Hallo in die Runde,
ab wann fallen denn Verzugsschäden/Verzugsszinsen an, wenn die Versicherung geforderte Beträge nicht oder nur teilweise bezahlt?
Aber was ist, wenn ich zur Zahlung von Rechnungen (welche behinderungsbedingt angefallen sind, hier Wohnungsumbau) einen Kredit aufnehmen muss? Dieser kostet ja auch...
Muss ich hier objektiv die Kosten für den Kredit nachweisen?
Was, wenn dieser Kredit namentlich auf jemand anderen läuft, der mir wiederum dieses Geld zur Verfügung stellt (bis die Versicherung zahlt)?
Liebe Grüße
Emma
ab wann fallen denn Verzugsschäden/Verzugsszinsen an, wenn die Versicherung geforderte Beträge nicht oder nur teilweise bezahlt?
- Ab dem Tag der Forderung?
- Ab dem Tag des Ablaufs der Frist zu der Forderung?
- Ab dem Androhen von Verzugsschäden bzw. dem Ablauf dieser Frist?
Aber was ist, wenn ich zur Zahlung von Rechnungen (welche behinderungsbedingt angefallen sind, hier Wohnungsumbau) einen Kredit aufnehmen muss? Dieser kostet ja auch...
Muss ich hier objektiv die Kosten für den Kredit nachweisen?
Was, wenn dieser Kredit namentlich auf jemand anderen läuft, der mir wiederum dieses Geld zur Verfügung stellt (bis die Versicherung zahlt)?
Liebe Grüße
Emma