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Wahl des Gutachters bei Privatunfall

Hallo!

Ich habe heute einen Brief von meiner Versicherung bekommen, das ich wegen eines Unfalls begutachtet werden soll.

Meine Erfahrungen basieren nur auf berufliche Folgeschäden, daher die Frage, ob auch bei privaten Unfällen mir mehr als 1 Gutachter zur Auswahl angeboten werden muss bzw. ich auch selber einen Gutachter vorschlagen kann.

Der genannte Gutachter scheint mir nicht so wirklich vertrauenswürdig, im Schreiben wurde er nur Dr. Heimel benannt. Erst auf Anfrage bekam ich eine Postfachadresse. Im Internet finde ich auch nichts, scheint also kein parktizierender Arzt zu sein. Hmmm was nun?
 
Hallo,

sicher kannst Du versuchen deiner PUV einen anderen Gutachter zu nennen, vielleicht hast Du Glück:rolleyes:.

Aber wenn Deine PUV auf diesen GA besteht und Du eine Regulierung Deines Schadens willst....wirst Du ihn aufsuchen müssen.

Hier im Forum kannst Du lesen wie Du Dich bei einer Begutachtung verhalten solltest.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Hoping-for-justice,
es wird von der PUV nur ein Gutachter genannt den du auch nehmen mußt.Du hast leider nicht die Möglichkeit dir einen Gutachter auszusuchen.Das einzige was du machen kannst ist dich gut auf das Gutachten vorzubereiten.

Gruß Paulo
 
Hallo,
auch ich war von der PUV beim Gutachter und es war auch nur ein Gutachter genannt. An der Praxistür gab es drei Namen.
Ich war bei einem dieser Ärzte, aber nicht welcher im Anschreiben stand dran.
Eine Schwester gab es auch nicht.:(

LG enileve
 
Hallo,
und ich habe die Vorladung zum GA für den 10.05.Also nächsten Mo. Und mir ist namentlich keiner im Schreiben genannt worden. Hatte heute ein Gespräch mit meiner SB von der PUV. Die Befunde meines Docs liegen ihr nun vor und die bekommt der GA zugesandt.Der GA ist zufällig der gleiche wie bei enileve. Ich habe bei der SB auch um eine Kopie vom GA gebeten. Hat sie sich notiert und schickt sie mir dann zu. Ich wollte von ihr wissen, weshalb ich denn nicht selbst einen GA vorschlagen darf. Nein, das wäre nicht üblich und es käme auch kein Doc in Frage, der mich als Patient schon kennt und sie würden immer mit diesen Docs zusammen arbeiten bla bla bla Ich wagte dann auch gleich noch die Frage, ob ich denn auch mit einem "fairen" GA rechnen könnte.Aber sicher war ihre Antwort. Mir steht ja der Einspruch zu, wenn das GA dann doch nicht meine Zustimmung findet. Na gut, ich lasse mich dann mal überraschen.
LG Karina13
 
........ Nein, das wäre nicht üblich und es käme auch kein Doc in Frage, der mich als Patient schon kennt und sie würden immer mit diesen Docs zusammen arbeiten .......

Ich liebe diese schizophräne Ironie :D


Ok danke für die Antworten, falls es wirklich nur so ein korrupter Briefkastengutachter ist, dann freu ich mich schon auf den Rechtsstreit. Hatte ich schon mal, keine Praxis, nicht aufzufinden, völlig anonym, nur um Ansprüche abzulehnen, aber da kam ich gegen an.
 
Hallo Hoping-for-justice,
Ich habe leider keine gute Erfahrung mit meiner PUV gemacht. Meine PUV z.B. spielt absolut auf Zeit. Ich Glaube nicht das deine PUV dich zu einem GA schickt den du vorschlägst. Ich empfehle dir hinsichtlich das eine PUV gerne auf Zeit spielt, bei deiner PUV nachzufragen ob bei dem GA auch gleich die Gliedertaxe ermittelt wird. Könnte ja sein das zuerst die Unfallfolgen geklärt werden und dann in einem weiteren GA die Gliedertaxe ermittelt wird, (leider Erfahrungswerte)
viel Erfolg
VG Rotti
 
Hallo Hoping,

wenn es sich um deine private Unfallversicherung handelt, kannst du dir den Gutachter nicht raussuchen. Laut Versicherungsbedingungen hat das Recht zur Beauftragung der Versicherer (der den ja auch bezahlen muss).

Handelt es sich um einen privaten Unfall mit Gegner, trifft Vorgenanntes nicht zu.

Gruß Jens
 
Hallo @,

die Aussage der SB. "es käme auch kein Doc in Frage, der mich als Patient schon kennt"
kann ich so nicht bestätigen, denn ich wurde zwei mal von meinem mich behandelnden Arzt begutachtet.
Die GA. wurden m.M. nach sachlich erstellt trotzdem, bin ich mit der Regulierung durch die PUV. über die Höhe der Invalidität nicht einverstanden und habe einen Fachanwalt beauftragt meine Interessen gegenüber der PUV. durchzusetzen.
Die GA. kennen die Versicherungsverträge und die Rechtsprechung nicht daher kommt es auch, dass Folgeschäden wie z.B. HWS, BWS, LWS, durch Schonhaltung usw.nicht von den PUV. anerkannt werden, da diese nicht in der Frist von 12-15 Monaten angezeigt wurden.
Es ist und bleibt ein Kampf mit der Versicherungsgesellschaft, wenn es an das zahlen geht!

MfG.

Pit
 
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