Guten Morgen zusammen,
ich hatte meinen Unfall letztes Jahr im Juni als Beifahrerin mit meiner Studienkollegin. Ich habe keine KFZ Rechtsschutz. Mein Wagen war als zweitwagen über meinen Vater angemeldet. Er ist bei dem ADAC Rechtsschutzversichert und somit auch sein zweitwagen.
Die Aussage des ADAC war, dass wenn ich mit meinem Wagen gefahren wäre, oder in meinem Wagen Beifahrerin gewesen wäre, würde ich Rechtsschutz für mich greifen. Fremder Wagen, ich Beifahrer kein Versicherungsschutz.
Noch bezahlt die gegnersiche Versicherung meinen RA. Wenn es vor Gericht kommt, muss ich dann die Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Das kann ich nicht. Bin seit 1 Jahr krankgeschrieben, hatte ein schwere SHT 3 Grades, Epilepsie durch den Unfall.Die Gegnern. Versicherung will nicht das Feststellungsurteil annehmen. Ich bin völlig verzweifelt.
ich hatte meinen Unfall letztes Jahr im Juni als Beifahrerin mit meiner Studienkollegin. Ich habe keine KFZ Rechtsschutz. Mein Wagen war als zweitwagen über meinen Vater angemeldet. Er ist bei dem ADAC Rechtsschutzversichert und somit auch sein zweitwagen.
Die Aussage des ADAC war, dass wenn ich mit meinem Wagen gefahren wäre, oder in meinem Wagen Beifahrerin gewesen wäre, würde ich Rechtsschutz für mich greifen. Fremder Wagen, ich Beifahrer kein Versicherungsschutz.
Noch bezahlt die gegnersiche Versicherung meinen RA. Wenn es vor Gericht kommt, muss ich dann die Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Das kann ich nicht. Bin seit 1 Jahr krankgeschrieben, hatte ein schwere SHT 3 Grades, Epilepsie durch den Unfall.Die Gegnern. Versicherung will nicht das Feststellungsurteil annehmen. Ich bin völlig verzweifelt.