Hallo,
betrifft Verwaltungsgerichtliches Verfahren -
(stelle es unter dem sozialrecht, da verwaltungsrecht hier als Auswahlmöglichkeit fehlt im Forum)
wer kann mir bitte hier weiterhelfe:
Hintergrund ist:
Integrationsamt -Schwerbehindertenrecht.
Die Ermessungsentscheidung des Integrationsamtes landet beim Verwaltungsgericht im Rahmen des Klageverfahrens zwecks Überprüfung
Meine Frage und Problem jetzt an euch:
existiert im Verwaltungsrecht ein Gesetz - wo die Berfung durch die I. Instanz des Verwaltungsgerichts grundsätzlich zuzulassen ist?
Gängig am Verwaltungsgericht ist die Vorgehensweise der folgenden Rechtsmittelbelehrung für die Berfungszulassung:
mit den Antrag auf Zulassung der Berfung und der Begründung auf Zulassung der Berufung - wo ich die Vermutung hänge, dass dies rechtswidrig ist und gegen das GG verstößt? Ist so eine Rechtsmittelbelehrung überhaupt richtig?
Kann mir erinnern mal gelesen zu haben, dass im Sozialrechtlichen Gerichtsverfahren die Berufung ab einen gewissen Streitwert grundsätzlich zuzulassen ist? Ist dies bei Verwaltungsrechtlichen Gerichtsverfahren genauso?
betrifft Verwaltungsgerichtliches Verfahren -
(stelle es unter dem sozialrecht, da verwaltungsrecht hier als Auswahlmöglichkeit fehlt im Forum)
wer kann mir bitte hier weiterhelfe:
Hintergrund ist:
Integrationsamt -Schwerbehindertenrecht.
Die Ermessungsentscheidung des Integrationsamtes landet beim Verwaltungsgericht im Rahmen des Klageverfahrens zwecks Überprüfung
Meine Frage und Problem jetzt an euch:
existiert im Verwaltungsrecht ein Gesetz - wo die Berfung durch die I. Instanz des Verwaltungsgerichts grundsätzlich zuzulassen ist?
Gängig am Verwaltungsgericht ist die Vorgehensweise der folgenden Rechtsmittelbelehrung für die Berfungszulassung:
mit den Antrag auf Zulassung der Berfung und der Begründung auf Zulassung der Berufung - wo ich die Vermutung hänge, dass dies rechtswidrig ist und gegen das GG verstößt? Ist so eine Rechtsmittelbelehrung überhaupt richtig?
Kann mir erinnern mal gelesen zu haben, dass im Sozialrechtlichen Gerichtsverfahren die Berufung ab einen gewissen Streitwert grundsätzlich zuzulassen ist? Ist dies bei Verwaltungsrechtlichen Gerichtsverfahren genauso?