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Verhandlung - Frage Aussagen Arzt

jua5

Mitglied
Registriert seit
15 Okt. 2012
Beiträge
58
Ich habe eine Frage, bei einem Behandlungsfehler muss ich als Patient dem Arzt ja den Fehler nachweisen.

Kann sich der Arzt also zurücklehnen. Und wenn Aussage gegen Aussage steht, kann er dann auch beruhig däumschen drehen?
Der Arzt Streitet ja natürlich alles ab.

Kann der Arzt irgend welche unwahrheiten in die Welt setzen, z.B. das ic psychisch Labil bin, und ich muss dann noch zusärzlich hingehen, und beweisen dass das nicht so ist?
Wäre ja eine Unverschämtheit.....
 
Nochmal an jua5,

im Prinzip: ja. Aber Du stellst Fragen, die ohne weitere Hintergrundkenntnisse kaum bis gar nicht zu beantworten sind. Zumindest nicht, ohne in Spekulation zu verfallen. Aber das würde ja schliesslich eher schaden als helfen.


Gruss

Sekundant
 
Naja, es geht um eine OPeration, welche nicht LEge Artis druchgeführt wurde.
Der Arzt sagt aber, sie wurde so durchgeführt, und ich habe als Patient explizit auf genau diese durchführung bestanden, obwohl er mich vor den KOmplikationen gewarnt hat, bzw. auf die dan aufretenden Komplikationen hingewiesen hat.

Nun sagt der Arzt, das ich ja psychisch labil sei, und auch vor der OP, und nun einfach unzufrieden bin mit dme Ergebnis. Nun war ich tatsächlich vor der OP beim Schmerztherapeut, aber wegen etwas ganz anderem. KLausurstress an der Uni, der Therapeut hat mit mir Selbsthypnose gelernt.

Wenn der ARzt nun sagt, ich wäre aber labil, und man sieht das ja daran das ich vor der OP schon beim Psychologen war, muss ich dann beweisen dass das falsch ist?

Er könnte dann ja im prinzip alles Behaupten, und ich müsste alles wiederlegen?
 
Hallo,

es ist immer noch ziemliches Rätselraten. Aber wenn Du sicher bist, dass eine OP nicht so durchgeführt wurde, wie sie es sollte, dann ist halt auch das zu beweisen. Wenn nun der Arzt meint, dass sie auf Deinen Wunsch hin so ausgeführt wurde, ist es ja schon fast schizophren von ihm - es sei denn, es gäbe mehrere Möglichkeiten oder Du wurdest nachweislich dahingehend aufgeklärt. Dann muss er aber den Nachweis der Aufklärung erbringen.

Da würde ich zunächst mal - nach Deinen bisherigen Infos - die weitere Sache der psychischen Belastung hinten anstellen.

Da nicht klar ist, worum es geht: informiere Dich, wie allgemein und nach dem Standard üblich die OP hätte ausgeführt werden müssen. Auch ob es vergleichbare oder andere Möglichkeiten gibt, die - wenn auch nicht zwingend - ebenso in Frage kommen könnten.

Dann musst Du Ist- und Sollzustand vergleichen. Und ggf. hier oder bei einem Fachanwalt oder auch einschlägigen Hilfsstelle nachfragen.


Gruss

Sekundant
 
Mh, also es gibt mehrere möglichkeiten für die OP.

Es gibt aber auch 4 Ärzte die sagen das es so nicht ok ist, was ich auch schriftlich habe.

So, nun sagt der arzt, er hat mich aufgeklärt, und ich bestand aber explizit auf genau die durchführung.

Ich würds ja gerne ausführlicher schreiben, hab aber Angst das hier anwalt oder sonst wer das auch lesen könnte.

Es isteine verzwickte Sache, udn ich weiß nicht ob ich gut dasteht, weil der Anwalt der gegenseite soooo viel Mist schreibt, was hinten und vorne nicht stimmt. Und ich hab echt Angst, dass mir keiner Glaubt. Weil richtig handfeste Beweise habe ich nicht. Er hat dinge in die Patientenakte Nachgetragen, und behauptet einfach das gegenteil.

Das Ergebnis ist halt eine Katastrophe....aber er hat die Komplikationen nachgetragen, und behauptet ich bestand darauf, und hätte seien Vorschlag abgelehnt. Und nun hätte ich mich wohl mit den anderen OP Methoden angefreundet...
 
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