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Wann Gutachtentermin? Rechtsanwalt nötig?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Noni86
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Noni86

Mitglied
Hallo miteinander,

da im April 2013 bei mir die 3 Jahre nach unfall um sind wollte ich mal fragen wann ich der Versicherung sagen soll das sie das zweite Gutachten in Auftrag geben soll? Denn beim ersten Gutachten hat es fast 3 monate gedauert bis es fertig war und ich will später nicht unter zeitdruck geraten um evt. ein eigenes Guatachten in Autrag zu geben falls das von der Versicherung nicht dem entspricht was ich denke.

Im ersten Gutachten wurde festgestellt das mindestens 30 % zurückbleiben also 30 % habe ich vorschuss erhalten von der Invalitätssumme aus beiden Versicherungen.

War bissher auch sehr zufrieden mit dem ablauf und alles und habe in der Hinsicht noch keinen anwalt benötigt, aber jetzt stellt sich mir die frage ob ich nicht einen beauftragen soll der sich mit der Materie ein wenig auskennt denn ob das Gutachten dann wirklich dem enspricht was wirklich an schaden da ist, kann ich ja garnicht einschäzen.
Beim ersten Gutachten war ich schon planlos.

Hoffe ihr könnt mir Helfen!


LG
 
Gutachten PUV

Hallo Noni,

habe einige Deiner vorherigen Beiträge nachgelesen. Du bist noch sehr
jung und wurdest schwer verletzt.

Die PUV hat sicherlich mit 30 % Einschätzung der Invalidität nicht zuviel
vorausbezahlt.

Einen Anwalt brauchst Du jetzt noch nicht. Vielleicht später, jedoch nur
einen Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht.

An Deiner Stelle würde ich jetzt von der Versicherung das 2. Gutachten
einfordern.

Wenn dieses 2. Gutachten nicht Deinem Empfinden entspricht (eigenen
Arzt unbedingt befragen), könnte bis (Ende Januar) noch ein weiteres
Gutachten zum Ablauf der 3 Jahresfrist im April 2013 verlangt werden
(so war es jedenfalls bei mir).


Alles Gute und viel Glück

Meggy
 
Hallo,
Hast Du Deine Versicherung bereits davon in Kenntnis gesetzt, dass Du von Deinem Recht einer Weiteren Begutachtung vor Ablauf der 3-Jahresfrist Gebrauch machst? Hat die Versicherung Geäußert, dass sie dieses Recht in Anspruch nehmen will?
Dann achte gleich von Anfang an darauf, dass Du den Gutachter auswählst und nicht die Versicherung. Die Versicherung hat kein recht darauf, wenn nur Du eine weitere Begutachtung wünschst. Schau auch in Deine AUB dort sind solche Sachen geregelt.

Gruß von der Seenixe
 
wie?

ich dachte das die Versicherung den Gutachter nur auswählen kann

Das erste gutachten wurde nach knapp einem Jahr gemacht und dann haben sie geschrieben das sie mir 30 % der Versicherungssumme als vorschuss auzahlen und vor ablauf der 3 Jahren nach dem abschlussgutachten den evt. rest.

Bin davon ausgegangen das die mir wieder einen gutachter vorschreiben wie beim ersten mal


Also gucke nachher mal in meinem Vertrag ob dazu was dort drin steht!

Aber ist es so das ich das recht habe einen auszuwählen?
 
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