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vorübergehende Invalidität

monnlight

Nicht aktive Mitglieder
Zahlt eine Unfallversicherung auch bei vorübergehender Invalidität?
Ich bin von einem Baum gestürzt und habe mir den 12 Brustwirbel gebrochen.Ich kam ins Krankenhaus dort haben die nur die Lendenwirbelsäule geröntgt und haben gesagt es wäre eine Prellung Ich wurde am selben Tag entlassen mit Ibuprofen in der Tasche.Nachdem ich wochenlang starke Schmerzen in der Brust hatte ging ich zu meinem Hausarzt der dann meine Lunge röntgte der dachte ich hätte eine Lungenentzündung.Da er nichts gefunden hatte überwies er mich zum Orthopäden der dann endlich den Wirbelbruch erkannt hat. Da waren dann schon 4 Wochen vergangen.Ich bekam ein Jahr lang Heilgymnastik auf Rezept.Es hat mir zwar geholfen aber Schmerzen habe ich immer noch.
Es war ein Kompressionsbruch der laut Arzt gut verheilt ist, trotzdem habe ich täglich Schmerzen.Der Unfall geschah 2007.Meine Versicherung die Alli......
lehnt alle Ansprüche ab weil laut Ärztegutachten nur eine vorübergehende Invalidität besteht.Ich bin verzweifelt weiß nicht was ich machen soll.Vielleicht habt ihr hier einen Tip für mich wie ich mich wehren kann.

Ach ich habe noch vergessen zu sagen Ich habe keine Rechtschutzversicherung ich kann mir auch keionen Anwalt leisten.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo moonlight,

herzlich willkommen im Forum. Das die Versicherungen, insbesondere die A...anz alles versuchen um nicht leisten zu müssen, geht hier (fast) jedem so:cool::mad:

Aber es gibt immer noch die Möglichkeit des Beratungsschein und der PKH (Prozeßkostenhilfe). Auch einen Anwalt zu finden, der nach einem 1. Beratungsgespräch ein Erfolgshonorar vereinbart ist möglich.

Lies Dich hier mal ein bischen ein und nutze auch die SUCHE-Funktion. Es gibt schon einiges zum Thema PKH


Herzliche Grüße
sonja42

PS.: außerdem würde Dir auch empfehlen - mindestens eine Zweit und/oder Drittmeinung von anderen Ärzten einzuholen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo monnlight,

du wirst weder von der Alli... noch von der ...anz eine Entschädigung bekommen, da dies eine vorübergehende Ivalidität war bzw. ist. Für eine Zahlungsverpflichtung müßten dauerhafte Schäden vorhanden sein. Deshalb heißt es auch in den Vertragsbedingungen "...muß Ihnen ein Arzt innerhalb von 15 Monaten bleibende Schäden bestätigen".

Auf was du sonst noch Anspruch hast mußt du deinen Vertrag durchlesen, vielleicht hast du ja auf Grund des Bruches Anspruch auf eine einmalige finanzielle Leistung.

Aber das kann dir dein Alli....-Fachmann sagen:D

Du kannst dich auch an den VDK wenden da du ja keine RS hast, die können dich beraten.
Was sagt denn das Versorgungsamt, hast du einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt?

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Hallo,

herzlich Willkommen hier im Forum.
Du sprichst von Deiner privaten Unfallversicherung?
Wenn ja, dann schaue bitte in Deine Vertragsunterlagen. Dort steht sicher, wann, wie und nach welchem Prozedere die Invalidität festgestellt werden muß. Bei mir z.Bsp. mußte die Invalidität länger als 18 Monate bestehen. Dies steht aber eindeutig in Deinen Vertragsunterlagen.

Gruß von der Seenixe
 
Ich habe doch täglich Schmerzen ich verstehe dann nicht warum der Arzt von einer vorübergehenden Invalidität spricht?
Oder zählen die Schmerzen nicht wenn der Bruch gut verheilt ist? Es ist laut Arzt 10 % der Deckplatte eingedrückt.
 
Hallo monnlight,

wenn dein Bruch verheilt ist (das sind sie bei mir auch soweit) heißt das noch lange nicht das die Schmerzen weg sind, die können gut und gerne noch viele Monate bleiben. Du bekommst doch sicher Medikamente oder?

Aber da davon ausgegangen werden kann das sie langsam weniger werden und nichts vom Bruch zurück bleibt, gehen sie auch davon aus das keine Invalidität vorliegt, eben keine dauerhafte Schäden.

Wurde ein MRT gemacht um zu sehen ob doch noch was anderes ist? Rede mal mit deinem Orthopäden.

Viele Grüße
Ironman13/08
 
Hi!

Also-ich habe von meiner privaten Unfallversicherung -nach 15 Monaten,
für meinen LW 1 Bruch 10% bekommen.

Und die Dauer der Schmerzen ist wohl
bei jedem anders.

Mein Unfall war im Sommer 2005 und
ich habe sehr schlimme Schmerzen bei und nach Belastung. (gehen, sitzen, liegen, bücken sowieso)

Meinen 1 Wirbelbruch-LW 3- vor nunmehr fast 35 Jahren-
hat sich bei einigen Tätigkeiten, immer wieder gemeldet und
meldet sich auch weiter nun zusammen, mit
dem letzten Wirbelbruch , was ich natürlich nicht wirklich
auseinanderhalten kann, was natürlich im GA voll berücksichtigt wurde.

Damit meine ich alles BzW , dass meiste wurde auf den ersten Unfall
geschoben.

Gruss
maja
 
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