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Was kommt nach dem LSG?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas tdy
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

tdy

Erfahrenes Mitglied
Hallo Machts Sinn oder an jemand anderen der sich auskennt,

Was kommt nach dem LSG? Kann ich dann in Berufung gehen zum Bundessozialgericht?


Wir haben beim LSG zur weiteren Ermittlungen eine ergänzende Stellungnahme nach §109 beantragt.
Das LSG ignoriert dies, ich fiel aus allen Wolken, statt dessen ich habe in kürze einen Termin das LSG will diesen Fall dieses Jahr beenden und zieht nur die Verwaltungsakten der Beklagten bei. Hier handelt es sich eindeutig um Befangenheit.

Lg. tdy
 
Hallo tdy,

jetzt kenne ich deinen Fall nicht so genau. Aber wenn in bisherigen GA Unsinn steht, solltest du auf ein neues Gutachten bestehen! Das solltest du dem LSG umgehend mitteilen!

Wenn eine Berufung zugelassen wird, ist natürlich der nächste Weg das BSG.

Viele Grüße
Derosa
 
Mosche TDY,

wenn Du Beschwerde beim LSG einreichst, wegen dem Ganzen, geben die Es und müssen Es automatisch eine Instanz nach oben geben.

Ist im Grunde überall gleich. Ich hatte das ganze gerade mit dem LG, wo meine Beschwerde nach oben zum OLG gereicht wurde.

Mit der Beschwerde bist Du mit der Arbeits- und Entscheidungsweise des LSG nicht einverstanden.
 
Hallo Glückloser
muss erst einmal mit meinem RA Rücksprache halten denn am Samstag kam der Gerichtstermin vom LSG. Wir hatten darum gebeten weitere Ermittlungen anzustellen, aber offensichtlich hält das LSG dies nicht für notwendig denn es steht Wort wörtlich in dem Schreiben Terminn......... die Verwaltungsakten der Beklagten werden beigezogen. Wenn ich das richtig verstehe wird mir das rechtliche Gehör verwehrt und lediglich die Verwaltungsakte der Bg beigezogen. Das LSG möchte den Fall noch in diesem Jahr beenden. Dies liegt auch in meinem Sinne aber es müssen ja trozdem Ermittlungen angestellt werden sonst ist der Ausgang des Verfahrens Glasklar. Ich dachte beim LSG geht es etwas fairer zu aber vermutlich habe ich mich da getäuscht.
Wenn ich mich beschwere geht es doch erst Recht gegen mich oder was meinst du?
Hallo derosa,
es wurde ein neues Gutachten beim LSG gemacht das Gutachten ist so la la Renten mde für 28 Monate 20% nach dem Unfall danach Unfallschaden Gewöhnung 10%. 2 Gutachten bestätigen dauerrente. Von dauerrente bis 1 Gutachter Einschätzung 0% alles dabei. War 100% Bg Gutachter alle anderen über 20 Begutachtungen lagen bei 10 - 20%.Wie kann so eine Entscheidung getroffen werden?

Lg. tdy
 
Berufung / Revision

Hallo Tey,

Wenn Du am LSG bist, warst Du vorher am SG. Soll heißen, Du befindest Dich bereits in der Berufungsverfahren. Die nächste Instanz nennt man die Revision. Und die würde am BSG stattfinden.

Herzliche Grüße vom Rekobär:)
 
Hallo Rekordbär,
ja SG ist durch bin jetzt beim LSG, befasse mich aber jetzt schon mit dem was danach kommt das wird dann wohl wie du sagst Revision beim BSG sein, Danke.
Lg. tdy
 
Hallo Rekordbär und an die Erfahrenen,

mein Rechtsanwalt will trotz Rechtsschutz für das Verfahren am LSG von mir noch über 300.- Euro plus Fahrkosten ist das normal? Er schrieb mir jetzt kurz vor dem LSG Gerichtstermin und legte eine Vergütungsvereinbarung bei die ich unterschreiben solle. Habe dies noch nicht unterschrieben bin mich erst am erkundigen. In der Vereinbarung steht das nicht kostendeckende Tages und Abwesenheitsgeld.Fahrt und Wartezeiten mit der Bahn. Beim Telefontermin schlug ich meinem Rechtsanwalt vor diesen abzuholen und ihn sofort nach der Verhandlung wieder nach hause zu fahren ( Zeit - und Kosten ersparnis), er lehnte ab das Fahren wäre es ja nicht sondern der angebliche Zeitfaktor. Den RA der mit der Bahn fährt den möchte ich sehen. Ist das normal?
Ich dachte das die Rechtsschutzversicherung bis auf die Kopierkosten und die Eigenbeteiligung von 200.- Euro ziemlich alle Kosten trägt.
Wer kennt sich hier aus? Danke.
Lg. tdy
 
Rsv

Hallo tdy,

es kommt darauf an, was in den RSV-Bedingungen drin steht. Aus Erfahrung weiss ich, dass normalerweise bei weiter weg liegenden Gerichtsorten ein sogenannter Korrespondenzanwalt hinzu gezogen werden soll, der in der Nähe des Gerichtsortes seinen Sitz hat.

Insofern kann es sein, dass die RSV nicht alle Kosten Deines RA's übernimmt.

Aber villeicht sagt ja auxiliator noch etwas dazu.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo auxilator,

weist du warum ich trotz Rechtsschutzversicherung Abwesenheit und Fahrkosten meinem RA im Berufungsverfahren bezahlen soll.
Die Rechtsschutz schreibt mir heute
Im Falle der Beauftragung eines am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen RA entstehen gem. Vorbemerkung 7 Abs. 2 RVG mangels Geschäftsreise keine Fahrkosten.
Im Berufungsverfahren ist doch immer ein anderes LSG zuständig. Das heißt kein RA ist im Berufungsverfahren Ortsansässig. Ich habe doch ursprünglich einen Ortsansässigen RA beauftragt da aber jetzt im Berufungsverfahren ein anderes Gericht zuständig ist kann ich doch keinen RA wechsel vornehmen oder? Bitte um Antwort wenn du dich auskennst. Danke. Auch dir Danke ich Rekordbär.
Lg. tdy
 
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