• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Verkehrsunfall mit Personenschaden

Odysseuss

Nicht aktive Mitglieder
Hallo, ich bin vor einiger Zeit als Fußgänger beim Überqueren einer Fußgängerampel von einem Bus (hatte rot) angefahren worden. Folgen des Unfalls:

4 Rippenbrüche und Prellungen am ganzen Körper, vor allem an den Knien, sowie Schürfwunden an Kopf, Armen, Beinen und Oberkörper.

Kann man die Schmerzensgeldhöhe berechnen? Im Internet finde ich nur Tabellen, die auf meine Verletzungen nicht zurtreffen?
 
Hallo Odysseuss...herzlich Willkommen hier im Forum. Willst Du ohne anwaltliche Hilfe Deine Forderungen bei der Versicherung durchdrücken? Das hielte ich für keine gute Idee. Suche Dir einen Fachanwalt.Dieser kann Dir dann auch konkret die Höhe des Schmerzensgeldes benennen. Außerdem könnten auch noch Dinge auf Dich zukommen wo Du im Moment noch gar nicht dran denkst...denn die Versicherungen halten sich Juristen die nur dafür da sind Dich und andere Unfallopfer über den Leisten zu ziehen. Sicherlich wird Dir hier auch der eine oder andere was zu Deiner Frage schreiben...aber Du solltest Deine Regressforderungen in qualifizierte Hände legen. Lege Dir einen Ordner an und sammel alle Belege über Kosten und dergleichen. Wegwerfen kannst Du dann immer noch was Du nicht verwenden kannst.
 
Hallo Papajoe,

ich möchte mich außergerichtlich mit dem Versicherer des Gegners einigen. Sofern das nicht funktioniert, werde ich natürlich einen Anwalt einschalten. Den Aktenordner habe ich bereits mit etlichem Papierkram (Gutachten, Rechtsschutzversicherungsschreiben, etc.) gefüllt.

Odysseuss
 
Selbst für eine außergerichtliche Einigung würde ich einen Anwalt beauftragen...die Versicherung wird nicht ohne Grund zu einer außergerichtlichen Einigung bereit sein....Sie wollen sich ganz schnell zum günstigen Preis von ihrem Schaden verabschieden...Profit ist das einzige was zählt. Theoretisch ist es möglich die Anwaltskosten in den Vergleich mit einfließen zu lassen.
 
Back
Top