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Versicherung unterdrückt Befund gegenüber Gutachter

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas huhu350
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

huhu350

Neues Mitglied
Hallo,

ich habe folgende Frage an die "Erfahrenen" in diesem Forum.

Ich habe gegen eine BU-Versicherung vor dem LG Nürnberg geklagt. Die Versicherung hat dann über das Gericht einen aktuellen Befund von meinem Psychiater bekommen. Die Versicherung hat den Eingang bestätigt. Sie hat dann ein Aktengutachten in Auftrag gegeben und dabei genau diesen aktuellen Befund nicht weitergegeben. Der Gutachter hat mich in dem Gutachten für die Versicherung dann als Simulant hingestellt. Ich wäre in keiner psychiatrichen Behandlung gewesen. Dies ist gelogen und das wusste die Versicherung. Das Gutachten beruht auf total falschen Annahmen. Das Gutachten mit Ablehnung der BU wurde dann als Beweismittel ans Gericht gegeben. Es wurde nur gemacht um Leistungen abzulehnen. Obwohl der Gutachter ist nicht bereit das Gutachten zu ändern, obwohl er von den Vorgängen jetzt weiß. Ausser diesem Gutachten der Versicherung gibt es kein nachteiliges Gutachten gegen mich.

Ich habe hier auch das Thema "Falsche Zeugnisse von Gutachtern" gelesen.

Was ratet Ihr mir?
Wie würdet Ihr vorgehen?
Was soll ich machen?
Welche Möglichkeiten seht Ihr?
 
Strafantrag stellen

Hallo huhu350,

hast Du dem Gutachter schriftlich mitgeteilt, dass die BUV das Dokument ihm vorenthalten hat? Wenn ja, dann hat er jetzt ein Problem, falls er sein Gutachten nicht entsprechend ändert.

Fordere ihn noch einmal auf das Gutachten entsprechend der Kenntnis des Dokumentes zu überarbeiten. Setze ihm dabei eine Frist. Sollte er sich weiterhin weigern, drohst Du ihm an, gegen ihn Strafanzeige wegen uneidlicher Falschaussage zu stellen. Sollte er darauf nicht reagieren, so musst Du dann tatsächlich Strafanzeige stellen.

Gleichzeitig schreibst Du an die Geschäftsführung einen Einschreibebrief, indem Du darauf hinweist, dass der Sachbearbeiter das Dokument nicht an den Gutachter weiter gegeben hat und dieser daraufhin ein Falschgutachten erstellt hat. Hierbei weisst Du auf die Einhaltung der Wahrheitspflicht hin und fragst an, ob die Geschäftsführung eine Dienstanweisung an den Sachbearbeiter gegeben hat, derlei Dokumente vorzuenthalten. Falls ja, hat auch die GF ein Problem und Du kannst direkt den GF anzeigen.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo HUhu 350,
ich kann Rekobär zupflichten, ich habe das auch gemacht eine Strafanzeige zu tätigen. Ich würde das generell tun, da diese Strafanzeige den Sachverhalt richtig darstellt, wirkt sozusagen wie eine eidesstattlcihe Erklärung, heißt in der Umkehr wenn du Bull shit erzählst, kann der Schuß nach hinten los gehen. Auf der anderen Seite werden sich die Gerichte fragen müssen, warum soviele Anzeigen auflaufen, diese müssen bearbeitet werden;-). Diese Kopie würde ich dem Gericht zukommen lasssen.
Kopf hoch..LG Dr. HWS
 
Hallo,

da das GA in diesem Fall von falschen Tatsachen ausgeht, ist dieser Fehler doch beim Einbringen in den Prozess dankend vortragbar und das GA damit fehlerhaft. Zudem kann bei Kenntnis der Umstände eine Befangenheit des GA vorgebracht werden.


Gruss

Sekundant
 
Hallo huhu350,

hast Du dem Gutachter schriftlich mitgeteilt, dass die BUV das Dokument ihm vorenthalten hat? Wenn ja, dann hat er jetzt ein Problem, falls er sein Gutachten nicht entsprechend ändert.

Ja der Gutachter ist informiert worden, er macht aber nichts !
Welches Problem soll er den haben? Das Gutachten liegt bei Gericht und von dort bekomme ich es nicht mehr weg.
 
Hallo,

da das GA in diesem Fall von falschen Tatsachen ausgeht, ist dieser Fehler doch beim Einbringen in den Prozess dankend vortragbar und das GA damit fehlerhaft. Zudem kann bei Kenntnis der Umstände eine Befangenheit des GA vorgebracht werden.


Den Eindruck habe ich vom Richter gar nicht. Er sah keine Veranlassung das Gutachten zu entfernen. Angeblich wäre dies rechtich nicht möglich.
 
Huhu,

das mag schon sein. Aber Du musst nun die Schwachstelle aufzeigen und mit den Dir vorliegenden Befunden das GA und dessen Richtigkeit widerlegen. Und wenn der GA wissentlich ein falsches GA erstellt hat, ist er dafür haftbar zu machen, wenn es zu einem Urteil auf Basis dieses GA gibt. Darauf kann ruhig einmal hingewiesen werden.


Gruss

Sekundant
 
Huhu, huhu350,

nicht aufgeben, kämpfen, kämpfen, kämpfen. Alle Informationen prüfen !

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Viele Glück

Meggy
 
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