Grüß Dich, Terenceab!
Hier zunächst einmal das Formular:
Tipp "Akteninhaltsformular 2019-11-15"
Unfall-Opfer-Bayern e.V., Steigerwaldstr. 3, 97513 Michelau
Tel.: 08382/310 13 36 - Telefax: 08382/310 13 37
hilfe@unfall-opfer-bayern.de
Ansprechpartnerin: Frau Birgit Franz, 1. Vorsitzende
Akteninhaltsverzeichnis
001 Hausaufgaben
002 Schriftwechsel mit RA
003 Rechtsschutzversicherung
004 DRV
005 Berufsgenossenschaft
006 Versorgungsamt
007 Krankenversicherung, Krankenkasse, Pflegekasse
008 private Unfallversicherung/Lebensversicherung
009 Sozialhilfe
010 Kraft-Haftpflicht des Gegners
011 Schriftwechsel sonstige
012 Unfall-Opfer-Bayern e.V., Forum
013 "Gruschkiste"
014 Belege Sachschäden – ohne technische Gutachten
015 technische Gutachten
016 Einkommensbelege, Verdienstentgang
017 vermehrte Bedürfnisse, Heilkosten
018 Haushaltsführungsschaden
019 Assistenzkosten
020 Steuer
021
022 Zivilprozess I
023 Zivilprozess II
023 Strafprozess/Polizeiakt
024 Sozialgerichtsverfahren I
025 Sozialgerichtsverfahren II
026
027
028 Rechtsprechungshinweise
029 Altakt
030
031 Medizinischer Akt (ggf. gesonderter Akt)
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Schwieriger wird es mit der Sortieranleitung. Die ist zu lang für ein Forum. Ich schicke Dir mal die ersten Seiten, und hoffe, dass Du damit das System sehen kannst.
Akteninhaltsverzeichnis Ausfüllanleitung
Fach Thema
001 Hausaufgaben
Das schreibt man sich hinein, an was man noch denken muss, damit man nicht vergisst.
002 Schriftwechsel mit RA
In dieses Fach kommen alle Briefe, die Ihr Rechtsanwalt an Sie geschrieben hat. Und die, die Sie ihm geschrieben haben. Wenn er Ihnen aber eine Kopie eines Briefes schickt, den er an die Rechtschutzversicherung geschickt hat oder von der Rechtschutzversicherung bekommen hat, dann gehört diese Kopie in das Fach "Rechtschutzversicherung", nicht in das Fach "Schriftwechsel mit dem Rechtsanwalt".
003 Rechtsschutzversicherung
In dieses Fach sortieren wir den Schriftwechsel mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, dann bleibt das Fach einfach leer.
Das machen wir immer so! Fächer, die wir nicht brauchen, bleiben einfach leer.
Sollten Sie aber der Rechtschutzversicherung einen Durchschlag Ihres Schreibens etwa an die gegnerische Haftpflichtversicherung schicken, so gehört die Kopie des Schreibens an die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht in das Fach "Rechtschutzversicherung", sondern in das Fach Nummer 10: Gegnerische Haftpflichtversicherung. Siehe unten.
004 DRV
Jetzt wissen Sie es schon, wie es geht! Hier kommen alle Schreiben rein, die von der Deutschen Rentenversicherung gekommen sind oder die an die DRV gerichtet sind.
Was machen Sie, wenn Ihnen die Deutsche Rentenversicherung ein ärztliches Gutachten geschickt hat, mit dem Ihre Erwerbsunfähigkeit beurteilt worden ist? Das ärztliche Gutachten gehört in das Fach "Medizin".
Das machen wir immer so: alles, was eine medizinische Aussage enthält, gehört wenigstens auch ins Fach Medizin!
Es kommt vor, dass ein Rentenbescheid kommt. Der gehört natürlich in das Fach 004 DRV. Den gleichen Bescheid brauchen Sie aber auch, wenn Sie den entgangenen Verdienst berechnen wollen, weil sie sich eine Rente anrechnen lassen müssen auf den Verdienstentgang. Für alle Belege, die zum Thema "entgangener Verdienst" gehören, haben wir aber das Fach 16. Wo gehört der Rentenbescheid jetzt hin? Vom Thema her passt er in beide Fächer. Also kopieren Sie den Bescheid und sortieren sie das eine Exemplar in das Fach 4, dass andere Exemplar in das Fach 16.
Das machen wir immer so: Alles, was in zwei Fächer reingehört, muss in beiden Fächern zu finden sein.
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Damit wäre einmal das erste Prinzip beschrieben.
01
Die Fächer 02 bis 12 sind danach sortiert,
mit wem Du korrsponierst.
02
Und Fach 13? Gruschkiste = "Grush Box"
Manchmal weiß man wirklich nicht: "Wo gehört das hin?" Dann muss es in das Fach "Gruschkiste". Warum?
Wenn Du das nicht machst, dann wirst Du dieses Dokument irgendwohin sortieren, dorthin, wo Du so das Gefühl hast, da könnte es eigentlich passen. Das Problem ist: nach kurzer Zeit hast Du vergessen, was Du Dir damals gedacht hast, wie Du das Dokument einsortiert hast. Jetzt kannst Du es suchen. Wenn man ein einzelnes Dokument suchen muss, dass irgendwo in 3 dicken Leitzordner ist, dann sucht man halt eben einen halben Tag lang. Wenn aber die Akte aus 10 dicken Leitzordner besteht: Unwahrscheinlich, dass Du das Dokument noch findest.
Deswegen muss dieses Dokument in das Fach 13. Das hat nämlich einen riesigen Vorteil. Da weiß man nämlich, wo man suchen muss. Und ab und zu schaut man nach: Denn in Lauf der Zeit wird vielleicht klarer, wo das Dokument eigentlich hingehört.
02
Die Fächer 13-20 beschäftigten sich nicht damit, mit wem willst Du korrespondiert hast. Das sind die Fächer für die Dokumente, Die Deine Belege sind für Deine einzelnen Schäden. Nach Gruppen sortiert.
Das Fach 16 werden wir in Lauf der Zeit aufteilen müssen. Das macht nichts. Jetzt ist es noch zu früh, also: alle Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Zeugnisse, auch die Bescheinigung des Arbeitgebers, dass Du auf Dauer als Fahrer eingestellt bist: all das gehört in das Fach 16.
03
Prozesse (Fächer 22-27 ein) führst Du noch nicht. Aber ab und zu erfährst Du von einem rechtlich interessanten Tipp. Der gehört in das Fach 28.
Da könntest Du zum Beispiel aus meinem letzten Beitrag unterbringen, dass das Oberlandesgericht Brandenburg über die Einigungsgebühr gesagt hat.
04
Auch das Fach Medizin werden wir später einmal aufteilen müssen. Zunächst einmal reicht es, wenn Du die Belege nach dem Kalenderdatum sortierst.
Aber bitte richtig! Das alte ist unten, das neue ist oben.
( Viele Behörden führen Akten anders. Da ist das alte oben, das neue ist unten. Angeblich ist das deshalb so, damit der Beamte keinen Schreck bekommt, wenn er die Akte sieht, weil er ja schon Altbekanntes zu sehen bekommt.
Das ist aber unpraktisch! da muss man dann jedes Mal 3-4 cm Papier wälzen, bis man zur Sache kommt!)
05
Bevor Du jetzt loslegst: Langsam. Erst mal Fragen stellen, was Du noch nicht verstehst.
06
Willst Du Deine Akte als elektronische Akte führen oder als Papierakte?
ISLÄNDER