Hallo liebe Forums Mitglieder,
nach einen Verkehrsunfall mit Personenschaden ,habe ich nun Klage gegen die HPV des Gegner eingereicht.
Die Richterin lässt jetzt ein biomechanisches Gutachten einholen und für einen medizinischen Sachverständigen hat sie nun alle Schweigepflichtentbindungen eingeholt.
Nun ist meine Psychologin angeschrieben worden alle Patientendokumentationen dem Gericht vorzulegen.
Daraufhin hat sie mich angerufen und mir mitgeteilt das man dies nicht einfach so freigibt da es auch gegen mich verwendet werden kann.
Sie hat gebeten das ich die Schweigepflichtsentbindung zurück nehme,sie würde sich auch vom Gericht vorladen lassen um auf alle Fragen zu antworten.Ich verstehe sie,da auch im Nachgang das Patienten/Therapeuten Vertrauen gestört ist.
Ist es jemanden ähnlich ergangen? Können Richter das zum Nachteil werten wenn man die Schweigepflichtsentbindung zurück nimmt?
liebe Grüße Micha
nach einen Verkehrsunfall mit Personenschaden ,habe ich nun Klage gegen die HPV des Gegner eingereicht.
Die Richterin lässt jetzt ein biomechanisches Gutachten einholen und für einen medizinischen Sachverständigen hat sie nun alle Schweigepflichtentbindungen eingeholt.
Nun ist meine Psychologin angeschrieben worden alle Patientendokumentationen dem Gericht vorzulegen.
Daraufhin hat sie mich angerufen und mir mitgeteilt das man dies nicht einfach so freigibt da es auch gegen mich verwendet werden kann.
Sie hat gebeten das ich die Schweigepflichtsentbindung zurück nehme,sie würde sich auch vom Gericht vorladen lassen um auf alle Fragen zu antworten.Ich verstehe sie,da auch im Nachgang das Patienten/Therapeuten Vertrauen gestört ist.
Ist es jemanden ähnlich ergangen? Können Richter das zum Nachteil werten wenn man die Schweigepflichtsentbindung zurück nimmt?
liebe Grüße Micha