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Wegeunfall, gefühlte 1 Millionen Fragen

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Finelala
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Finelala

Neues Mitglied
Hallo liebes Forum, nicht ohne Grund findet man euch:)

Zur Fallbeschreibung:
Am 15.04.15 hat mich ein Autofahrer beim überqueren der Straße angefahren. Und mich wie ich finde schwer verletzt:
laterale Schienbeinkopf Impressionsfraktur
Ich wurde relativ zeitnah operiert,( BG Klinik Duisburg) bin erstmal bis Ende Mai krankgeschrieben.
laufe wenn ich kann an Krücken mit Teilbelastung 10kg ( also nix)

Strafverfahren ist anhängig und mein RA geht von 100% Schuld des Verursachers aus. zivilrechtl. auch anhängig.

Da wir eine Rechtsschutzvers. haben habe ich mir natürlich einen Rechtsanwalt gesucht und auch schon ersten Termin wahrgenommen. Da geht jetzt, finde ich, die krux los.
Erstmal hat der mir eigentlich gegen meinen Willen die Einvertständniserklärung bezzgl. der Schweigepflichtentbindung gegnerische
Versicherung abgeorgelt. Wie hier beschrieben: "Sonst kann der Schaden nicht reguliert werden"
Also unterschreibt man das.( jetzt weiß ich doof)
und irgendwie fühl ich mich bezüglich der Schmerzensgeldforderung unter Druck gesetzt. Sein Vorschlag 2000€ max. realistisch 1500€
Ich habe ihm geantwortet dass ich finde das man erstmal die Behandlung abwarten sollte.
Ich schätze er möchte das alles ziemlich schnell abwickeln, (Verlustmandat)

Da ich vor zwei Jahren einen Bandscheibenvorfall mit Auswirkungen auf genau jenes Bein hatte(links) was ich den behandelnden Ärzten natürlich mitgeteilt habe, habe ich jetzt wegen der schweigepflichtsentbindung ziemliche Bauchschmerzen.

Und ich habe von der BG Klinik Duisburg selbstverständlich den Operationsbericht ....welche Unterlagen kann ich noch einfordern.?


Desweiteren Haushaltsführungsschaden:

Bei insgesamt 10 Stunden Arbeit die Woche habe ich den Haushalt alleine geführt.
200qm, 1 Mann:D, 1 Kind,11Jahre, 2 Katzen;), Dachterrasse

vieles kann jetzt nicht erledigt werden,
Haushaltshilfe ab nächste Woche 3x3 stunden die Woche
DAS REICHT NIE IM LEBEN


Gibt es irgendwo ein so eine art vordruck für das Tagebuch von meinem Mann?
Und laut Anwalt fällt der Haushaltsführungsschaden durch die Haushaltshilfe weg. Ist das so?
Ich weiß gerade nicht genau ob mein RA auf meiner Seite steht und das Beste für mich tut.

so erstmal Schluss. Kind will essen
vielen lieben dank fürs zuhören und antworten, tipps
 
Hallo Finelala,
willkommen im Forum, wie gut für dich, dass du so zeitnah zum Unfall hierher gefunden hast, nachfragst und so Fehler vermeiden kannst.

Zum Haushaltsführungsschaden schreibt User Isländer immer ausführlich, suche mal in dieser Rubrik (Verkehrsunfall ...) nach seinen Beiträgen = Antworten in Themen.
Oben über die Suche mit erweiterter Funktion kannst du gezielt nach Beiträgen eines Users suchen.
Den Text kannst du dann mal deinem RA vorlegen.
Für ein Tagebuch zum Haushaltsführungsschaden habe ich noch keinen Vordruck gesehen. Da nimmst du dir ne Kladde, ziehst 4 Spalten a) Datum b) Dauer der Tätigkeit c) ausgeführt durch d) Art der Tätigkeit und schreibst immer auf, wenn etwas übernommen wird, was du vor dem Unfall als Aufgabe hattest.
Mit der Haushaltshilfe für ein paar Stunden ist doch nur die Spitze des Eisbergs abgedeckt. Was die Haftpflicht angeht, musst du gestellt werden wie vor dem Unfall und mit 3x3 Std wöchentlich ist das nicht getan. Wer hat dir denn die Auskunft gegeben?
Die BG muss bei Kind im Haushalt bis zu bestimmtem Alter tatsächlich nur ein bisschen Haushaltshilfe gewähren, das schreibt vielleicht noch jemand, aber für die Haftpflicht des Unfallgegners gilt das nicht.
Da gelten verschiedene Gesetze.

Hast du ein Mandat bereits vergeben (verstehe dich so)? Evtl mit RSV sprechen, ob in dem frühen Stadium noch ein Wechsel möglich ist, ohne dass es dich finanziell zu hart trifft. Je länger der Streit läuft, desto komplizierter bzw. kostenspieliger zu deinen Ungunsten.

Zur Schweigepflichtentbindung:
Vermutlich hast du der BG am Anfang eine gegeben, jdnf war das bei mir bei Erstuntersuchung so, dass ich eine unterschreiben "musste". Daran hatte ich mich nicht erinnert, wurde durchs Forum darauf gestoßen.
Du kannst diese schriftlich widerrufen. Deiner Mitwirkungspflicht kommst du nach, wenn du deine Bereitschaft ausdrückst, Arztunterlagen einzureichen - gezielt auf Nachfrage.

Dem RA hast du auch eine Schweigepflichtentbindung gegeben? Wozu und gegenüber wem? Wenn sie insoweit gilt, dass sie besagt, die BG dürfe Unterlagen an RA aushändigen, mag es ok sein, mal schauen, was die Erfahrenen dazu schreiben. Ansonsten gilt auch hier, dass du eine Schweigepflichtentbindung jederzeit widerrufen kannst.

Zu Unterlagen:
Für eine Akteneinsicht bei BG ist es vermute ich noch zu früh, um damit viel anfangen zu können. Achte aber darauf, dass dir alle! Berichte von allen Ärzten gegeben werden und schaue sehr gründlich, was geschrieben wurde, vor allem, dass alle! erwähnten Beschwerden aufgeführt werden - mit Diagnose nach ICD-10. Lasse dir auch alle Bilder geben und zwar nicht nur die in Papierform sondern auf CD, da sind mehr Bilder drauf.

Zur Kommunikation mit BG: Nicht mündlich! Mache alles nachweisbar, also schriftlich (Einschreiben Rückschein oder gegen Empfangsbestätigung zB).

Empfehlenswert ist ein Tagebuch zum Gesundheitszustand, evtl mit Fotos.

Alles Gute und gute Besserung!
HWS-Schaden
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS Schaden


Danke für deine Anwort
und ja ich habe das Mandat bereits vergeben auf Empfehlung meiner RSV

Die Schweigepflichtentbindung habe ich meinem Anwalt sowohl für ihn als auch für die gegnerische Versicherung gegeben (ich döspaddel ich)

Mangels Aufzeigen von anderen Möglichkeiten.

o-ton Anwalt ....es wäre bei seinen Mandanten noch nie vorgekommen dass sich die Versicherung andere Daten als die bezüglich des Unfalls besorgt hätten.

blabla
Natürlich habe ich nachgefragt ob ich das muss....das war seine Anwort
was ist denn mit dieser frühen Schmerzensgeldforderung?
das ist doch Bullshit oder?

Lg
:cool:
 
Grüß Dich, Finelala!

01
Ich weiß auch nicht, wo die Überlegung "9 Stunden Haushaltshilfe" herkommt, aber diese Probleme sind zimlich gut lösbar.

02
Trenne das, was die BG bewilligt hat von dem, was (zusätzlich) von der Kraft-Haftpflichtversicherung des Autofahrers zu tragen ist, die Dich angefahren hat. Voraussetzung für Ansrüche gegen diese Versicherung setzen voraus, dass der Autofahrer auch für den Unfall aufkommen muss. Da Dein RA davon ausgeht, tue ich das jetzt auch.

03
3-Personen-Haushalt mit einem Kind und 200 m² Wohnfläche klingt nicht nach einem durchschnittlichem Haushalt, sondern nach einem gehobenen. Ob das zutrifft, das kann man mit den Daten, die jetzt vorliegen, nicht sagen. Aber sowohl die Wohnfläche, als auch die Tatsache, das ein Kind einfach kein Erwachsener ist, sondern Zeit beansprucht für "Hausaufgabe nachschauen" ect. spricht dafür.

Rein statitisch benötigt ein gehobener 3-Personen-Haushalt in der Woche rd. 42 Arbeitsstunden (nach Pardey). Davon gibt es nun kräftige Abwiechungen anch beiden Seiten, aber - für die allererste ganz-roh-Schätzung lassen wir es mal so stehen.

04
Die 9 Stunden, die die BG bezahlt, musst Du Dir anrechnen lassen. Bleiben 33 Stunden übrig. Mit zwei Krücken kannst Du nur die Arebiten machen, die man im Sitzen machen kann - z.B. die Hausaufgabenüberwachen und manche Arbeiten in der Küche. Doch das allermeißte ist im Haushalt handwerkliche Arbeit im Stehen und Gehen. Und wenn die Hände mit Gestützen belegt sind, tja! Dann geht da halt nichts. Greift man zu mittelwerten, könnten etwa 10 % der Gesamtarbeit noch verrichtet werden. Das sind 10 % von 42 Std. = 4,2 Std. Die gehen von den 33 Stunden ab, bleiben: 28,8 Std./Woche.

05
Die Auskunft Deines RA halte ich nicht für richtig. Du kannst wegen des ungedeckten Restes verschiedene Varianten nutzen. Ganz nach Gusto!

(a) Du kannst (zusätzlich) jemanden anstellen, dann muss der Versicherung die damit verbundenen Kosten erstatten.

(b) Du kannst aber auch fiktiv abrechnen. Das bedeutet: Du stellst niemanden ein, ihr behelft Euch irgendwie oder -lasst halt mal dem Staubsauger eine Pause! Dazu sagt der BGH: Das darfst Du.
Dann bekommst Du das netto ausbezahlt, was die Haushaltshilfe bekommen hätte, wenn sie nur dagewesen wäre. Bei -je nach Lage des Haushaltes 10 - 15 Euro pro Stunde macht das dann näherungsweise rd. 290 bis 420 Euro. Pro Woche.

(c) (a) und (b) darfst Du beliebig kombinieren. Das muss man mit den Ansprüchen gegen die BG abstimmen, da muss Dein Anwalt aufpassen.


(d) Und welchen Einfluss hat es, dass der Mann mehr putzt, und auch die Schwiegermama hilfreich ist? Keinen. Das sind nicht die kostenlosen Schadensbeseitiger der Versicherung, darauf kommt es in der Schadensberechnung nicht an.

06
Vorsicht: lass Dich ja nicht, inbesondere beim Schmerzensgeld, jetzt abfinden. Denn bei Tibikopffraktur dohen Spätschäden, weil die Last, die das Kniegelenk trägt, womöglich nciht mehr genau gleichmäßig auf die Gelenkflächen verteilt werden. Dann droht, dass Knie erst ganz gut heilt, es geht einige Jahre ganz ordentlich, und dann schlägt der vorzeitige Verschleiß zu: Posttraumatische Arthrose! Auch das ist zu entschädigen. Wenn Du Dich aber hast abfinden lassen, bekommst Du gar nichts mehr. Also: Ja nicht!



07
Dss man eine Scheigepflichtsentbindung braucht, damit der Schaden reguliert werden kann, diese Behauptung ist objektiv falsch. Da habe ich schon hunderte an Fällen gesehen, auch schwerster Unfälle, wo das auch anders geht. Die Versicherungen mögen das nicht, gehen tut es aber.

Die Schweigepflichtsentbindungserklärung kannst Du jederzeit widerrufen, ohne Angabe von Gründen, ohne Dich rechtfertigen zu müssen.

Welche Fragen hats DU jetzt?

ISLÄNDER
 
Was ich immer noch nicht so richtig verstanden habe

Hallo Isländer,

besten dank erstmal für deine Informationen bzgl. des Haushaltsführungschadens.

Was ich immer noch nicht richtig verstanden habe ist:

Bei wem mach ich den Haushaltsführungsschaden denn jetzt geltend.

a) bei der BG,
b) beim Unfallverursacher
c) bei beiden?

und

Ich habe von meinem doc zwei Verordnungen zur Krankenbeförderung erhalten.

a) zum Physio max 3 mal pro woche
b) für Arztbesuche, 1mal pro woche

muss ich die Verordnungen erst bei der BG einreichen damit die bewilligt werden
oder
kann ich so wie jetzt schon erfolgt mich mit dem Taxi hinbringen lassen?
und hinterher die Belege einreichen die dann hoffentlich erstattet werden.

Danke für den Tipp mit dem Schmerzensgeld. Ich bin froh das ich dem Anwalt wenigstens den Freifahrtsschein für diese Forderung entzogen habe und um in dividuelle Abstimmung gebeten habe. Hier sag ich z. Zt. immer noch keine Forderung stellen, sondern erstmal wenigstens die Behandlung sprcih Gesundschreibung abwarten. und vor allen dingen alles mit mir diesbzgl absprechen. puuh
Wie mach ich das mit den Folgeschäden....oder auch mit der noch anstehenden weiteren OP, die Schrauben sollen wieder raus.! frühestens nach 8 Monaten möglich.
Sag mir bitte wenn ich etwas falsch mache:eek:

Beste Grüße
fine
 
Grüß Dich, Finelala!

01
Der Anspruch auf Haushaltsführungsschaden wird bei der Haftpflichtsversicherung des Unfallgegners geltend gemacht.

02
Für den Haushaltsführungsschaden ist ein wichtiges Element, dass Du schon aufschreibst, wie sich Deine Gehfähigkeit entwickelt. Daher notiere Dir:

(a)
Wie lange warst Du auf 2 Krücken angewiesen? (Wenn man die Hände nicht frei hat, kann man im Haushalt nicht viel machen!)

(b)
Dann: Welche Beschwerde treten in den Händen auf? Es ist oft so: Mit Krücken kann man so weit gehen, wie es die Hände erlauben....!

Hier helfen Aufzeichnungen, die auch Wegestrecken enthalten.

(c)
Kommt die Zeit, in der man kurze Strecken mit einer Krücke, längere mit 2 Krücken geht: Zeichen auf, wie weit Du mit einer Krücke kommst.

(d)
Wenn Du langsam wieder Komeptenzen im Allta eroberst, sollte Dein Tagebuch aufzeigen, wann zu ersten Mal ("Heute zum ersten mal bis Bäcker gekommen...." - dass Du dabei notierst, wie weit der Bäcker weg ist und wie er heißt, ist klar).

03
Ein Problem ärztlicher Aufzeichnungen ist, dass sie oft wenig enthalten, wie stark Dich die Verletzung behindert. Das kann Deine Rechte gefährden.

Wie geht man das an?

(a)
Lass Dir Deine Gehfähigkeit vom Physiotherapeuten bescheinigen! Diese Leute sind näher dran am Problem, da bekommt man oft gernauere Beschreibungen als von den Ärzten. Damit habe ich gute Erfahrungen gemacht.

(b)
Für Dich selbst machts Du folgendes: Es gibt einen Fragebogen "Stehen und Gehen". Der sieht so aus:

----------------------------------------------------------------------------------------------


Fragebogen "Gehen und Stehen":

Bitte füllen Sie den Fragebogen aus, damit man sich ein Bild machen kann, wie stark die Geh- und Stehbehinderung ist!

Name, Anschrift:

……………………………………………………………………………………………….…

………………………………………………………..………………………………………..

Bitte machen Sie Angaben zu Schmerzen. Bitte benutzen Sie bei der Beschreibung die Stärkeskala von 0 bis 10. Dabei gilt:

Stufe 0: Schmerzfreiheit
Stufe 4: Schmerzen in der Stärke, dass ich schlecht einschlafe.
Stufe 7: Ständige Schmerzen, die ich auch nicht "wegdrücken" kann, indem ich mich auf etwas anderes konzentriere.
Stufe 10: Ich kann nicht mehr, mein Leben besteht nur noch aus Schmerzen.
Wenn es zusätzlich stechende Schmerzen gibt, macht man hinter die Zahl: Für …..leichtes, wenig zusätzlich störendes Stechen: einen Stern " * "
….mittleres, häufiges zusätzliches Stechen zwei Sterne " ** "
…..für starkes, zum sofortige Anhalten führendes Stechen: drei Sterne " *** "

Beispiel: Ständig mäßige Schmerzen, dazu am Tag 4-8 mal kräftige Stiche, danach kann man aber gleich wieder weitergehen wäre: 3**

Alles klar? Nein? Rufen Sie hier an. Ansonsten:

Haben Sie einen Schwerbehindertenbescheid? ( ) Nein ( ) Ja. Kopie schicke ich mit.


Stehen:

Besteht immer Schmerz beim Stehen? ( ) Nein ( ) Ja, Stärke:

Falls nein: Können Sie 20 Minuten schmerzfrei
stehen? ( ) Nein ( ) Ja.
Falls nein: Wie lange können Sie stehen, bis Schmerz Stärke 4 erreicht ist? Antwort: …….Min.
Wie lange können Sie stehen, bis sie sich hinsetzen müssen?
Antwort: ……. Minuten.

Wie lange brauchen Sie dann Erholungspause, bis dieser Schmerzanstieg durch das lange Stehen wieder abgeklungen ist?
Antwort: ……..Minuten

Gehen:

Benutzen Sie einen Stock? ( ) Nein ( ) Ja
…..oder Unterarmgehstützen? ( ) Nein ( ) eine ( ) zwei …..Gehwagen (Rollator)? ( ) Nein ( ) Ja
…..Rollstuhl? ( ) Nein ( ) Ja
….oder einen Elektrowagen? ( ) Nein ( ) Ja

Wie weit können Sie auf ebenem Boden am Stück gehen, bis Schmerzen auftreten-?

Antwort: ……Meter. Wo?.................................................................

Was sind das für Schmerzen? ( ) Drückend ( ) ziehend ( ) pochend
( ) stechend ( ) brennend ( ) kribbelnd

Welche Schmerzstufe haben Sie nach 50 Metern? Stärke:…………
Welche Schmerzstufe haben Sie nach 100 Metern? Stärke:…………
Welche Schmerzstufe haben Sie nach 250 Metern? Stärke:…………
Welche Schmerzstufe haben Sie nach 500 Metern? Stärke:…………
Welche Schmerzstufe haben Sie nach 1,5 km Stärke:…………

(wenn Sie eine der angegeben Strecken gar nicht schaffen: Bitte schreiben
Sie bei "Stärke" hin: "geht nicht".) Wo ist Ihre persönliche Grenze?

Antwort: ………….Meter.


Wir hatten soeben die Schmerzen beim Gehen in der Ebene.
Und wie ist es auf unebenen Wanderwegen mit leichtem Bergauf/Bergab?

Welche Schmerzstufe haben Sie nach 50 Metern? Stärke:…………
Welche Schmerzstufe haben Sie nach 100 Metern? Stärke:…………
Welche Schmerzstufe haben Sie nach 250 Metern? Stärke:…………
Welche Schmerzstufe haben Sie nach 500 Metern? Stärke:…………
Welche Schmerzstufe haben Sie nach 1,5 km Stärke:…………


Treppensteigen :


Auch immer sehr wichtig im Leben:


Wie geht es treppauf? Antwort: ( ) Gar nicht
( ) Mit nachgezogenem
Bein treppauf
( ) ganz normal: Linkes und
rechtes Bein wechseln ab
Ich komme am Stück hinauf:
Fünf Stufen ( ) Nein ( ) Ja ( ) nur mit Geländer
Ein Stockwerk hoch ( ) Nein ( ) Ja ( ) nur mit Geländer
Zwei Stockwerke hoch ( ) Nein ( ) Ja ( ) nur mit Geländer



Wie geht es treppab? Antwort: ( ) Gar nicht
( ) Mit nachgezogenem
Bein treppab
( ) ganz normal: Linkes und rechtes Bein wechseln ab.

Ich komme am Stück herunter:
Fünf Stufen ( ) Nein ( ) Ja ( ) nur mit Geländer
Ein Stockwerk hoch ( ) Nein ( ) Ja ( ) nur mit Geländer
Zwei Stockwerke hoch ( ) Nein ( ) Ja ( ) nur mit Geländer


Datum: ………………….




Unterschrift…………………..

-------------------------------------------------------------------------------------------------

Diesen Fragebogen speicherst Du in deinem Computer ab. So einmal im Monat füllt man wieder ein Exemplar aus, dann hast Du einen prima Beschrieb und kannst den Weg Deiner Gesundung gut darstellen.

(c)
Jetzt für die Akutphase noch nicht das Wahre, aber dann, wenn das Gehen leidlich geht, aber eingeschränkt: Die Ganganalyse. Das machen Sportstudios und große Physiotherpie-Praxen. Da wird sehr schön messtechnisch aufgezeichnet, ob Du auf einer Seite den Schritt verkürzt, ob Du die Füße gleich belastest ect.!


03
Viele Leute haben eine private Unfallversicherung. Du auch?

(a)
Dann musst Du nämlich auf ein paar Fristen aufpassen.

(b)
Wenn Du traurig denkst: "Tja....leider nicht", dann denke daran:

(ba)
Wenn Du Gewerkschaftsmitglied bist, kannst DU darüber eine Verischerung haben.

(bb)
Viele Arbeitgeber haben für ihre Abreinehmer Grunppenunfallversicherungen abgeschlossen. Frag doch mal im Lohnbüro.



04
Du fragst, wie Du das mit den Folgeschäden machen sollst. Was meinst Du?

05
Ich werde in den nächsten Tagen mal für 14 Tage Urlaub machen. Wenn ich also 2 Wochen lang nicht auftauche - dann liegt das daran. Ich komme schon wieder.

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer!

Du hast dir einen schönen Urlaub verdient, allein wegen so tollen Tips und Anregungen für UOF!
Ich wünsche dir ganz viel Spaß!

Gruß
Bobbyking
 
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