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Viele Betriebsrentner kriegen Geld von Krankenkasse zurück

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas rthenrw
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rthenrw

Erfahrenes Mitglied
Hallo zusammen,
folgendes habe ich im Internet gefunden:

Viele Rentner zahlen den vollen Beitragssatz von 17,45 Prozent
Viele Betriebsrentner können sich jetzt Geld von ihrer Krankenkasse zurückholen. Diese muss zu Unrecht kassierte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erstatten, und zwar für vier Jahre rückwirkend. Allerdings nur unter folgenden Vorzeichen: Eine privat weitergeführte Direktversicherung läuft auf den Namen des Betriebsrentners, nicht mehr auf die Firma. Ist das der Fall, sollten Betroffene aktiv werden und Geld zurückverlangen, sagt Martin Schafhausen von der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Von allein gibt es nichts zurück.
Kassen reagierten auf Urteil nicht
Bereits im Herbst vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt: Wer nach seinem Ausscheiden aus der Firma nicht nur die Beiträge selbst gezahlt, sondern gleich den ganzen Altersvorsorgevertrag komplett übernommen und privat weiterführt hat, darf nicht mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belegt werden. Das wäre verfassungswidrig (AZ.: 1 BvR 1660/08). Rentner, die daraufhin ihre Kassen angeschrieben hatten, bissen jedoch häufig auf Granit.
"Rückforderungen sind aussichtsreich"
Ein neuer Beschluss des Bundessozialgerichts vom Januar dieses Jahres hat jetzt noch einmal bekräftigt: Gezahlt werden muss definitiv nur auf den Anteil, der aus den Prämienzahlungen des ehemaligen Arbeitgebers stammt, nicht auch noch auf den selbst finanzierten Rest (AZ.: B 12 KR 20/10). "Rückforderungen sind aussichtsreich", erklärt der Frankfurter Fachanwalt Schafhausen.

Ein Beispiel: Aus einer Direktversicherung werden im Alter 70.000 Euro ausgezahlt. 30.000 Euro stammen aus Prämienzahlungen der früheren Firma. Die weiteren 40.000 Euro hat der Betriebsrentner nach dem Ausscheiden selbst als Versicherungsnehmer aufgebracht. Bei dieser Konstellation darf die Kasse nur auf die 30.000 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge verlangen, nicht auf alles, rechnet Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen vor.
Seit 1.1.2011 gibt es die so genannte 3-Jahresfrist nicht mehr. Gesetzlich Versicherte können jetzt wesentlich einfacher in eine private Krankenversicherung wechseln.
Es geht um viel Geld
Für Betriebsrentner geht es in jedem Fall um richtig viel Geld. Die Krankenkassen langen kräftig zu: Der volle Beitragssatz für Kranken- und Pflegeversicherung liegt für die meisten Rentner derzeit bei 17,45 Prozent (2010: 16,85 Prozent). Das bedeutet konkret: Über 17 Prozent weniger Geld für den Betroffenen. Wird die Betriebsrente als Einmalbetrag aus einer Direktversicherung ausgezahlt, werden die Beiträge auf zehn Jahre umgelegt. Wer beispielsweise 100.000 Euro bekommt, muss monatlich 145 Euro Beitrag zahlen. Über zehn Jahre gesehen, geht es also um viele tausend Euro.
Krankenkassen mit Verweis auf Urteile anschreiben
Wie lässt sich zu viel Gezahltes zurückholen? Betroffene sollten ihre Krankenkasse anschreiben und eine Überprüfung der Beiträge nach Paragraf 44 Sozialgesetzbuch X verlangen, erläutert Sozialrechtler Schafhausen. Das ist für vier Jahre rückwirkend möglich. Zugleich sollten die höchstrichterlichen Urteile des Bundessozial- und Bundesverfassungsgerichts mit Aktenzeichen angeführt werden.

In dem Schreiben sollte auch stehen, wann die Direktversicherung von der Firma auf den eigenen Namen umgeschrieben wurde. Und welche Beiträge anschließend aus der eigenen Tasche in die Altersvorsorge flossen. Die Krankenkasse ist dann gehalten, Überzahltes für dieses und die vier vorangegangenen Jahre zu erstatten. "Da werden viele Menschen profitieren", ist Tanja Leopold, Fachanwältin für Sozialrecht aus Nürnberg, überzeugt.
Wer Unterstützung braucht, kann sich von den Verbraucherzentralen helfen lassen. In komplizierten Fällen sollte ein Fachanwalt eingeschaltet werden.
Viele Betriebsrentner haben Verträge nicht umschreiben lassen
Keine Hoffnung auf Geld zurück gibt es für Rentner, die beim Blick in ihren Vertrag feststellen, dass noch ihre Firma im Versicherungsschein steht und nicht sie selbst. "Das wird viele Leute bitter treffen", sagt Rainer Strauch, Leiter der Rechtsabteilung beim Sozialverband VdK in Bayern. Beim Ausscheiden aus dem Betrieb seien unzählige Verträge unverändert geblieben.

Wichtig für künftige Rentner: Wer einen zunächst als betriebliche Altersvorsorge abgeschlossenen Vertrag nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb privat fortsetzt, sollte ihn komplett umschreiben lassen - und nicht nur die Beiträge selbst zahlen. Damit wird er zur rein privaten Altersvorsorge. Und die darf nicht belastet werden. Der frühere Arbeitgeber und der Anbieter müssen allerdings dabei mitmachen.

Gruß an alle
 
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