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Versicherung will Abfindung zahlen

unfall2008

Neues Mitglied
Allen einen schönen Sonntagmorgen!

Letzte Woche war ein Regulierer der geg. Vers. bei meinem Anwalt.
Telefonisch teilte mein Anwalt mir den Ausgang des Gespräches mit.
Die Versicherung möchte alles abfinden.
Schmerzensgeld weit unter dem, dass mein Anwalt einmal anstrebte, Haushaltsführungsschaden nicht der Rede wert, Mehrbedarfsschaden soll ganz unter dem Tisch fallen und alle Fahrtkosten soll ich mir von der BG zahlen lassen.
Gutachten der geg. Vers.: zu 100 % erwerbsunfähig
BG zahlt 70% Rente auf unbestimmte Zeit
Erwerbsunfähigkeitsrentner unbefristet.
GdB 70%
Mein rechter Arm und meine re Hand werden in mehreren Gutachten nur noch als "Beiarm" bezeichnet.Benutzung nicht möglich. Längere Strecken laufen durch Brüche im Fuß kann ich auch nicht.
Morbus Sudeck rechte Hand und diverse unfallbedingte weitere Begleiterscheinungen. Ich bin jetzt 52, Tendenz der Ärzte keine Besserung sonder Verschlechterung.
Meine Frau hat mir monatelang bei jeder Kleinigkeit helfen, praktisch pflegen müssen, teils bis heute, sonst hätte am Anfang ein Pflegedienst kommen müssen.
Wir haben ein schulpflichtiges Kind, einen Hund, ein Haus und großen Garten, meine Frau ist halbtags berufstätig. Wir haben uns unsere Aufgaben immer geteilt, als Handwerker habe ich immer viel im Haus und Garten gearbeitet.
2 OP`s, 6 Wochen Krankenhaus, 3 Monate EAP, 4 Wochen stationäre Reha, bis jetzt mehr als 180 physikalische Therapien, seit 2 Jahren Schmerztherapie wegen Sudeck, zahlreiche Arztbesuche
Ich war 49 Jahre bei diesem unverschuldeten Unfall und muss ein ganz anderes Leben führen wie vorher.
Als ich meinem Anwalt dann am Telefon mitteilte, dass diese Summe nicht akzeptabel wäre, meinte er nur beleidigt, ich solle mal die Schraube nicht zu hoch drehen.
In 5 Tagen habe ich Termin beim Anwalt.
Habt Ihr gute Ratschläge für mich?

Kennt jemand den Kapitalisierungsfaktor bei Abfindungen?

Ich danke Euch allen schon einmal im Voraus

Liebe Grüße
Unfall 2000
 
Hallo unfall2008,
der Kapitalisierungssatz bei Abfindungen ist Verhandlungssache mit dem Versicherer.
Im Allgemeinen wird der Versicherer versuchen mit 5 % zu kapitalisieren, da dies lange Standard war.
Nur leider geht das deutlich an der Realität vorbei.
Ein guter Anwalt wird versuchen mit einem deutlich geringeren Zinssatz zu kapitalisieren.
Wenn Du mit der angebotenen Summe nicht leben kannst, solltest Du dieses Angebot nicht annehmen und auf eine Rentenzahlung bestehen.
Zudem sollte man sich niemals komplett abfinden lassen.
Warum ist der gebotene Haushaltsführungsschaden nicht der Rede wert?
Hat Dein Anwalt vielleicht versäumt den Haushaltsführungsschaden genau darzulegen?
Wurde ein Gutachten über die bestehende haushaltsspezifische MdE erstellt?
Mit den Fahrtkosten ist ja gut und schön, aber von der BG gibt es nun mal nur 20 Cent je Kilometer, von den Haftpflichtversicherern gibts dagegen meist 30 Cent je Kilometer.
Wenn Du nicht mehr gut laufen kannst musst Du bestimmt auch einige private Fahrten unternehmen, welche Du vorher zu Fuß oder mit dem Rad erledigt hast.
Diese Fahrten werden von der BG gar nicht getragen, da hier nur Fahrten übernommen werden die zur medizinischen- oder beruflichen Rehabilitation dienen.
Das mit den vermehrten Bedürfnissen ist auch so eine Sache, da die BG oft nicht alles zahlt.
Ich habe beispielsweise eine Liste mit Vermehrten Bedürfnissen bei der BG eingereicht, die aber so nicht akzeptiert wurde, obwohl diese von einem H-Arzt der BG erstellt wurde.
Auf diese Liste schaute erst mal der beratende Arzt und war der Meinung, dass das Meiste nicht nötig sei.
Genehmigt wurden dann Sachen die nie gefordert und auch nicht nötig waren.
Bei mir war beispielsweise ein höhenverstellbarer Stuhl, sowie der dazu passende Tisch gefordert, da ich mit meinem kaputten Knie öfter die Stellung wechseln muss und besser hoch komme wenn die Sitzfläche höher ist.
Der Hammer weder dieser Stuhl noch der Tisch wurden so akzeptiert.
Bewilligt wurde ein Arthrodesenstuhl, den ich aber nicht brauche, da mein Bein nicht steif ist, sondern nur in der Beweglichkeit eingeschränkt ist.
Ich habe immer noch ca. 90 ° Beugung und die Streckung ist um etwa 10 ° eingeschränkt.
Da die BG hier vieles abgelehnt oder umfunktionert hat, muss eben jetzt die Versicherung eintreten, da die Notwendikeit von einem Arzt festgestellt wurde.
Beim Schmerzensgeld sollte man unbedingt Vergleichssummen aus den einschlägig bekannten Tabellen zu grunde legen.
Sollte das Angebot der Versicherung unter diesen ausgeurteilten Schmerzensgeldbeträgen liegen, würde ich auch hier nicht zustimmen.
Wenn keine Einigung erzielt wird, hilft wahrscheinlich nur noch der Klageweg.
Liebe Grüße
Mengo
 
Hallo , ich denke es ist sehr schwer da den richtigen Ratschlag zu geben . Einerseits bist du der Überzeugung das dir wesentlich mehr Geld zusteht , als die Versicherung bereit ist zu Zahlen , und ich gönn dir das auch , aber auf der anderen Seite könnte es passieren , das wenn du das Angebot ablehnst , sich alles noch weiter in die Länge zieht ( oft über Jahre ) und es in den Sternen steht bis du dein Geld bekommst . Mein Tipp wäre , zeige dich erst einmal Dankbar für den Vorschlag der Versicherung und versuche dann mit Hilfe deines Anwalts die angebotenen Leistungen noch etwas zu erhöhen , so da beide Parteien zufrieden sind .
 
Hallo Mehlstaubadipositas,
eben hab ich zweimal hinschauen müssen, dass unfall2008 sich für diesen Vorschlag dankbar zeigen soll, den er selbst für viel zu niedrig erachtet.
Sorry, aber irgendwie scheinst Du in der verkehrten Realität zu leben.
Es ist hinreichend bekannt, dass Versicherungen niemals das bieten was einem ansatzweise zusteht und dankbar muss man für die hingeworfenen Brocken bestimmt nicht sein.
Es sollte eher selbstverständlich sein, dass Versicherungen von sich aus ein angemessenen Angebot machen.
Leider ist das Wunschdenken.
Ich streite mich mittlerweile selbst seit zwei Jahren mit einer Versicherung rum, aber angemessen war deren Verhalten oder die Angebote bisher noch nicht.
Liebe Grüße
Mengo
 
Hallo Mengo,
mit den Fahrten sehe ich das auch so, unfallbedingte Fahrten könnten natürlich von der BG übernommen werden. Da ich aber keinen Schaltwagen fahren kann, musste mich meine Frau oder Freunde fahren. Wir wohnen auf dem Land, und hier ist halt nicht alles schnell zu erreichen. Allein zum Krankenhaus sind es 30 km und daann kommen noch die Wartezeiten hinzu.
Fahrmäßig bin ich noch immer auf Hilfe angewiesen.Ich brauche halt einen Automatikwagen.
Hinzu kommen alle privaten Fahrten, wie Optiker, Zahnarzt, Besuch meiner krebskranken Mutter und vieles mehr.
Das zahlt natürlich nicht die BG.
Für den Haushaltsführungsschaden musste ich Bilder unseres Hauses und Gartens machen und aufschreiben was für Tätigkeiten ich vor dem Unfall machte. Der Anwalt errechnete nach BAT eine monatliche Summe.
Wenn ich aber jetzt die angebotene Summe hochrechne bis ins Alter und dann teile, kommen kaum noch 1000 Euro jährlich als Haushaltsführungsschaden umgerechnet raus.Das ist ein Vielfaches weniger als die Rechnung des Anwalts. wenn ich nur daran denke, was ich im Herbst fürs Schneiden der Hecken bezahlt habe. War ja sonst meine Arbeit.
Gruß
Unfall 2008
 
Hallo Mehlstaubadipositas,
eben hab ich zweimal hinschauen müssen, dass unfall2008 sich für diesen Vorschlag dankbar zeigen soll, den er selbst für viel zu niedrig erachtet.
Sorry, aber irgendwie scheinst Du in der verkehrten Realität zu leben.
Es ist hinreichend bekannt, dass Versicherungen niemals das bieten was einem ansatzweise zusteht und dankbar muss man für die hingeworfenen Brocken bestimmt nicht sein.
Es sollte eher selbstverständlich sein, dass Versicherungen von sich aus ein angemessenen Angebot machen.
Leider ist das Wunschdenken.
Ich streite mich mittlerweile selbst seit zwei Jahren mit einer Versicherung rum, aber angemessen war deren Verhalten oder die Angebote bisher noch nicht.
Liebe Grüße
Mengo

Hallo Mango , ich meinte damit das er sich darüber dankbar zeigen sollte , das überhaupt ein Vorschlag von der Versicherung gekommen ist und die nicht schon von vornherein alle Zahlungen ablehnen , denn das ist eine gute Basis für weitere Verhandlungen . Die Versicherungen werden wenn überhaupt nur das zahlen was sie auch müssen und kein Geld drüber , doch sie werden alles tun um drunter zu liegen . Nur weil man glaubt das einem mehr zustehen sollte , bekommt man es noch lange nicht . Und du schreibst das du dich seit 2 Jahren mit deiner Versicherung streitest und es bislang noch zu keinem für die positiven Ergebnis gekommen ist , aber woran liegt das ? Sind deine Forderungen zu Hoch oder ist dein Anwalt zu schlecht , wo wurden Fehler gemacht ? Bis denn !
 
Hallo Mehlstaubadipositas,
warum soll jemand dankbar sein über ein Angebot der Versicherung, wenn eindeutig sicher ist, dass die Versicherung für den Schaden einzustehen hat?
Mehr als einem zusteht wird man sicher nie bekommen, aber es sollte eben auch nicht bedeutend weniger sein.
Ich streite mich schon seit zwei Jahren wegen einer Regulierung und regelmäßigen Zahlungen rum, da die Versicherung bis heute nur Vorschüsse in beliebiger Höhe zahlt.
Das erste Jahr nach dem Unfall fand ich das noch in Ordnung, da man ja medizinisch und beruflich erst mal sehen muss wie es weiter geht.
Aber nach einem Jahr stand definitiv fest, dass massive Dauerschäden bleiben und auch mit zukünftigen Folgeschäden gerechnet werden muss.
Weiterhin war auch klar, dass meine damalige Arbeit nicht mehr durchführbar sein würde.
Also versuchte ich mich mit der Versicherung zu einigen.
Die waren aber so nett und hatten immer wieder neue Fragen und Wünsche.
Somit wurde die Regulierung bis jetzt verschleppt obwohl alles relativ schnell klar gewesen wäre, wenn die Versicherung sofort die Fragen und Wünsche geäusert hätte.
Letztes Jahr im Oktober ist denen dann nichts Neues mehr eingefallen und somit wurde von meinem Anwalt ein Regulierungsgespräch gefordert.
Leider sind Versicherungen so beschäftigt, dass ein Regulierungsgesprächstermin erst über ein halbes Jahr später möglich ist.
Dieser Termin soll jetzt nächste Woche statt finden.
Mein Anwalt ist spezialisiert auf Haftpflichtgroßschäden.
Warum die Versicherung so agiert dürfte wohl klar sein.
Die versuchen mich mürbe zu machen, damit ich mit weniger zufrieden bin.
Der Versicherung ist klar, dass mein Fall nicht billig ist, da ich noch relativ jung bin und massive Dauerfolgen verblieben sind, was auch schon in diversen Gutachten bestätigt wurde.
Eins kannst Du mir glauben, dankbar werde ich für ein Angebot nicht sein, denn ein faires Angebot sollte selbstverständlich sein und das in einer angemessenen Zeit.
Zudem solltest Du bedenken, dass viele Opfer eines unverschuldeten Unfalls von jetzt auf nacher aus dem Leben gerissen wurden, ohne eine Wahl gehabt zu haben.
Darum ist es die Pflicht eines Schädigers oder der Haftpflichtversicherung schnellstmöglich fair zu helfen und den Schaden wieder gut zu machen.
Es ist einfach eine Ungerechtigkeit, dass jemand einen anderen schädigen kann ohne dann ausreichend für den Schaden aufkommen zu müssen.
Liebe Grüße
Mengo
 
[Darum ist es die Pflicht eines Schädigers oder der Haftpflichtversicherung schnellstmöglich fair zu helfen und den Schaden wieder gut zu machen.
Es ist einfach eine Ungerechtigkeit, dass jemand einen anderen schädigen kann ohne dann ausreichend für den Schaden aufkommen zu müssen.
Liebe Grüße
Mengo[/QUOTE]

Hallo Mengo , ich stimme dir voll und ganz zu , und hoffe das bei dem Termin nächste Woche , alles zu deiner Zufriedenheit verläuft und du endlich abschließen kannst !:)
 
Hallo unfall2008,

dein
Die Versicherung möchte alles abfinden.
Schmerzensgeld weit unter dem, dass mein Anwalt einmal anstrebte, Haushaltsführungsschaden nicht der Rede wert, Mehrbedarfsschaden soll ganz unter dem Tisch fallen und alle Fahrtkosten soll ich mir von der BG zahlen lassen.
Gutachten der geg. Vers.: zu 100 % erwerbsunfähig BG zahlt 70% Rente auf unbestimmte Zeit Erwerbsunfähigkeitsrentner unbefristet. GdB 70%

Ja, durch deine BG und EMR-Rente gibt es wahrscheinlich, in Richtung eines
Erwerbsschaden, erstmals nicht mehr viel abzufinden?

Für das Schmerzensgeld gibt es kein Kapitalisierungsfaktor und ein Mehrbedarfsschaden wird bis 75 J. gerechnet.
z. B. monatliche durchschnittlicher Bedarf von ca. 150€ * 12 M. = 1800€
x (Faktor alter 52J. 3 %) 14,976 x 1800€ = 26956,80€

Beispiel Erwerbsschadenkapitaliserung:
monatlicher Ausfall von ca. 500€ (alter 52J. Berechnung bis 65J. Faktor 3%)
500€ x 12 M. = 6000€ x 10,301 = 61806€ bei Faktor 4% = 58410€ usw.

Die Berechnung ist eine ca. Berechnung ohne z. B. eine Dynamik, berücksichtigung Haftungsquote, Risikoabschläge, Faktor kann auch variieren.


w. Info:
https://www.maklerinfo.biz/schahsedi/neu/aufsatz.pdf

https://www.maklerinfo.biz/schahsedi/neu/praxis.pdf

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=14198&highlight=Siegfried21


Grüße

Siegfried21
 
Hallo Siegfried,
ich bedanke mich ganz herzlich für Deine Antwort.
Ich wollte nur noch einmal meinen Rechenweg bestätigt haben. Meine Rechnung des Haushaltsführungsschadens oder Mehrbedarfs sah genau so aus. Werde wohl Donnerstag meinem Anwalt ein wenig auf die Sprünge helfen müssen.
Liebe Grüße
Unfall 2008
 
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