

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
22 Juli 2021
Beiträge
228
Hallo liebe Forums Mitglieder,
nach einen Verkehrsunfall mit Personenschaden ,habe ich nun Klage gegen die HPV des Gegner eingereicht.
Die Richterin lässt jetzt ein biomechanisches Gutachten einholen und für einen medizinischen Sachverständigen hat sie nun alle Schweigepflichtentbindungen eingeholt.
Nun ist meine Psychologin angeschrieben worden alle Patientendokumentationen dem Gericht vorzulegen.
Daraufhin hat sie mich angerufen und mir mitgeteilt das man dies nicht einfach so freigibt da es auch gegen mich verwendet werden kann.
Sie hat gebeten das ich die Schweigepflichtsentbindung zurück nehme,sie würde sich auch vom Gericht vorladen lassen um auf alle Fragen zu antworten.Ich verstehe sie,da auch im Nachgang das Patienten/Therapeuten Vertrauen gestört ist.
Ist es jemanden ähnlich ergangen? Können Richter das zum Nachteil werten wenn man die Schweigepflichtsentbindung zurück nimmt?
liebe Grüße Micha
 
Hallo,

gerade mit der Argumentation Deiner Psychologin würde ich die Rücknahme begründen und Sie bietet doch ihren Vortrag im Gericht an. Das sollte dem Gericht reichen.

Gruß von der Seenixe
 
hallo Micha,

wenn das tatsächlich wörtlich oder sinngemäss so vom gericht gefordert wurde, wie du schreibst:

Nun ist meine Psychologin angeschrieben worden alle Patientendokumentationen dem Gericht vorzulegen.

kann man die einwände deiner psychologin dann nachvollziehen, wenn du in anderer sache schon bei ihr in behandlung gewesen bist. denn ALLE dokumentationen vorzulegen geht zu weit, das sollte das gericht bei weiterem anspruch darauf einschränken, dass die dokumentation betreffend der unfallursächlichen behandlung gemeint ist.
aber wie @seenixe schrieb: eine mündliche einvernahme wäre dann anzuregen, wenn (im fall, dass vorgeschriebenes zutrifft) eine abgrenzung schwierig für die psychologin wäre.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,
ich habe erstmals nach dem Unfall Psych/Traumatherapie daher stellt sich nicht die Frage vorher nachher.Aber die Therapeutin meinte auch wenn sie mich nur einmal gefragt hat wie ich zur Rente stehe,könnte die gegnerische Versicherung behaupten Rentenbegehren .
Ich weiß eigentlich garnicht was da wirklich alles notiert wird.
Lg Micha
 
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