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Urteil: fehlerhafte Gutachtenerstellung in Zwangpensionierungsverfahren

Siegfried21

Erfahrenes Mitglied
Hallo,

VG Gießen vom 16.11.2009 Az: 21 K 1220/09.GI.B

Standesrechtliche Verstöße eines Arztes durch fehlerhafte Gutachtenerstellung in Zwangpensionierungsverfahren

Leitsatz
§ 22 Hessisches Heilberufsgesetz; § 25 Satz 1 der Berufsordnung für die Ärzte und Ärztinnen in Hessen

Tenor
Dem Beschuldigten wird unter Erteilung eines
Verweises wegen Verstoßes gegen seine ärztlichen Berufspflichten
eine Geldbuße in Höhe von 12.000,00 Euro auferlegt.

Der Beschuldigte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Gebühr wird auf 1.500,00 Euro festgesetzt.

Worte im Urteil::eek:paranoid-querulatorische Entwicklung:eek:

Quelle und Urteil:
http://www.lareda.hessenrecht.hesse...&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

Grüße

Siegfried21:
 
Geht`s da nicht um die 4 Steuerfahnder aus Hessen, die erst die letzten Tage im Fernsehen waren?

Die waren bestimmten Personenkreisen einfach zu stark auf die Pelle gerückt!
Und schon wird man für dauerkrank erklärt!:o:eek::eek:
 
Lang genug hat sich die Geschichte ja hingezogen, um zu einem umwerfenden Ergebnis zu kommen.

Ein Verweis! 12.000 Euro bei wöchentlich mindestens 1.000 Euro Extra-Honorar - da muss er ja ein viertel Jahr umsonst ungutachten.

Die ganze Story ist übrigens unter www.anstageslicht.de/index.php?UP_ID=14&NAVZU_ID=57&STORY_ID=57&M_STORY_ID=638

Soviel zu den politischen Möglichkeiten und Machenschaften. Hat sich dort mal jemand Gedanken gemacht, was mit den Betroffenen ist?


Gruss

Sekundant
 
Hallo,

das Urteil ist ein Hohn gegenüber denen, die er über viele Jahre geschädigt hat. Diesem Arzt hätte man sein Approbation entziehen müssen, denn das hier eine schwerwiegende Berufspflichtverletzung vorgelegen hat, ist ja bewiesen worden. Wahrscheinlich ist der deutschen Justiz bekannt, dass der Sumpf sehr groß ist und dieser GA. nur das getan hat, wozu er schon seit vielen Jahren beauftragt, bezahlt und beschützt wird und nun musste man mal mit dem kleinen Finger zeigen, gib dir beim nächsten mal mehr Mühe, damit das nicht so auffällig ist. Anders kann ich diese lächerliche Geldstrafe nicht bewerten! Ich glaube auch, dass er mit diesem Verweis und der Höhe der Geldstrafe noch nicht mal als Vorbestraft zählt, denn es ist davon auszugehen, dass dieser GA. mehr als nur 133,00€ am Tag bekommt und er somit weit unter 90 Tagessätze liegt.
Ich hoffe nur, dass die vier Betroffenen zivilrechtlich noch gegen diesen Arzt und GA. vorgehen.

MfG.
Pit
 
Hallo Pit,

dein
Diesem Arzt hätte man sein Approbation entziehen müssen;), denn das hier eine schwerwiegende Berufspflichtverletzung vorgelegen hat, ist ja bewiesen worden. Wahrscheinlich ist der deutschen Justiz bekannt, dass der Sumpf sehr groß ist und dieser GA. nur das getan:mad: hat, wozu er schon seit vielen Jahren beauftragt, bezahlt und beschützt wird und nun musste man mal mit dem kleinen Finger zeigen, gib dir beim nächsten mal mehr Mühe:eek:, damit das nicht so auffällig ist.

Dito;) ich kann dir nur zustimmen, der Arzt gehört weg von der Bühne.
Zugleich muss ich erwähnen, dass er wohl ein Bauernopfer war/ist und die
anderen Herrschaften da oben, ohne eine Schramme davon gekommen sind.


Urteil
Nach eigenen Angaben führten die Fahndungserfolge der
Beschwerdeführer und ihrer Kollegen und Kolleginnen in jener Zeit bundesweit zu Steuernachforderungen in beträchtlicher Höhe.

Dies ist das eigendliche Problem für die Steuerbanditen.

Selbstanzeige (§ 371 AO):confused:was soll das, die werden doch vorgewarnt und zur Selbstanzeige höflich aufgefordert.
(bis dahin, Ohren anlegen und durch)

Grüße

Siegfried21
 
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