Hallo allerseits,
zuerst mein tiefes Mitgefühl allen gegenüber, die zu schwerden Schäden oder gar dem Verlust eines Mitmenschen gekommen sind, wie ich das hier bedauerlicherweise in einigen Beiträgen mitlesen muss.
Das nachfolgend beschriebene Problem ist dagegen pillepalle, würde mich aber über kostruktive Antworten freuen. Wie muss man jetzt bezüglich der nachfolgenden Schilderung chronologisch und eventuell Fristen wahrend vorgehen?
Insbesondere stellen sich folgende Fragen, da aus Erfahrungen (völlig anderer Fälle) nur mit Anwaltshilfe gegenüber Versicherung des Unfallgegners (UG) aufgetreten werden soll. Es reicht aus Zeitgründen die entsprechende Nummer der Frage und die Antwort zu nennen:
1.Gesucht konkrete Vorschläge für einen Verkehrsrecht-(und zivile Forderungen) Anwalt in Frankfurt am Main und aus Erfahrung (oder zu einer schriftlichen Stellungnahme fähigen) einer, der nicht selbst für Versicherungen arbeitet und seine Anwaltskammer keiner 15/10 Nachfolgeregelung mit den Versicheungen hat (die den Vergleich höher vergütet als Klage)? Wenn ja, dann bitte per PN.
2.Wann muss das Unfallopfer (UO) den Unfall der UG-Versicherung spätestens melden (laut Internet gibt es 7 oder auch 14 Tage Fristen für zumindest Versicherungsnehmer, der allerdings das UO ja nicht ist)?
3.Reicht es, wenn es zwei oder drei Tage später gemacht wird?
4.Am liebsten wäre es erst dann die UG-Versicherung zu kontaktieren, wenn UO auch seinen Facharzt- und Anwaltstermin wahrgenommen hat, um substantiel gegenüber der Versicherung argumentieren zu können.
5.Vorteilhaft auch, wenn der Anwalt die Meldung bei der Versicherung machen würde, denn UO geht davon aus, dass ihm die Versicherung des UG einen Fragebogen nach Kontaktaufnahme von UOs Seite zustellt und dessen Ausfüllung möchte UO nur mit Anwaltshilfe durchführen.
6.Was ist dann mit der Frist, wenn UO erst in zwei Wochen einen Termin beim Anwalt findet?
7.Wie lange geben die Versicherungen erfahrungsgemäß im Schnitt Zeit für das Ausfüllen eines solchen Bogens?
8.Angenommen das Unfallopfer hat zumindest aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse Anspruch auf Beratungshilfe.
9.Soll das Unfallopfer die Beratungshilfe beantragen, oder wird erfahrungsgemäß diese Hilfe vom Amtsgericht abgelehnt, da große Aussicht auf Erfolg besteht und damit ein zukünftiges Vermögen vorliegt (bzw die große Aussicht, dass UG-Versicherung sowieso Unfallopfer-Anwalt zahlen muss, wenn ich das <a href="http://www.anwaltseiten24.de/prozesskostenhilfe.html" target="_blank" rel="nofollow">hier</a> lese.
10.Soll das UO sein durch Unfall beschädigtes Fahrrad bei einer Fahrradwerkstatt zum Kostenvorschlag der Reparatur abgeben und den Kostenvorschlag als Schadensersatz geltend machen?
Unfallschilderung: Autofahrer hat Fahrradfahrer gestern Abend (Samstag) auf einer Kreuzung Vorfahrt genommen, Unfallopfer (UO) konnte mit seinem (StVo tauglichen) Fahrrad nicht mehr bremsen, Auto fährt UO von links an, UO knallt somit mitten auf der Kreuzung gegen Windschutzscheibe und wieder runter vors Auto. Unbeteiligter Zeuge(UZ) und Unfallgegener (UG) bestätigen, dass UO (auch wegen Straßenschild) Vorfahrt hatte, UO nimmt von beiden anhand amitlicher Lichtbildausweise die Personalien und UG-Versicherungsnummer/KFZ-Kennzeichen auf. Polizei wird dummerweise nicht gerufen, da UG sofort vorschlägt UO zur ärztlichen Untersuchung zu fahren (wohl um möglichst keinen Polizei-Kontakt zu haben), UO willigt dummerweise mit Schmerzen im Rücken ein (statt Krankenwagen rufen zu lassen), im Krankenhaus wird UO lediglich Prellungen im Rückenbereich diagnostiziert (wenn UO den Arztbrief richtig entziffert), UG nach Krankenhausaufnahme des UO wieder weg, UO nach Untersuchung mit seinen Röntgenbildern auch. Am nächsten Tag stellt UO fest, dass die im Krankenhaus vorgebrachten Schmerzen offensichtlich Ausläufer einer wesentlich höher gelegenen Stelle sind. UO kann sich vor Schmerz kaum beugen und ist eingeschränkt mobil. UO will bald möglich einen Termin beim Orthopäden, damit der die offensichtlich nicht vollständige Diagnose des Unfall-Klinik Assitenzarztes überprüfen kann.
Mit freundlichen Grüßen
trapez
zuerst mein tiefes Mitgefühl allen gegenüber, die zu schwerden Schäden oder gar dem Verlust eines Mitmenschen gekommen sind, wie ich das hier bedauerlicherweise in einigen Beiträgen mitlesen muss.
Das nachfolgend beschriebene Problem ist dagegen pillepalle, würde mich aber über kostruktive Antworten freuen. Wie muss man jetzt bezüglich der nachfolgenden Schilderung chronologisch und eventuell Fristen wahrend vorgehen?
Insbesondere stellen sich folgende Fragen, da aus Erfahrungen (völlig anderer Fälle) nur mit Anwaltshilfe gegenüber Versicherung des Unfallgegners (UG) aufgetreten werden soll. Es reicht aus Zeitgründen die entsprechende Nummer der Frage und die Antwort zu nennen:
1.Gesucht konkrete Vorschläge für einen Verkehrsrecht-(und zivile Forderungen) Anwalt in Frankfurt am Main und aus Erfahrung (oder zu einer schriftlichen Stellungnahme fähigen) einer, der nicht selbst für Versicherungen arbeitet und seine Anwaltskammer keiner 15/10 Nachfolgeregelung mit den Versicheungen hat (die den Vergleich höher vergütet als Klage)? Wenn ja, dann bitte per PN.
2.Wann muss das Unfallopfer (UO) den Unfall der UG-Versicherung spätestens melden (laut Internet gibt es 7 oder auch 14 Tage Fristen für zumindest Versicherungsnehmer, der allerdings das UO ja nicht ist)?
3.Reicht es, wenn es zwei oder drei Tage später gemacht wird?
4.Am liebsten wäre es erst dann die UG-Versicherung zu kontaktieren, wenn UO auch seinen Facharzt- und Anwaltstermin wahrgenommen hat, um substantiel gegenüber der Versicherung argumentieren zu können.
5.Vorteilhaft auch, wenn der Anwalt die Meldung bei der Versicherung machen würde, denn UO geht davon aus, dass ihm die Versicherung des UG einen Fragebogen nach Kontaktaufnahme von UOs Seite zustellt und dessen Ausfüllung möchte UO nur mit Anwaltshilfe durchführen.
6.Was ist dann mit der Frist, wenn UO erst in zwei Wochen einen Termin beim Anwalt findet?
7.Wie lange geben die Versicherungen erfahrungsgemäß im Schnitt Zeit für das Ausfüllen eines solchen Bogens?
8.Angenommen das Unfallopfer hat zumindest aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse Anspruch auf Beratungshilfe.
9.Soll das Unfallopfer die Beratungshilfe beantragen, oder wird erfahrungsgemäß diese Hilfe vom Amtsgericht abgelehnt, da große Aussicht auf Erfolg besteht und damit ein zukünftiges Vermögen vorliegt (bzw die große Aussicht, dass UG-Versicherung sowieso Unfallopfer-Anwalt zahlen muss, wenn ich das <a href="http://www.anwaltseiten24.de/prozesskostenhilfe.html" target="_blank" rel="nofollow">hier</a> lese.
10.Soll das UO sein durch Unfall beschädigtes Fahrrad bei einer Fahrradwerkstatt zum Kostenvorschlag der Reparatur abgeben und den Kostenvorschlag als Schadensersatz geltend machen?
Unfallschilderung: Autofahrer hat Fahrradfahrer gestern Abend (Samstag) auf einer Kreuzung Vorfahrt genommen, Unfallopfer (UO) konnte mit seinem (StVo tauglichen) Fahrrad nicht mehr bremsen, Auto fährt UO von links an, UO knallt somit mitten auf der Kreuzung gegen Windschutzscheibe und wieder runter vors Auto. Unbeteiligter Zeuge(UZ) und Unfallgegener (UG) bestätigen, dass UO (auch wegen Straßenschild) Vorfahrt hatte, UO nimmt von beiden anhand amitlicher Lichtbildausweise die Personalien und UG-Versicherungsnummer/KFZ-Kennzeichen auf. Polizei wird dummerweise nicht gerufen, da UG sofort vorschlägt UO zur ärztlichen Untersuchung zu fahren (wohl um möglichst keinen Polizei-Kontakt zu haben), UO willigt dummerweise mit Schmerzen im Rücken ein (statt Krankenwagen rufen zu lassen), im Krankenhaus wird UO lediglich Prellungen im Rückenbereich diagnostiziert (wenn UO den Arztbrief richtig entziffert), UG nach Krankenhausaufnahme des UO wieder weg, UO nach Untersuchung mit seinen Röntgenbildern auch. Am nächsten Tag stellt UO fest, dass die im Krankenhaus vorgebrachten Schmerzen offensichtlich Ausläufer einer wesentlich höher gelegenen Stelle sind. UO kann sich vor Schmerz kaum beugen und ist eingeschränkt mobil. UO will bald möglich einen Termin beim Orthopäden, damit der die offensichtlich nicht vollständige Diagnose des Unfall-Klinik Assitenzarztes überprüfen kann.
Mit freundlichen Grüßen
trapez