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Versicherungsfrage als Beifahrer

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Sunny85
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Sunny85

Erfahrenes Mitglied
Guten Morgen zusammen,

ich hatte meinen Unfall letztes Jahr im Juni als Beifahrerin mit meiner Studienkollegin. Ich habe keine KFZ Rechtsschutz. Mein Wagen war als zweitwagen über meinen Vater angemeldet. Er ist bei dem ADAC Rechtsschutzversichert und somit auch sein zweitwagen.

Die Aussage des ADAC war, dass wenn ich mit meinem Wagen gefahren wäre, oder in meinem Wagen Beifahrerin gewesen wäre, würde ich Rechtsschutz für mich greifen. Fremder Wagen, ich Beifahrer kein Versicherungsschutz.

Noch bezahlt die gegnersiche Versicherung meinen RA. Wenn es vor Gericht kommt, muss ich dann die Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Das kann ich nicht. Bin seit 1 Jahr krankgeschrieben, hatte ein schwere SHT 3 Grades, Epilepsie durch den Unfall.Die Gegnern. Versicherung will nicht das Feststellungsurteil annehmen. Ich bin völlig verzweifelt.
 
Hallo Sunny,

wie alt bist Du? Wohnst Du noch bei Deinen Eltern?

Ich bin der Meinung das alle im Haushalt lebenden Partner und Kinder mit in eine RSV fallen.
Bitte nimm Dir die Versicherungsbedingungen vor und alles genau lesen.

Die RSV versichert auch die Freizeitunfälle mit, solange Du Dich dabei in Bewegung befandst.

Viel Glück.
Kai-Uwin
 
Auch einen guten Morgen Sunny85,

kannst Du noch ein paar Erläuterungen geben zu Deinen Feststellungen?

ich hatte meinen Unfall letztes Jahr im Juni als Beifahrerin mit meiner Studienkollegin. Ich habe keine KFZ Rechtsschutz. Mein Wagen war als zweitwagen über meinen Vater angemeldet. Er ist bei dem ADAC Rechtsschutzversichert und somit auch sein zweitwagen.

In welchem Zusammenhang hat sich der Unfall ereignet? War es zB auf dem Weg zur Uni/FH oder vergleichbarem Weg?

Kannst Du weitere Angaben über die RSV machen? Ist es eine reine VerkehrsRS oder sind weitere Risiken versichert?

Prüfe auch mal, ob bei dem Unfallfahrzeug eine Insassenunfallversicherung bestand.


Gruss

Sekundant
 
Hallo Sunny85,

hat denn vielleicht Deine Studienkollegin eine Rechtschutzversicherung für das Fahrzeug, in dem Du esessen hast? Eine "Verkehrsrechtschutzversicherung" nach §21 ARB erstreckt sich nämlich in der Regel auch auf alle berechtigten Insassen des versicherten Fahrzeugs....

Gibt es denn auch haftungsrechtliche Probleme? Ansonsten einfach mal überlegen, die Haftpflichtversicherung Deiner Studienkollegin in Anspruch zu nehmen, die haftet nämlich auch für Dir entstandene Schäden, und zwar ohne die Möglichkeit des Einwands eines Mitverschuldens aus der konkreten Unfallsituation.

Gruss,
Double999
 
Hallo Sunny85,

ich teile die Auffassung von Double999. Du bist als Beifahrerin und somit passiv durch einen Verkehrsunfall körperlich zu Schaden gekommen und somit muss die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs für alle anfallenden Kosten (Schäden) die im Rahmen des Unfall entstanden sind ausgleichen!
Dazu zählen auch die Kosten für einen RA., der Deine Interessen gegenüber der HPV.
anmeldet und ggf. auch gerichtlich durchsetzt!
Du bist unverschuldet durch diesen Unfall schwer verletzt worden und wie Dein Gesundheitszustand in der Zukunft aussieht und mit welchen Unfallfolgen Du noch zu kämpfen hast, kann Dir keiner sagen. Daher solltest Du dir erst einmal über die Kosten Deines RA. nicht so viel Gedanken machen, da diese von der HPV. übernommen werden müssen. Sollte die HPV. Probleme bereiten hast Du immer noch die Möglichkeit, am Amtsgericht Prozesskostenhilfe zu beantragen!

MfG
Pit
 
Vielen Dank für eure Antworten.

Ich habe hier unter unter Rubrik : Mein Unfall im Juni 2010 von meinem Unfall (keine Erinnerungen daran) berichtet und meine Schäden aufgelistet.

Wohne nicht mehr bei meinen Eltern. Aber da mein Auto ja als Zweitwagen unter meinem Vater fiel habe ich mir keine Gedanken gemacht. Mein Vater ist bei der ADAC RSV für Verkehrsrecht.

Mein Anwalt wird von HPV des Unfallverursachers bezahlt. Mein Anwalt sagte aber (da das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde und ich nur zivilrechtliche Ansprüche haben), dass wenn der Fall vor Gericht geht ich alle Kosten begleichen müsste.

Die HPV verweigert auch die Feststellungsklage anzunehmen.

Also meine Studienkollegin bei der ich im Wagen saß hat ne RSV (Insassen weiß ich nicht). Sie geht auch zivilrechtlich gegen den Unfallverursacher vor.

Der Unfall war von der Uni nach Hause ist demnach auch ein BG Fall.



 
Also meine Studienkollegin bei der ich im Wagen saß hat ne RSV (Insassen weiß ich nicht). Sie geht auch zivilrechtlich gegen den Unfallverursacher vor

Na das ist doch gut für Dich! Ich frag mich dann allerdings, warum Dein Anwalt sich noch nicht mit dem RSV Deiner Studienkollegin in Verbindung gesetzt und Deckungsschutz für Dein Klageverfahren angefragt hat....

Wie gesagt, bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung nach §21 ARB besteht Rechtschutz auch für berechtigte Insassen des versicherten Fahrzeugs, also auch für Dich.

Gruss,
Double999
 
Danke euch für die Ratschläge.

Das ist unfassbar, war beim RA und habe ihn das vorgelesen und gefragt über ich nicht über die RSV der Fahrerin versichert bin.

Er sagte, ich solle ihr dann schreiben und nach der RSV und der Nummer fragen und er meldet sich dann bei der RSV.

Ich bin fassungslos.
 
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