Hallo Joest,
wiederkehrende Leistungen sind z. B. Unfallrenten, Unterhaltszahlungen etc. Und wenn diese monatlich oder in regelmäßigen Abständen gezahlt werden, sind diese Wiederkehrend.
Anwälte und Gerichte brauchen dies, um Steitwerte festzusetzen. Bei Interesse kannst du dazu den § 42 GKG (Gerichtskostengesetz) lesen.
Gruß Jens