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Volle EMR und Einkommenssteuererklärung

uschreider

Erfahrenes Mitglied
Hallole ihr Lieben hier,


ich hab da mal eine Frage - prrrrrrrr, weiß aber nicht, ob ich dies hier im Forum fragen darf :confused:

Bin gerade an der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2011 dran. Wir haben die letzte Jahre immer Geld erstattet bekommen.

Jetzt bekomme ich aber seit 1.6.2010 ein volle befristete EMR.

Dadurch haben wir - hi, mein Männlein und ich - die Lohnsteuerklasse von 4 - 4 auf 3 - 5 geändert. Hatten uns damals auch noch beim Finanzamt erkundigt, ob dies sinnvoll wäre. Der Sachbearbeiter hatte uns erklärt, dass dann eben bei der Einkommenssteuer nicht mehr soviel erstattet wird


... hi, jetzt habe ich aber bei der Berechnung der Einkommenssteur für das Jahr 2011 festgestellt, dass uns eine gewaltige Nachzahlung erwartet.


Hm, somit zu meiner Frage: Könnte es damit zusammenhängen, dass ich die volle EMR erhalte? Denn ansonsten hat sich an unseren finanziellen Angelegenheiten eigentlich nichts gegenüber dem Vorjahr geändert.


Wäre lieb, wenn mir Jemand etwas dazu sagen könnte?

Liebe Grüßlein
Würmlie
 
Hallo Würmli,

ich denke mal, dass du in 2011 noch die Nachzahlung für 2010 bekommen hast.

Diese Nachzahlung für 2010 wird besonders besteuert, das leistet nicht jedes Steuer-Programm, das wäre schon mal eine Fehlerquelle.

Ansonsten sind die Angaben zu dürftig, um weitere Aussagen zu machen...

Von der EMR werden 50 % als zu versteuerndes Einkommen angerechnet.

Gruß
tamtam
 
Hallole tamtam,

danke für deine nette Rückinfo.

Also, eine Nachzahlung habe ich nicht bekommen, da diese mit anderen Sozialträgern (Arge) gegengerechnet wurde.

,,Von der EMR werden 50 % als zu versteuerndes Einkommen angerechnet" - hi, dass würde bedeuten, von den paar Euros Rente kassiert jetzt auch noch das Finanzamt 50 % - hey, echt der Hammer.

Somit, nochmals ganz lieben Dank
Würmlie
 
...NEIN!

lediglich 50 % der EMR werden bei den Einkünften angerechnet oder andersrum 50 % sind steuerfrei.

Gruß
tamtam
 
Hallo uschreider,

dein

Jetzt bekomme ich aber seit 1.6.2010 ein volle befristete EMR.
Dadurch haben wir - hi, mein Männlein und ich - die Lohnsteuerklasse von 4 - 4 auf 3 - 5 geändert.

Frage:
Warum hast du als Rentner noch eine Lohnsteuerkarte?

I. d. R. kann deine Frau St. Kl. 3 machen und du brauchst keine Steuerkarte mehr.

Info:
Der Steuerpflichtiger Anteil bei Rentenbeginn in 2010 ist 60 %, sprich
zu Versteuern sind 60 %.

w. Info:
http://rentenallee.de/rente_steuern.html

http://www.geldanlagehilfen.de/wiss...-des-steuerpflichtigen-anteils-der-rente.html

http://www.renten-fakten.de/2010-wird-rente-ab-1-276-euro-steuerpflichtig-2952

Grüße

Siegfried21
 
Hallole Siegfried21,

auch dir ganz ganz lieben Dank für deine ausführliche Rückinfo.

Also, ich habe noch eine Lohnsteuerkarte - wenn ich auch berentet bin - da mein Arbeitsverhältnis noch besteht. Das heißt, meine Lohnsteuerkarte liegt zwar beim Arbeitgeber, hat aber zur Zeit keine Anwendung.

Deshalb bin ich auch auf Lohnsteuerklasse 5 gegangen und mein Mann in die 3.

Ich verstehe leider halt immer noch nicht, dass wir - aufgrund der Rente - jetzt eine Nachzahlung vom Finanzamt bekommen werden.

Hatte erst gedacht, vielleicht habe ich einen Eingabefehler gemacht - aber wie es aussieht, leider doch nicht. Denn das System zieht sich automtisch einen Versteuerungsanteil von 60 %.

Prrrrrr - so ein Pech.

Liebe Grüßlein
Würmlie
 
Hallo,

hier eine Erläuterung zur sogenannten Rentenbesteuerung:


Besteuerung der Altersrenten in 2 Stufen
Zunächst unterliegen die Renten nur zum Teil der Besteuerung. Schrittweise wird der steuerpflichtige Teil der Renten bis zum Jahr 2020 um jährlich 2 % auf 80 % und anschließend um jährlich 1 % bis zum Jahr 2040 auf 100 % angehoben. Der steuerfreie Teil der Renten wird für jeden Rentenjahrgang auf Dauer festgeschrieben. Das bedeutet, dass bei erstmaligem Rentenbezug vor 2040 ein Freibetrag ermittelt wird, der sich ab dem ersten vollen Rentenbezugsjahr in der Regel nicht mehr ändert. Die Festschreibung erfolgt in dem Jahr, das auf den ersten Rentenbezug folgt.

Der Berechnung dieses Freibetrages wird die Jahresbruttorente des ersten vollen Rentenbezugsjahres und ein Prozentsatz, der vom Kalenderjahr des ersten Rentenbezugs abhängig ist, zugrunde gelegt. Jahresbruttorente ist die Summe der im Kalenderjahr zugeflossenen Rentenbeträge (auch Rentennachzahlungen) einschließlich der bei Auszahlung einbehaltenen eigenen Beitragsanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Bei einer Veränderung des Jahresbetrages der Rente wird der Freibetrag entsprechend angepasst. Das gilt allerdings nicht im Falle der regelmäßigen Rentenanpassungen. Rentennachzahlungen oder Rentenrückzahlungen können zu einer Neuberechnung führen. Beispiel: Wer im Jahr 2005 Rentner wurde, dem wird ein Prozentsatz von 50% als steuerfreier Teil der Rente zugerechnet. Als erstes volles Rentenbezugsjahr gilt dann 2006. Erhält dieser Rentner zum Beispiel 12.000 Euro Rente im Jahr 2006, bekommt dieser für die Folgezeit einen festen Freibetrag von 50%, d. h. 6.000 Euro.

Für jeden späteren Rentenjahrgang wird der Prozentsatz für den steuerfreien Teil der Rente schrittweise abgeschmolzen. Geht z. B. ein Arbeitnehmer 2020 in Rente, beträgt der Freibetrag 20%, denn es werden 80% der Alterseinkünfte besteuert. Als erstes volles Rentenbezugsjahr gilt 2021. Erhält er z. B. 12.000 Euro Rente im Jahr 2021, bekommt er für die Folgezeit einen festen Freibetrag von 20%, d. h. 2.400 Euro.

Mit der schrittweisen Erhöhung der Besteuerung von Altersrenten geht der schrittweise Abbau des Altersentlastungsbetrages bis 2040 einher. Für die Gewährung des Altersentlastungsbetrages muss kein Antrag gestellt werden. Er wird vom Finanzamt von Amts wegen gewährt. Nach § 24a EStG wird der Altersentlastungsbetrag, bis zum Jahr 2040 bis zu Null abgesenkt.

Gruss
kbi1989
 
Hallole kbi1989,

hey, auch dir ganz ganz lieben Dank für deine ausführliche Rückinfo.

Da muss ich mich mal in Ruhe durcharbeiten. Ist schwer zu verstehen - hi, eben Bürokratie :D

Somit, ganz liebe Grüßlein
Würmlie
 
Hallo,

nein, dadurch kommt es nicht zu diesen Verschiebungen. Du mußt einfach mal schauen, was Ihr in den Monaten vor der Änderung der Steuerklassen monatlich an Steuer bezahlt habt. Nach der Änderung der Steuerklassen sind es monatlich sicher nicht unerheblich weniger an Steuern. Ihr habt dadurch monatlich mehr Geld zur Verfügung gehabt. Die Folge der jetzigen hohen Nachzahlung kann sogar sein, dass Du zukünftig zusätzliche Vorauszahlungen an das Finanzamt zu leisten hast. Ich spreche da leider aus Erfahrung.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Uschreider,

wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du ab 01.06.2010 EMD in 2011 erhalten, aber nicht ausbezahlt bekommen, da Verrechnung mit anderen Stellen..?
Dies würde bedeuten, Du hast in 2011 Rente für das Jahr 2011 und Nachzahlung für 2010 erhalten. Ein Teil wurde Dir nicht ausbezahlt, weil diesser abgetreten war. - Abgekürzter Zahlungsweg.

Dies bedeutet: Du mußt aufteilen:

Zufluß EMR 2011
Zufluß EMR 01.06.-31.12.2010
Rückzahlung ArbA(?) etc.

Dadurch könnte sich eventuell noch eine höhere Nachzahlung - als von Dir berechnet ergeben. Diese kommt daher, da Du die EMR versteuern mußt (teilweise) aber im Gegensatz zum Arbeitslohn (Lohnsteuerabzug) keine Einkommensteuer vorausbezahlt hast.

Gruß

Shammy
 
Hallo uschreider,

so pauschal kann auch ihr dir nicht erklären, wie es bei dir zu einer errechneten Steuererstattung kommt. Neben dem Einkommen deines Mannes spielen z. B. Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen eine Rolle.

Nicht ganz unerheblich ist auch die Software, mit welcher du die Steuererklärung anfertigst. Und denen würde ich nicht immer Glauben schenken.

Rentnern wird in Deutschland nichts mehr geschenkt, daher werden die Renten heute nachlagernd versteuert, wenn sie den gesetzlichen Grundfreibetrag gem. § 32a Einkommensteuergesetz überschreiten.

Wenn deine Software deine EM- nun aber fälschlich als Unfallrente gem. § 3 EStG annimmt (mir ist eine solche bekannt), gaukelt das Programm dir natürlich eine Steuerfreiheit vor, obwohl du eine EM-Rente versteuern musst.

Das Problem bei solchen Programmen ist ganz einfach, dass zwar versucht wird, alle steuerlichen Finessen darin unterzubringen, aber in den seltensten Fällen jemand zu Rate gezogen wird, der sich wirklich damit auskennt. Da fehlt einfach bei der Programmierung eine Person, die in der Lage ist, dem Informatiker die Details zu erklären.

Viele Grüße

Derosa
 
Hallo Urschreider,
rechnet doch mal mit einem anderen Programm, z.B. "Elster" dagegen.
Ich habe mit "Elster", kostenlos im Netz, gute Erfahrungen gemacht.
Man kann die Steuererklärung übers Netz übermitteln und braucht nur Quittungen und eine Erkärung an sein Finanzamt schicken.
Elster wurde vom bayr. Finanzministerium entwickelt.
MfG
Paro
 
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