Hallo Machts Sinn oder an jemand anderen der sich auskennt,
Was kommt nach dem LSG? Kann ich dann in Berufung gehen zum Bundessozialgericht?
Wir haben beim LSG zur weiteren Ermittlungen eine ergänzende Stellungnahme nach §109 beantragt.
Das LSG ignoriert dies, ich fiel aus allen Wolken, statt dessen ich habe in kürze einen Termin das LSG will diesen Fall dieses Jahr beenden und zieht nur die Verwaltungsakten der Beklagten bei. Hier handelt es sich eindeutig um Befangenheit.
Lg. tdy
Was kommt nach dem LSG? Kann ich dann in Berufung gehen zum Bundessozialgericht?
Wir haben beim LSG zur weiteren Ermittlungen eine ergänzende Stellungnahme nach §109 beantragt.
Das LSG ignoriert dies, ich fiel aus allen Wolken, statt dessen ich habe in kürze einen Termin das LSG will diesen Fall dieses Jahr beenden und zieht nur die Verwaltungsakten der Beklagten bei. Hier handelt es sich eindeutig um Befangenheit.
Lg. tdy