durch einen LKW mit Anhänger wurde mir die Vorfahrt genommen, so dass ich auf eisglatter Straße bremsen musste; dabei drehte sich mein Wagen und kollidierrte mit einem entgegenkommenden PKW
der LKW fuhr einfach weiter, ich musste mich um meinen Unfallwagen u. um den anderen Verunfallten kümmern,
die Polizei hatten wir gerufen, die dann auch im Protokoll die Fahrerflucht des LKW bestätigten
Nun verlangt meine Versicherung, das ich für alle Schäden aufkommen soll (PKW-Schäden u. Personenschäden) ein Schleudertrauma haben alle Beteiligten zweifellos erhalten
Meine Frage:
1. Ist es von der Versicherung korrekt mich in die Haftung zu nehmen?
2. Kann ich als unschuldiger selber den Gutachter bestimmen u. nicht die Versicherung?
der LKW fuhr einfach weiter, ich musste mich um meinen Unfallwagen u. um den anderen Verunfallten kümmern,
die Polizei hatten wir gerufen, die dann auch im Protokoll die Fahrerflucht des LKW bestätigten
Nun verlangt meine Versicherung, das ich für alle Schäden aufkommen soll (PKW-Schäden u. Personenschäden) ein Schleudertrauma haben alle Beteiligten zweifellos erhalten
Meine Frage:
1. Ist es von der Versicherung korrekt mich in die Haftung zu nehmen?
2. Kann ich als unschuldiger selber den Gutachter bestimmen u. nicht die Versicherung?