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verkehrsunfall mit einem amerikanischen Soldaten

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Fugga
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Fugga

Nicht aktive Mitglieder
Hallo,
aufgrund eines Verkehrsunfalles mit einem amerikanischen Soldaten wurde mein Schwager schwer verletzt(1996). Die Abwicklung des Schadens übernahm das Amt für Verteidigungslasten, die wohl jede Möglichkeit suchen und finden, Zahlungen zu stoppen oder zu kürzen.
Mein Schwager kann aufgrund des Unfalls nicht mehr arbeiten. Nun wurde ein Verdienstausfall berechnet und bezahlt. Die Berechnungsgrundlage war der damalige Arbeitgeber. Von diesem Arbeitgeber musste jährlich eine Bescheinigung erbracht werden, was mein Schwager, wenn er noch dort arbeiten würde, nun verdienen würde. Nun ging diese Firma insolvent.
Das Amt kürzte mit sofortiger Wirkung den Verdienstausfall, und zahlt nun, basierend auf einem durchschnittlichen Arbeitslohn des Landes Rheinland-Pfalz, einen errechneten Wert. Dieser liegt nun um ca. 300,-- € geringer!
Ist das in Ordnung?
Falls der Unfall nicht passiert wäre, würde sich doch mein Schwager eine andere Arbeit suchen und somit einen anderen Arbeitgeber.
Gibt es Gesetzesgrundlagen, wie nach einem Unfall der Verdienstausfall zu berechnen ist. Es ist wirklich schwer von denen etwas zu bekommen, was
einem eigentlich zusteht.

Danke schon mal ....
Fugga
 
Hallo Fugga,

herzlich willkommen hier im Forum.

Natürlich ist es für deinen Schwager ärgerlich, dass er seinen Verdienstausfall um 300 € monatlich gekürzt bekommt.

Nur frage ich mich, wie das Amt für Verteidigungslasten sein Arbeitsentgelt, nach Insolvenz seines alten Arbeitgebers, nun berechnen soll?

Hierbei kann nur ein sog. fiktiver Arbeitslohn Grundlage sein. Und der kann sich nur am Durchschnitt des allgemeinen Lohns orientieren.

Hätte dein Schwager den Unfall nicht gehabt, müsste er jetzt zunächst mit ca. 60% seines letzten Nettolohns als Arbeitslosengeld I auskommen. Wenn er dann nach einem Jahr keinen neuen Arbeitsplatz gefunden hätte, könnte er u. U. Harz IV beziehen.

Wer könnte ihm garantieren, dass er sofort einen neuen Arbeitsplatz gefunden hätte, zudem auch noch mit einem überdurchschnittlichen Lohn? Niemand!

Wenn du dir hier die finanziellen Nöte anderer Mitglieder anschaust, die nach ihren unverschuldeten Unfällen um jeden Cent ringen müssen, wirst du schnell feststellen, dass dein Schwager in der Hinsicht Glück im Unglück hatte.

Was meinst du mit "Die Abwicklung des Schadens übernahm das Amt für Verteidigungslasten, die wohl jede Möglichkeit suchen und finden, Zahlungen zu stoppen oder zu kürzen."?

Viele Grüße

Derosa
 


Hust, die Ami´s müssen doch jetzt auch sparen…


Hallo Fugga,

herzlich Willkommen auch von mir!


Mein Schwager kann aufgrund des Unfalls nicht mehr arbeiten.
(…)
Von diesem Arbeitgeber musste jährlich eine Bescheinigung erbracht werden (…)

Was ich nicht ganz nachvollziehen kann, ist, warum sie jährlich eine Verdienstbescheinigung von der letzten Firma haben wollen, wenn klar ist, dass er gar nicht mehr arbeiten kann.
Also ist er nach dem Unfall komplett erwerbsunfähig, als was auch immer?

Okay, dass das letzte Einkommen berechnet wird und als Grundlage für Zahlungen genutzt wird, leuchtet mir ein.

Aber habt ihr euch mit ihnen so geeinigt, dass er genau das bekommt, was er in dieser Firma verdienen würde?

Das finde ich schon eine komische Einigung,
denn heutzutage wechselt man ja schonmal die Firma, oder verbessert sich durch Fort- und Weiterbildungen etc.
Oder, wie hier im umgekehrten Fall, dass eine Firma auf einmal die Mitarbeiter entlässt oder Konkurs macht oder was auch immer.
Sowas konnte man doch zum Zeitpunkt der Verhandlungen nach dem Unfallgeschehen gar nicht absehen!
Worauf stützen sich denn diese jährlichen Verdienstbescheinigungen?
Auf das Gehalt von dieser Position, in der er zum Unfallzeitpunkt war doch wohl?
Aber er hätte in den letzen Jahren auch Abteilungsleiter oder Junior-Manager oder was auch immer noch werden können, wenn er den Unfall nicht erlitten hätte.
Wurde sowas auch berechnet, schmunzel?

Also, ich glaube, da wäre eine Art Unfallrente besser, als diese ständige „hätte….wenn“ Gehaltrechnerei von dieser einen Firma, als ob es keine andere gäbe.

Sorry, ich schreibe frei nach Schnauze,
eigentlich sollte ich ins Bett, kann aber nicht schlafen… möglicherweise sind meine übernächtigten Gedanken zu deinem Anliegen falsch – das ist eben das, was mir spontan dazu einfällt.

Was mir noch dazu einfällt:
Ab zum Anwalt damit!

Ob das hier in das Forum für Unfallopfer gehört oder nicht, will ich nicht beurteilen. Dein Schwager ist ja ein Unfallopfer mit der dadurch entstandenen Erwerbsunfähigkeit.
 
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