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Verschlimmerungsantrag Versorgungsamt

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Marcela
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Marcela

Erfahrenes Mitglied
Hallo,

habe einen Verschlimmerungsantrag beim Vers.amt gestellt.
> Abgelehnt > bereite gerade Widerspruch vor (hatte Akteneinsicht)

Der Gutachter v. Vers.amt, der nach Aktenlage entschieden hat, war ein Sportarzt. :eek:

Beí mir ging es aber hauptsächlich um Folgeerkrankungen nach Trauma (z.B. PTBS, Depression, usw.).

Ist ein Sportarzt überhaupt in der Lage psychische Erkrankungen zu beurteilen? :confused: Ist das rechtlich zulässig?

1. Was kann ich tun? Sollte ich im Widerspruch angeben, dass ich mit der Begutachtung durch einen Sportarzt nicht einverstanden bin bzw. war?

2. Habe ich im Widerspruch das Recht, dass ein Facharzt (z.B. Psychotherapeut) meine Unterlagen begutachtet?

Vielen Dank u. herzliche Grüße
Marcela

PS: Hat jemand das Merkzeichen H (z.B. weil er eptilept. Anfälle hat),... ? Würde mich über eine PN freuen,...
 
Hallo Marcela,

den Widerspruch begründest Du einfach damit, dass Deine Einschränkungen nicht ordnungsgemäß geprüft wurden und gibst die Anschriften Deiner dich behandelnder Ärzte an. Ich habe es schon selbst erlebt, dass diese Fachärzte vom VA. nicht angeschrieben wurden, nur um Geld einzusparen. Das dann keine objektive Einschätzung erfolgen kann, dürfte außer Frage stehen.
Ob jetzt ein Sportmediziner nicht kompetent sein sollte, lasse ich offen, er ist Arzt und kann durch Weiterbildungsmaßnahmen usw. durchaus die Anforderungen erfüllen.

MfG.
Pit
 
Hallo Pit,

danke für deine Antwort, die ich leider bestätigen muß :mad:

Ich habe bei meinem Verschlimm.-Antrag natürlich die Ärzte u. Kliniken angegeben, wo ich in Behandlung bin. Keiner dieser Ärzte/Kliniken wurde v. VA angeschrieben. Daraufhin hat der Sportarzt-Gutachter geschrieben, es gibt keine Verschlimmerung - Antrag abgelehnt! ja klar, ohne Unterlagen,... :eek:

Mittlerweile hat das VA nach Intervention von mir zumind. einige meiner Ärzte angeschreiben,...

Wenn ich eine Erhöhung bekomme, werde ich hier wieder Aktiver Sponsor -also bitte Daumen drücken,... :D

Gruß
Marcela
 
Hallo Marcela,

leider endscheidet das Va fast immer nur nach Aktenlage. So ist es auch bei mir im vergangenen Frühjahr geschehen. Nachdem ich nach meinem Widerspruch auch die Klage eingereicht hatte, wurde meinem verlangen auf einen höheren GdB entsprochen. Sie hatten endlich auch ein Bericht des KrkH aus dem Frühjahr vorliegen. Mein behandelnder Arzt (Orthoppäde) hatte mir schon voher eine Bescheinigung geschrieben, woraus ein höherer GdB hervorging. Wenn du mit der Entscheidung des VA nicht einverstanden bist, klage ruhig. Gut wäre, wenn dein behandelnder Arzt hinter dir steht und deinen Verschlimmerungsantrag unterstützt. Sonst beantragts du, dass die Entscheidung ohne Begutachtung erfolgt sei, dann must du eben zu einem GA. Auch dann gibt es immer noch die Möglichkeit nach §109 SGB eines GegenGA.
Falls du keine RS Vers. haben solltest, gibt es ggfls. auch Prozesskostenbeihilfe.
Viel Glück in deinem Verfahren.
Wolfgang
 
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