• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Unverschuldeter Unfall mit Fahrerflucht

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Corsa1
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Corsa1

Nicht aktive Mitglieder
durch einen LKW mit Anhänger wurde mir die Vorfahrt genommen, so dass ich auf eisglatter Straße bremsen musste; dabei drehte sich mein Wagen und kollidierrte mit einem entgegenkommenden PKW
der LKW fuhr einfach weiter, ich musste mich um meinen Unfallwagen u. um den anderen Verunfallten kümmern,
die Polizei hatten wir gerufen, die dann auch im Protokoll die Fahrerflucht des LKW bestätigten
Nun verlangt meine Versicherung, das ich für alle Schäden aufkommen soll (PKW-Schäden u. Personenschäden) ein Schleudertrauma haben alle Beteiligten zweifellos erhalten
Meine Frage:
1. Ist es von der Versicherung korrekt mich in die Haftung zu nehmen?
2. Kann ich als unschuldiger selber den Gutachter bestimmen u. nicht die Versicherung?
 
Unterschieden werden muss ja zwischen den eigenen Schäden (Fahrzeug kaputt, selbst verletzt) und den Schäden der anderen (mögliche Insassen im eigenen Auto) und dem entgegen kommenden Fahrzeug (Fahrzeugschaden und Schmerzensgeld)

Ist denn zumindest das Kennzeichen des unfallverursachenden Fahrzeugs ermittelt worden? Wenn ja können alle Ansprüche zum dortigen KH-Versicherer geltend gemacht werden. Dieser hätte letztlich auch die Schäden des entgegen kommenden Fahrzeugs nebst Insassen zu ersetzen.

Wurde der Verantwortliche nicht ermittelt ist zunächst zu klären, ob ein Vollkaskoversicherungsschutz besteht. Wenn ja müssten/könnten eigene Ansprüche dort geltend gemacht werden.

Besteht auch kein Kaskoversicherungsschutz gäbe es grundsätzlich die Verkehrsopferhilfe, die in solche Konstellationen Schäden ausgleicht (bei Unfallflucht seit kurzem auch Sachschäden), allerdings setzt die Inanspruchnahme der Verkehrsopferhilfe das Vorhandensein eines erheblichen Personenschadens aus dem gleichen Unfallereignis voraus, was bei "blossen" HWS-Zerrungen, aber auch bei einfachen Brüchen nicht der Fall ist...

Damit bliebe man auf dem eigenen Schaden sitzen. Argument: Solche Risiken kann man versichern, deswegen ist es nicht unbillig, Schäden im Fall der Flucht nur in absoluten Ausnahmefällen zu ersetzen.

Der eigene Haftpflichtversicherer wiederum gleicht ja nicht die eigenen Schäden, sondern nur die Schäden aus, die man durch den Betrieb seines Kraftfahrzeug, mit oder ohne Verschulden, anderen zugefügt hat. Hier wirst Du also nicht durch Deinen Versicherer in Anspruch genommen, vielmehr muss Dein Versicherer aus der Haftpflitchversicherung die Schäden des gegnerischen Autos nebst Insassen ersetzen.... Deswegen kann ich mir auch nicht vorstellen, dass die Dein Auto zum Zwecke der Feststellung der Schadenhöhe gutachterlich untersuchen lassen wollen, sondern höchstens für die Frage einer etwaigen Unfallrekonstruktion.

Oder besteht doch Vollkaskoschutz? Dann hat der Kaskoversicherer in aller Regel vetraglich die Möglichkeit, einen eigenen Gutachter zu bestimmen und den Schaden schätzen zu lassen.

Gruss,
Double999
 
Back
Top