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Verkehrsunfall in eine Einbahnstraße

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas NSH63
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NSH63

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Hallo alle zusammen,

Ich habe mich zum ersten Mal in einem Forum registriert weil ich gerne eure Meinungen hören würde.

Ich habe folgendes Problem. Ich hatte vor ein Paar Taagen einen Autounfall. Ich sehe mich da als absolut unschuldig denn das ganze ist so gelaufen:
Ich fuhr auf eine Einbahnstraße und vor mir war ein Wagen der irgendwann stehen geblieben ist und hat rechts geblinkt (eigentlich schon bißchen spät) recht von mir war ein Parkplatz frei, wo er in den Rückwärtsgang gelegt hat (sieht mann ja an den weißen Rückleuchten) wusste ich dass er rückwärts parken will.
Ich habe mich nach hinten gedreht [so wie man eben richtig rückwärts fährt;) also nicht nur in den Rückspiegel] und sah das es kein Auto hinter mir steht, so bin ich bißchen rückwärts gefahren damit der vordere man rein Parken kann...
Ich blieb stehen und hörte auf einmal einen Knall. Ich drehe mich nach links und sehe das da eine Frau aus dem Parkplatz rückwärts raus und mir voll in die hintere Tür rein gefahren ist:(
Wo die Polizei da war, wollte sich die Frau nicht als schuldig bekennen, denn sie hat behauptet dass ich da in eine Einbahnstraße Rückwärts gefahren bin... Der Polizei wollte mir am Anfang nicht glauben bis der Zeuge (der Mann den ich rein fahren ließ) aufgetaucht ist. Der hat dann alles bestätigt was ich behauptet habe. Der Polizei hat trotzdem kein Bericht oder sowas geschrieben, obwohl es ihm dann doch klar geworden ist das die Frau schuld war, denn beim rückwärtsfahren dreht man sich ja um, und da hätte sie mich schon längst sehen müssen.
Außerdem die Tatsache dass sie meine Tür und nicht die Stoßstange erwischt hat zeigt ja dass sie in meinem Wagen rein gefahren ist...
Ich mache mir aber trotzdem bißchen sorgen, nicht dass die Versicherung mir ein Teilschuld gibt weil ich in eine Einbahnstraße rückwärts gefahren bin:( Habe nämlich das Auto erst seit kurzem gekauft und bin auch erst seit kurzem versichert...
Was meint ihr? bekomme ich da eine Teilschuld?
mfg
 
Hallo NSH63,

Der Polizei hat trotzdem kein Bericht oder sowas geschrieben, obwohl es ihm dann doch klar geworden ist das die Frau schuld war

Ich hoffe, Du hast die Adresse von dem Autofahrer, den Du "rein gelassen" hast? Hat der Polizist auch hinterher, nachdem ihm das klar war, keine Unfallmeldung geschrieben? Wurde eine Geldbuße veranlasst? Wenn ja, wer hat gezahlt?

Such Dir einen FACHanwalt für Verkehrsrecht .... denn ohne ihn, wirst Du da nicht ohne Schaden (Teilschuld) rauskommen.

Grüßle vom Herzblut
 
Ich denke, bei der Konstellation kann alles rauskommen. Bei nennenswertem Gesamtschaden (wovon ich ausgehe), würde ich zum RA gehen.

Grundsätzlich darf man schon in der Einbahnstr. z.B. beim Einparken ca. eine Autolänge zurücksetzen, nur nicht unbedingt weiter und grundlos.

Es könnte wichtig sein, den Fahrer im Auto vor Dir als Zeuge für die ganze Situation zu haben. An seiner Aussage wird vieles hängen.

Eine Haftungsquote halte ich für recht wahrscheinlich, wenn Du noch nicht lange an der Kollisionsstelle gestanden hast, denn im Zweifel wird die Gegenseite immer erzählen, Du seist da viel zu schnell und ganz plötzlich... aufgetaucht.
Am Ende haften bei solchen Parksachen dann oft alle aus der Betriebsgefahr ihres Fahrzeugs.
Eine 100% Haftung einer Seite ist bei solchen Park-Geschichten eher selten, hier aber durchaus möglich.
 
Hallo NSH83,

Der Polizei hat trotzdem kein Bericht oder sowas geschrieben, obwohl es ihm dann doch klar geworden ist das die Frau schuld war...

Die Polizei klärt nicht die Schuldfrage.

Das macht die Versicherung, denn die muss es ja auch bezahlen. Und die urteilen anders.

Die Polizei muss den Unfall doch aufgenommen haben, also wird darüber auch eine Akte angelegt. Du hast doch bestimmt von der Polizei einen Zettel mit den Daten der Gegnerin bekommen, wo dann auch die Tagebuchnummer drauf steht, unter der der Vorgang bei der Polizei läuft.

Wurde einem von euch eine Geldbuße auferlegt?

Das Geld für den RA würde ich vorerst nicht ausgeben, sondern auf den Bescheid der Versicherung warten. Denn wenn du nicht weist, wie entschieden wird, wogegen willst du vorgehen?

Melde es der gegnerischen Versicherung, die werden dann schon tätig. Die Versicherung bekommst du über den Zentralruf der Autoversicherer heraus, wenn du das Kennzeichen der Gegnerin nennst. Hier die Nummer: 0180 – 25 0 26 (6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Cent pro Minute aus den Mobilfunknetzen)

Hier zu orakeln, ob oder wie die Schuld geteilt wird, bringt gar nichts.


Gruß Jens
 
Klar, endgültige Absage der Vers. sollte da sein.
Manchmal wird die Sache aber auch einfach verschleppt und die Vers. meldet sich gar nicht mehr.
Problem:
Wenn die Vers. die Leistung nur kürzt und nicht ganz verweigert, ist die Sache für den RA unattraktiv, weil der Streitwert winzig wird.
 
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