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Verzugsschaden

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas emma1
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

emma1

Erfahrenes Mitglied
Hallo in die Runde,

ab wann fallen denn Verzugsschäden/Verzugsszinsen an, wenn die Versicherung geforderte Beträge nicht oder nur teilweise bezahlt?

  1. Ab dem Tag der Forderung?
  2. Ab dem Tag des Ablaufs der Frist zu der Forderung?
  3. Ab dem Androhen von Verzugsschäden bzw. dem Ablauf dieser Frist?
Wie werden Verzugsschäden berechnet (ich weiß, 5% über Basiszinssatz)?
Aber was ist, wenn ich zur Zahlung von Rechnungen (welche behinderungsbedingt angefallen sind, hier Wohnungsumbau) einen Kredit aufnehmen muss? Dieser kostet ja auch...

Muss ich hier objektiv die Kosten für den Kredit nachweisen?
Was, wenn dieser Kredit namentlich auf jemand anderen läuft, der mir wiederum dieses Geld zur Verfügung stellt (bis die Versicherung zahlt)?

Liebe Grüße
Emma
 
ab wann fallen denn Verzugsschäden/Verzugsszinsen an, wenn die Versicherung geforderte Beträge nicht oder nur teilweise bezahlt?

Hallo Emma,
würde dir gerne was dazu sagen, das Problem ist nur dass die Kanzlei B. aus B. die mich vertreten hat davon leider keine Plan hatte und grundsätzlich die spätmöglichsten Termine gewählt hat.
Haben auch leider mehrfach planlos die Klageschrift geändert :(
Nachdem Motto Zinsen fordern macht viel Arbeit und wir sind nicht zum arbeiten da. Viel Arbeit für einen nur etwas höheren Streitwert machen wir uns nicht.
Naja richtig chaotisch waren erst deren Versuche das ganz auch noch zu berechnen :(

Worauf ich hinaus will ist folgendes:
Ohne eine guten Anwalt der sich mit solchen Schäden auskennt und entsprechend bei der Versicherung auch Druck macht und notfalls entsprechende Klagen androht und einreicht wirst du leider nicht weiter kommen. Da wird die Versicherung nur abblocken und dich ins leere laufen lassen.
Traurig aber war

VG DH
 
Hallo Emma,

Du setzt der Versicherung z.b. die Frist bis zum 30.06. Summe X zu zahlen. Forderung geht nicht ein, also ist die Versicherung ab dem 01.07. in Verzug und ab diesem Tag fallen die 5% über Basiszins an.

Bei der anderen Frage kommt es wieder drauf an, wie Deine finanzielle Situation insgesamt ist, d.h. Du bist zur Schadensminderung verpflichtet und darfst nicht mutwillig Kredite aufnehmen.

Hier kann ich nur von mir erzählen. Meine Versicherung verweigert seit Jahren den Erwerbsschaden und ich bin zwangsläufig zur Vorfinanzierung meiner Lebenshaltungskosten genötigt. Dem folgt mein LG bisher auch und hat mir für diese zwischenzeitlich recht umfangreiche Position PKH gewährt, so dass ich davon ausgehe, dass auch das Urteil entsprechend ausgeht.

Gruß
tamtam
 
Hallo DieHard, hallo tamtam,

danke schon mal für die Antworten.

Dass alles nur mit einem fachlich qualifizierten u n d hartnäckigen Anwalt läuft, musste ich leider erfahren und wechsle deshalb momentan.

Meine finanzielle Situation müsste der Versicherung eigentlich klar sein. Die Rechnungen, welche zu bezahlen sind, liegen denen auch vor, inklusive natürlich dem Rechnungsdatum.
Schadensminderung mit weiterer Vorleistung kann von daher keiner mehr von mir erwarten.

Noch ist mir aber nicht klar, ob konkret die Kreditkosten von der HPV übernommen werden müssen oder "nur" Verzugszinsen für die Versicherung anfallen:confused:.

LG
Emma
 
Noch ist mir aber nicht klar, ob konkret die Kreditkosten von der HPV übernommen werden müssen oder "nur" Verzugszinsen für die Versicherung anfallen:confused:.

Hallo Emma,
im Prinzip schon, nur es geht darum es entsprechend zu begründen und belegen und dann hartnäckig, notfalls auch vor Gericht, durchzusetzen.
Und da der Schaden dir ja durch den Unfall bzw. den Zahlungsverzug der Gegenseite entstanden ist muss der auch ersetzt werden.

Aber leider wollen viele sich Anwälte nicht mit kleineren oder komplizierteren Schadenspositionen befassen.
Leider oft gerade solche die sich als Experten für Geschädigte anpreisen, aber praktisch nichts geregelt bekommen und jede Nachfrage gebetsmühlenartig mit dem Hinweis aus ihre zwei Fachanwaltstitel abbügeln :mad:

VG DH
 
Hallo Emma,

die Frage kannst nur Du Dir selbst beantworten.

1. Waren die Kosten unausweichlich und unaufschiebbar,

2. und hattest Du keine andere Möglichkeit als diesen Kredit aufzunehmen?

D.h., um die Forderung vor Gericht durchzusetzen, musst Du dich nackig machen.

Wie ich geschrieben hatte, die Schadensposition ist durchaus durchsetzbar, aber wie immer kommt es auf den konkrten Einzelfall an. Hast Du die Versicherung vorab in das Projekt mit eingebunden und über die Finanzierung gesprochen etc.?

Gruß
tamtam
 
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