Hallo miteinander,
hat jemand Informationen bzgl. der Anforderung von Vorschüssen oder Teilzahlungen der Haftpflichtversicherung. Gemäß mir vorliegender Info hat die HP die Schadensreglulierung zu fördern, sobald eine Einstandspflicht erkennbar ist.
Habe hier Probleme, da die Anwälte meinen, dass eine Unfallkausaliät und ein Primärschaden fehlen würde - bei HWS-Instabilität! und biomechanischem Gutachten.
Vielleicht kann mir jemand kompetent (möglichst mit Urteil, Literatur usw.) weiterhelfen oder aus Schriftsätzen zitieren, damit ich entsprechend gg. Anwälte und Versicherung argumentieren kann.
Vielen Dank
Shammy
hat jemand Informationen bzgl. der Anforderung von Vorschüssen oder Teilzahlungen der Haftpflichtversicherung. Gemäß mir vorliegender Info hat die HP die Schadensreglulierung zu fördern, sobald eine Einstandspflicht erkennbar ist.
Habe hier Probleme, da die Anwälte meinen, dass eine Unfallkausaliät und ein Primärschaden fehlen würde - bei HWS-Instabilität! und biomechanischem Gutachten.
Vielleicht kann mir jemand kompetent (möglichst mit Urteil, Literatur usw.) weiterhelfen oder aus Schriftsätzen zitieren, damit ich entsprechend gg. Anwälte und Versicherung argumentieren kann.
Vielen Dank
Shammy