Hallo,
aufgrund eines Verkehrsunfalles mit einem amerikanischen Soldaten wurde mein Schwager schwer verletzt(1996). Die Abwicklung des Schadens übernahm das Amt für Verteidigungslasten, die wohl jede Möglichkeit suchen und finden, Zahlungen zu stoppen oder zu kürzen.
Mein Schwager kann aufgrund des Unfalls nicht mehr arbeiten. Nun wurde ein Verdienstausfall berechnet und bezahlt. Die Berechnungsgrundlage war der damalige Arbeitgeber. Von diesem Arbeitgeber musste jährlich eine Bescheinigung erbracht werden, was mein Schwager, wenn er noch dort arbeiten würde, nun verdienen würde. Nun ging diese Firma insolvent.
Das Amt kürzte mit sofortiger Wirkung den Verdienstausfall, und zahlt nun, basierend auf einem durchschnittlichen Arbeitslohn des Landes Rheinland-Pfalz, einen errechneten Wert. Dieser liegt nun um ca. 300,-- € geringer!
Ist das in Ordnung?
Falls der Unfall nicht passiert wäre, würde sich doch mein Schwager eine andere Arbeit suchen und somit einen anderen Arbeitgeber.
Gibt es Gesetzesgrundlagen, wie nach einem Unfall der Verdienstausfall zu berechnen ist. Es ist wirklich schwer von denen etwas zu bekommen, was
einem eigentlich zusteht.
Danke schon mal ....
Fugga
aufgrund eines Verkehrsunfalles mit einem amerikanischen Soldaten wurde mein Schwager schwer verletzt(1996). Die Abwicklung des Schadens übernahm das Amt für Verteidigungslasten, die wohl jede Möglichkeit suchen und finden, Zahlungen zu stoppen oder zu kürzen.
Mein Schwager kann aufgrund des Unfalls nicht mehr arbeiten. Nun wurde ein Verdienstausfall berechnet und bezahlt. Die Berechnungsgrundlage war der damalige Arbeitgeber. Von diesem Arbeitgeber musste jährlich eine Bescheinigung erbracht werden, was mein Schwager, wenn er noch dort arbeiten würde, nun verdienen würde. Nun ging diese Firma insolvent.
Das Amt kürzte mit sofortiger Wirkung den Verdienstausfall, und zahlt nun, basierend auf einem durchschnittlichen Arbeitslohn des Landes Rheinland-Pfalz, einen errechneten Wert. Dieser liegt nun um ca. 300,-- € geringer!
Ist das in Ordnung?
Falls der Unfall nicht passiert wäre, würde sich doch mein Schwager eine andere Arbeit suchen und somit einen anderen Arbeitgeber.
Gibt es Gesetzesgrundlagen, wie nach einem Unfall der Verdienstausfall zu berechnen ist. Es ist wirklich schwer von denen etwas zu bekommen, was
einem eigentlich zusteht.
Danke schon mal ....
Fugga