Wolle53
Mitgliedschaft beendet
Hallo an alle, 
Kurze Zusammenfassung:
Alter anerkannter Arbeitsunfall mit 20% Erwerbsminderung durch die BG, über das Versorgungsamt 50% mit G.
Hier ist im Jahre 2009 eine wesentliche Verschlimmerung eingetreten, ab Mitte 2009 mit ununterbrochener
Arbeitsunfähigkeit wegen dem Arbeitsunfall bis dato.
Die BG zahlte 78 Wochen Verletztengeld und stellte es danach ein.
Ich hatte nun 2 Prozesse vor dem SG wegen Fortzahlung des Verletztengeld nach 78 Wochen und Erhöhung der
Unfallrente von 20% auf 30%.
Beide Prozesse vor dem SG in diesem Jahr verloren und nun Berufungen vor dem LSG durch meinen neuen AW eingereicht.
Mir geht es um Anforderungen des LSG zur (Prozesskostenhilfe) über folgende Unterlagen.
1. Hier fordert das LSG ab 2007 bis dato meine Einkommensteuerbescheide.
Hat da das LSG ein Recht zu?
Meine Meinung ist wenn überhaupt, dann ab dem Jahr 2009 ab wann ich wieder erkrankt war bzw. die Verschlimmerung eingetreten ist. oder?
2. Ein Fragebogen zur Person liegt auch bei. Angaben zu tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten.
Hier bin ich der Meinung, dass ich dem LSG nur meine Selbständigkeit seit 1990 die seit 2009 ruht
sagen muss oder?
Was ich mal 1980 usw. beruflich gemacht habe darf das LSG doch nicht anfordern oder?
Mein AW fordert diese Unterlagen fürs LSG an und möchte diese kurzfristig übersandt haben.
Ich möchte nicht wieder den AW wechseln, aber hier bin ich sehr unsicher ob ich dazu verpflichtet bin.
Wer hat da Erfahrung drin oder kennt sich mit der rechtlichen Situation aus und kann mir helfen?
Vielen Dank sagt
Wolle
Kurze Zusammenfassung:
Alter anerkannter Arbeitsunfall mit 20% Erwerbsminderung durch die BG, über das Versorgungsamt 50% mit G.
Hier ist im Jahre 2009 eine wesentliche Verschlimmerung eingetreten, ab Mitte 2009 mit ununterbrochener
Arbeitsunfähigkeit wegen dem Arbeitsunfall bis dato.
Die BG zahlte 78 Wochen Verletztengeld und stellte es danach ein.
Ich hatte nun 2 Prozesse vor dem SG wegen Fortzahlung des Verletztengeld nach 78 Wochen und Erhöhung der
Unfallrente von 20% auf 30%.
Beide Prozesse vor dem SG in diesem Jahr verloren und nun Berufungen vor dem LSG durch meinen neuen AW eingereicht.
Mir geht es um Anforderungen des LSG zur (Prozesskostenhilfe) über folgende Unterlagen.
1. Hier fordert das LSG ab 2007 bis dato meine Einkommensteuerbescheide.
Hat da das LSG ein Recht zu?
Meine Meinung ist wenn überhaupt, dann ab dem Jahr 2009 ab wann ich wieder erkrankt war bzw. die Verschlimmerung eingetreten ist. oder?
2. Ein Fragebogen zur Person liegt auch bei. Angaben zu tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten.
Hier bin ich der Meinung, dass ich dem LSG nur meine Selbständigkeit seit 1990 die seit 2009 ruht
sagen muss oder?
Was ich mal 1980 usw. beruflich gemacht habe darf das LSG doch nicht anfordern oder?
Mein AW fordert diese Unterlagen fürs LSG an und möchte diese kurzfristig übersandt haben.
Ich möchte nicht wieder den AW wechseln, aber hier bin ich sehr unsicher ob ich dazu verpflichtet bin.
Wer hat da Erfahrung drin oder kennt sich mit der rechtlichen Situation aus und kann mir helfen?
Vielen Dank sagt
Wolle