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Vorgehensweise - Verkehrsunfallmeldung bei Versicherung, Fristen, Anwalt?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas trapez
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

trapez

Nicht aktive Mitglieder
Hallo allerseits,

zuerst mein tiefes Mitgefühl allen gegenüber, die zu schwerden Schäden oder gar dem Verlust eines Mitmenschen gekommen sind, wie ich das hier bedauerlicherweise in einigen Beiträgen mitlesen muss.

Das nachfolgend beschriebene Problem ist dagegen pillepalle, würde mich aber über kostruktive Antworten freuen. Wie muss man jetzt bezüglich der nachfolgenden Schilderung chronologisch und eventuell Fristen wahrend vorgehen?

Insbesondere stellen sich folgende Fragen, da aus Erfahrungen (völlig anderer Fälle) nur mit Anwaltshilfe gegenüber Versicherung des Unfallgegners (UG) aufgetreten werden soll. Es reicht aus Zeitgründen die entsprechende Nummer der Frage und die Antwort zu nennen:

1.Gesucht konkrete Vorschläge für einen Verkehrsrecht-(und zivile Forderungen) Anwalt in Frankfurt am Main und aus Erfahrung (oder zu einer schriftlichen Stellungnahme fähigen) einer, der nicht selbst für Versicherungen arbeitet und seine Anwaltskammer keiner 15/10 Nachfolgeregelung mit den Versicheungen hat (die den Vergleich höher vergütet als Klage)? Wenn ja, dann bitte per PN.

2.Wann muss das Unfallopfer (UO) den Unfall der UG-Versicherung spätestens melden (laut Internet gibt es 7 oder auch 14 Tage Fristen für zumindest Versicherungsnehmer, der allerdings das UO ja nicht ist)?

3.Reicht es, wenn es zwei oder drei Tage später gemacht wird?

4.Am liebsten wäre es erst dann die UG-Versicherung zu kontaktieren, wenn UO auch seinen Facharzt- und Anwaltstermin wahrgenommen hat, um substantiel gegenüber der Versicherung argumentieren zu können.

5.Vorteilhaft auch, wenn der Anwalt die Meldung bei der Versicherung machen würde, denn UO geht davon aus, dass ihm die Versicherung des UG einen Fragebogen nach Kontaktaufnahme von UOs Seite zustellt und dessen Ausfüllung möchte UO nur mit Anwaltshilfe durchführen.

6.Was ist dann mit der Frist, wenn UO erst in zwei Wochen einen Termin beim Anwalt findet?

7.Wie lange geben die Versicherungen erfahrungsgemäß im Schnitt Zeit für das Ausfüllen eines solchen Bogens?

8.Angenommen das Unfallopfer hat zumindest aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse Anspruch auf Beratungshilfe.

9.Soll das Unfallopfer die Beratungshilfe beantragen, oder wird erfahrungsgemäß diese Hilfe vom Amtsgericht abgelehnt, da große Aussicht auf Erfolg besteht und damit ein zukünftiges Vermögen vorliegt (bzw die große Aussicht, dass UG-Versicherung sowieso Unfallopfer-Anwalt zahlen muss, wenn ich das <a href="http://www.anwaltseiten24.de/prozesskostenhilfe.html" target="_blank" rel="nofollow">hier</a> lese.

10.Soll das UO sein durch Unfall beschädigtes Fahrrad bei einer Fahrradwerkstatt zum Kostenvorschlag der Reparatur abgeben und den Kostenvorschlag als Schadensersatz geltend machen?

Unfallschilderung: Autofahrer hat Fahrradfahrer gestern Abend (Samstag) auf einer Kreuzung Vorfahrt genommen, Unfallopfer (UO) konnte mit seinem (StVo tauglichen) Fahrrad nicht mehr bremsen, Auto fährt UO von links an, UO knallt somit mitten auf der Kreuzung gegen Windschutzscheibe und wieder runter vors Auto. Unbeteiligter Zeuge(UZ) und Unfallgegener (UG) bestätigen, dass UO (auch wegen Straßenschild) Vorfahrt hatte, UO nimmt von beiden anhand amitlicher Lichtbildausweise die Personalien und UG-Versicherungsnummer/KFZ-Kennzeichen auf. Polizei wird dummerweise nicht gerufen, da UG sofort vorschlägt UO zur ärztlichen Untersuchung zu fahren (wohl um möglichst keinen Polizei-Kontakt zu haben), UO willigt dummerweise mit Schmerzen im Rücken ein (statt Krankenwagen rufen zu lassen), im Krankenhaus wird UO lediglich Prellungen im Rückenbereich diagnostiziert (wenn UO den Arztbrief richtig entziffert), UG nach Krankenhausaufnahme des UO wieder weg, UO nach Untersuchung mit seinen Röntgenbildern auch. Am nächsten Tag stellt UO fest, dass die im Krankenhaus vorgebrachten Schmerzen offensichtlich Ausläufer einer wesentlich höher gelegenen Stelle sind. UO kann sich vor Schmerz kaum beugen und ist eingeschränkt mobil. UO will bald möglich einen Termin beim Orthopäden, damit der die offensichtlich nicht vollständige Diagnose des Unfall-Klinik Assitenzarztes überprüfen kann.

Mit freundlichen Grüßen

trapez
 
Hallo trapez,

puh, du gehst ja ganz schön detailliert an diese "Sache" ran .... super! Das ist auch notwendig!
Denn gerade (auch) bei unverschuldeten Verkehrsunfällen ist "die Liebe zum Detail" ausgesprochen notwendig.


[....Es gilt der Grundsatz, dass der Unfallgegner, beziehungsweise im Falle des Verkehrsunfalls, dessen Haftpflichtversicherer dem Geschädigten den gesamten eingetretenen und zukünftig noch eintretenden Schaden zu ersetzen hat. Dies jedoch selbstverständlich nur dann und in soweit, wie der Unfallgegner den Unfall verursacht hat. Dieser Grundsatz ergibt sich aus § 249 BGB.....]

Der Unfall muss unverzüglich gemeldet werden.

Hier aber bitte größte Vorsicht vor dem, was Du am Telefon sagst. Es wird alles dokumentiert und evtl. hinterher anders dargestellt.

Natürlich ist es besser, wenn ein Anwalt den Fragebogen ausfüllt. ABer dafür muss er (der Unfall) erstmal zumindest gemeldet werden. Kurz - knapp - und bündig.

Gehe heute noch zu einem Arzt - schliesslich war es ein Unfall und somit ein Notfall. So solltest Du normalerweise keine lange Wartezeiten auf Dich nehmen müssen.
Ich würde evtl. vorher die Praxis anrufen - nicht, dass du sofort hingehst und die Praxis hat wegen Urlaub geschlossen.

Beratungshilfe würde ich schonmal beantragen. Nimm Deinen ALG II-Bescheid (oder anderes) mit, was Deine finanzielle Situation angeht.
Aber normalerweise muss die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten übernehmen. Aber sicher ist sicher!

Für weitere Tipps könntest Du auch mal nach Verhaltensratschläge für Geschädigte googeln und das Fahrrad würde ich NICHT reparieren lassen sondern NUR evtl. einen Kostenvoranschlag machen lassen.

Ich denke, es werden sich noch Andere melden ..... viel Glück!

Grüßle vom Herzblut
 
Unfall der Polizei nachträglich gemeldet

...
Der Unfall muss unverzüglich gemeldet werden.

Danke für Deine Tipps.

Unfall habe ich erst paar Tage später bei der Polizei gemeldet mit der auch für die Polizei als plausibel bestätigten Begründung, dass aufgrund der Unfall-Schilderung gegenüber meinem erfahrenen Vater, er mir den Rat gab, prinzipiell jeden Unfall anzuzeigen (was auch stimmt) und er mich persönlich mit seinem Auto zu der Polizeidienststelle gebracht hatte. Auf Anzeige wegen vorsetzlicher Körperverletzung habe ich verzichtet, den Unfall geschildert, die Versicherungsnummer des Verursachers und die persönlichen Daten des Zeugen genannt, das fertige Protokoll unterschrieben und die Unfallnummer notiert.

Jetzt hat sich auch die gegenerische Versicherung gemeldet und den Fragebogen zugeschickt.

trapez
 
Hallo trapez,

prinzipiell hast Du bis jetzt alles richtig gemacht. Wichtig sollte für Dich sein, ein Unfalltagebuch zu führen, in dem Du alle Unfall bedingte Behandlungen wie Arztbesuche, Arztberichte in Kopie, Reha-Maßnahmen, Fahrkosten oder Km usw. dokumentierst.
Ich wünsche Dir, dass es zu keinen gravierenden Dauerschäden kommt und die Unfallfolgen restlos verheilen.
Achte und misstraue die Überfreundlichen Hilfsangebote der HPV. und falls notwendig, beauftrage selber einen GA. der den Schaden an Deinem Fahrrad (falls es ein sehr Hochwertiges ist) ermittelt.

P.S. bei Unfällen mit Personenschäden muss immer die Polizei gerufen werden.

MfG.
Pit
 
Hallo trapez,

...und seine Anwaltskammer keiner 15/10 Nachfolgeregelung mit den Versicheungen hat (die den Vergleich höher vergütet als Klage...

Ein außergerichtlicher Vergleich wird immer höher vergütet als ein gerichtlicher. Egal ob der RA nach DAV abrechnet oder nicht.

außergerichtlich = 1,5
gerichtlich = 1,0 (gilt nicht im selbstständigen Beweisverfahren).

Der RA ist ein freies Organ der Rechtspflege. seine Arbeit soll ja eigentlich dazu dienen, Prozesse zu vermeiden un damit die Gerichte zu entlasten.

zu 8. und 9.

Bewilligung der Beratungshilfe ist nur Einkommensabhängig.

Die PKH genauso. Wenn hier dann noch die weiteren Voraussetzungen gegeben sind steht der Bewilligung nichts im Weg.

Die PKH ist ja kein gemeinnütziges Teil. Die Staatskasse holt sich diese Kosten beim Unterlegenen wieder.


Gruß Jens
 
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung den RA.
Allerdings hat die Regelung einen kleinen Haken, falls es zur einer Teilschuld kommt, dann muss man anteilig die Kosten selbst bezahlen (Stichwort Gefährdungshaftung).
Für den Schaden am Fahrrad gibt es Gutachter, es sein denn es handelt sich um einen Begatellschaden, da kann es sein, das die Versicherung einen Kostenvoranschlag aktzeptiert.
Allerdings sind wenn ich es richtig Verstehe, am Unfallort keine Bilder gemacht worden, habt ihr wenigstens den Unfallhergang zu Papier gebracht?
Denn Zeugen sind etwas wunderbar was deren Gedächtniss betrifft, und später schaden die einem, wenn die noch unterschiedliche Drarstellungen abgeben.
Ich hatte in meinen Leben (bin breruflich viel auf der Strecke), bestimmt schon 10 unverschuldete Unfälle.
Die wenigsten Rechtsanwälte wo im Straßenverkehrsrecht tätig sind, arbeiten für eine Autoversicherung, denn die haben schon ihre eigenen Rechtsabteilungen.
Keiner der Anwälte hatte für eine Versicherung gearbeitet, nein die haben beraten und aufgeklärt.
 
Hallo reini,

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung den RA.

ist so nicht ganz richtig.

Kostenschuldner ist immer der Auftraggeber.(im vorliegenden Fall also trapez)

Das der Auftraggeber den Anspruch gegen die Versicherung des Unfallverursachers hat, wird davon nicht berührt.

Im Übrigen zahlt die Versicherung die Anwaltskosten nur dafür, wofür Sie eintritt. Fordert der RA mehr als die gegn. Versicherung zahlt, zahlt man diesen Betrag aus der eigenen Tasche.

Zutreffend ist die Aussage mit der Teilschuld.

Die wenigsten Rechtsanwälte wo im Straßenverkehrsrecht tätig sind, arbeiten für eine Autoversicherung, denn die haben schon ihre eigenen Rechtsabteilungen.
Keiner der Anwälte hatte für eine Versicherung gearbeitet, nein die haben beraten und aufgeklärt.

Iss ja logisch, der RA kann und darf ja nicht beide Parteien vertreten => Interessenkollision


Gruß Jens
 
Hallo reini,
ist so nicht ganz richtig.

Kostenschuldner ist immer der Auftraggeber.(im vorliegenden Fall also trapez)
Hallo Jens,
klar man ist selbst Auftraggeber, nur die gegnerische Haftplicht bezahlt im Falle, das man selbst keine Teilschuld bekommt den RA.
Nun vielleicht war es in meinen Fällen, z.B einer fährt mein geparktes Auto an (letzter Unfall), und stellt sich dann quer, einfach zu eindeutig.
Ich habe zwar eine Verkehrsrechtschutzversicherung, nur wollte davon der RA gar keine Kohle.
Der forderte dies alles von der Haftplicht ein, und regulierte alles.
Vielleicht übersieht man dann, das man selbst der Auftraggeber ist.
 
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