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Verkehrsunfall als Kind, alter Personenschaden

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Zeynal
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Zeynal

Nicht aktive Mitglieder
Hallo,

wer kan mir helfen,
als ich 8 jahre war hatte ich eine Verkehrsunfall mit fahrad der pkw fahrer hatte mich überfahren .
Mit unterschenkel brucht.
Seit lange zeit 23 jahren später stelle meine arzt fest das ich durch den unfall eine behinderung leide das meine gebrochene bein länger ist .
dadurch schmerzen in wirbelsäule .
meine frage ich habe nur noch von damals arztbericht vom krankenhaus und nur das beschuldigden familienname .
die sache wurde auch damals von amtsgericht geführt.:confused:
wie lange werden die akten geblieben in gerichte . die suchen schon seid 4 wochen
anwalt hat auch nicht mehr.:o
wie soll ich weiter machen kan mir jemant helfen
 
Hallo Zeynal,

die Aufbewahrungspflicht von Akten bei den Anwälten beträgt gerade einmal 5 Jahre. siehe auch (1)
Nun wäre evtl. noch die Möglichkeit, dass das Gericht die Akten noch hat.
Ich habe hier etwas von Niedersachsen da steht unter §18 etwas von 30 Jahren für Hauptakten (2)
Die Frage wäre ob evtl. eine Versicherung noch Akten dazu hat?
Ich fürchte da brauchst Du einen sehr guten Anwalt, den es haben sich nicht nur die Nerjährungsfristen geändert (2002).
Allerdings weis ich nicht ob hier eine Hemmung der Verjährung eingetreten ist weil Du von dem Umstand erst jetzt erfahren hast! (Wirbelsäule).
Da beginnt die verjährung erst mit der Kenntnisnahme!

(1)
http://www.reno-dortmund.de/aktuelles/pdf_sonderverjaehrung_aufbewahrung.pdf.
(2)
http://www.uni-hanover.de/imperia/m...rn/a-rundschreiben/a_2004_35_1_2_anlage_1.pdf.

Also eine Möglichkeit wäre es wenn man noch weis welche Versicherung diesen Fall damals bearbeitet hat, dass die vielleicht noch Unterlagen dazu haben?
Ich hoffe man findet Deine Unterlagen noch ansonsten müßte Dein Anwalt (versuchen) die Sache mit den vorhandenen Mitteln noch einmal aufzurollen.
Was allerdings nach der langen Zeit nicht einfach ist! siehe auch

http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo90332.htm

Alles Gute
Joachim
 
Hallo,
nach lange kämpfen habe ich alle unterlagen vom amtsgericht und krankenhaus gefunden .
nach meine ärzte liegt eine behinderung von 50%.von der unfall
wer hat erfahrungen welche rechte ich habe .
die versicherung wollte die sache mit eine zumme schliesen .
was auch mein anwalt gut fant . aber ich habe das nicht akseptiert.
 
Hallo Zeynal,

ich kann Dir nur eines raten lasse UNBEDINGT die Finger von einer Abfindung
Zitat > die Versicherung wollte die Sache mit einer Summe schliesen.

Es ist für die Versicherung das kostengünstigste der Anwalt verdient dabei nicht schlecht!
Sollte sich aber bei Dir noch ein Problem herausstellen - bzw. Du irgendwann auf Pflege angewiesen sein wirst Du sehen das eine verhältnismäßig große Summe wie Wasser in der Sahara versinkern kann!
Ich weis nicht ob hier noch Jemand antwortet - aber wenn nicht hole Dir halt Hilfe bei der Verkehrsopferhilfe oder beim VDK. Es ist Dein Leben was abgesichert werden muss!
Wenn Dein Anwalt nur daran denkt schnelll Kasse zu machen ist er der Falsche! Lass Dich zumindest an anderer (unabhängigen) Stelle einmal beraten!

Gruss Joachim

PS. Wenn Du oben >über uns > anklickst kommst Du zu einer Kontaktadresse der Verkehrsopferhilfe + Telefonnummer!
 
hallo zeynal,
ich kann mich joachims meinung nur anschließen:
KEINE abfindung akzeptieren!
1.weißt Du nie, welche probleme/spätfolgen noch auf Dich zukommen
2.versuchén die nur, verständlicherweise, Ihre verpflichtung auf Dich abzuwälzen..
lg und alles gute y
 
Gutachtung keine auskunft wer kan mir helfen

Hallo,
habe eine problem das ich von eine kindheit von verkehrsunfall leide .
bein bruch links 3 monate krankenhaus.
habe beinlängendiferenz (2cm) 5 ortopäten behaupten durch aus folge unfall
war gutachtung in bg er behauptdet auch durchausfolge von unfall
wer kann mir helfen ob ich das bein verlängerung von unfall leide.
:confused:
keine kann mir sagen das ist vomunfall aber warum:mad:

mit freundlichen grüssen
 
Hallo Zeynal,

es ist die Frage wenn der Unfall passiert ist! Das heißt wenn ein Unfall in der Kindheit passiert und eine sogenannte Wachstumsfuge verletzt wird!
Nun sind zwei Zentimeter nicht der Weltuntergang Es gibt Heute Möglichkeiten dies auszugleichen! Um Probleme mit dem Becken - Wirbelsäule zu vermeiden!
Ich selbst habe Einlagen links bekommen - es gibt Orthopädie Schuhmacher die zwei Zentimeter ausgleichen können! Erst wenn es danach noch
Schwierigkeiten gibt wird die Geschichte problematisch! Das heißt es ist die üblich schwere Geschichte mit Gutachter und Co...! Dazu hast Du aber nicht
so arg viel geschrieben was bisher...!

Viele Grüße
Joachim
 
Hallo,
ich wahr 7 jahre alt als ich den unfall mit bein brucht hatte .
wie du geschrieben hast eine wachsturm störung von unfall leide.
aber keine beschtätig das das von bein brucht kommt.
meine problem ist das ich seid meiner arbeitsleben rückenschmerz
leide wahr auch immer in der behandlung diagnose wahr rückenschmerz
aber das schöne ist das die festgestelt erst am 2008 das ich beindiferens von ca 2cm habe alle beaupten das zum unfall zurück zuführen.(Durch aus unterschenkel faktor 1985)
aber keine sagt das ist von unfall
so habe ich mit der versicherung probleme wollte wiessen wo ich das genau beweissen könte das das vom unfall kommt oder nicht. Bu klinik gutachtung wobei ich privat gemacht habe sagt könte folge sein aber auch nicht.
mit dem gutachtung kann ich ja keine klage machen .
meine anwalt sagt auch es schwierig .
es muss doch in deutschland einen geben der das genau begutachtet
ob das von bein brucht kommt oder nicht.
bin ratlos geworden brauche hilfe.
Danke

Auserden joachim ich wahr 6 wochen in schwarzwald in der kuhr gengenbach ist wunder schön schwarzwald
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Zeynal,

ich fürchte nach der langen Zeit wird dies schon schwierig, da noch viel vor Gericht zu erreichen - wenn die Gutachter (nicht nur einer) wie fast immer sagen alles Bestens...
Du hast jetzt auch nicht groß geschrieben welche Probleme Du ausser der Beindifferenz GENAU hast! Welche Probleme Du mit Deiner Wirbelsäule z.B. hast? Bandscheibe...?
Mir wurde schlicht gesagt Beckenschiefstand und dann hat die Physiotherapeutin etwas an meinen Beinen gezerrt ....
Ich weis nicht in wie weit Dir ein Orthopädieschuhmacher helfen könnte Deine Probleme etwas einzugrenzen?

Viele Grüße
Joachim
 
Hallo Leute

Ich bin neu im Forum und freue mich mit euch austauschen zu können.
Mich hat ein ähnliches Schicksal ereilt,wie Zeynal. Ich hatte mit sieben Jahren einen Verkehrsunfall, wo mir ein Motorrad seitlich ins linke Bein gefahren ist. Ich hatte einen offenen Bruch an der Unterschenkelinnenseite und das Sprunggelenk war zertrümmert. Im laufe der Jahre hat sich eine schwere Arthrose im OSG gebildet und nun hatte ich leider keine andere Wahl mehr,als eine Versteifung durchführen zu lassen. Das wurde letztes Jahr im Juni dann gemacht....heute bin ich Schmerzfrei und komme soweit gut zurecht.

Zeynal,wenn du diese Probleme hast,gibt es verschiedene Möglichkeiten diesen Unterschied auszugleichen. Ich bekomme zum beispiel eine Abrollsohle,mit einer Erhöhung von 1 cm. Durch den Unfall veränderst du ja automatisch iwann deine Haltung, um Schmerzen auszugleichen,nimmt man eine Schonhaltung ein und das für dauerhaft zu Haltungsschäden im gesamten Skelett. Das Problem habe ich jetzt auch,aber ich versuche es bis jetzt mit Rehasport in den Griff zu bekommen. Vielleicht wäre es ja auch eine alternative für dich.
Ich wünsche dir alles Gute
 
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