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Unterlagen Anforderung durch dass LSG

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Wolle53
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Wolle53

Mitgliedschaft beendet
Hallo an alle, :)



Kurze Zusammenfassung:

Alter anerkannter Arbeitsunfall mit 20% Erwerbsminderung durch die BG, über das Versorgungsamt 50% mit G.

Hier ist im Jahre 2009 eine wesentliche Verschlimmerung eingetreten, ab Mitte 2009 mit ununterbrochener
Arbeitsunfähigkeit wegen dem Arbeitsunfall bis dato.
Die BG zahlte 78 Wochen Verletztengeld und stellte es danach ein.


Ich hatte nun 2 Prozesse vor dem SG wegen Fortzahlung des Verletztengeld nach 78 Wochen und Erhöhung der
Unfallrente von 20% auf 30%.
Beide Prozesse vor dem SG in diesem Jahr verloren und nun Berufungen vor dem LSG durch meinen neuen AW eingereicht.

Mir geht es um Anforderungen des LSG zur (Prozesskostenhilfe) über folgende Unterlagen.

1. Hier fordert das LSG ab 2007 bis dato meine Einkommensteuerbescheide.

Hat da das LSG ein Recht zu?
Meine Meinung ist wenn überhaupt, dann ab dem Jahr 2009 ab wann ich wieder erkrankt war bzw. die Verschlimmerung eingetreten ist. oder?


2. Ein Fragebogen zur Person liegt auch bei. Angaben zu tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten.

Hier bin ich der Meinung, dass ich dem LSG nur meine Selbständigkeit seit 1990 die seit 2009 ruht
sagen muss oder?
Was ich mal 1980 usw. beruflich gemacht habe darf das LSG doch nicht anfordern oder?

Mein AW fordert diese Unterlagen fürs LSG an und möchte diese kurzfristig übersandt haben.
Ich möchte nicht wieder den AW wechseln, aber hier bin ich sehr unsicher ob ich dazu verpflichtet bin.:confused:


Wer hat da Erfahrung drin oder kennt sich mit der rechtlichen Situation aus und kann mir helfen?

Vielen Dank sagt

Wolle
 
Hallo,

Bescheid BG Ablehnung Übergangsgeld zur Wiedereingliederung

schaut euch auch diesen Bericht von mir dazu an.
LG
Wolle
 
Hallo MaxundMoritz,

danke für deine Link`s, hatt viel zu lesen und alles ist nicht so einfach, wenn wie du schon geschrieben hattest die psychologische Belastung langsam viel zu hoch geworden ist. Auch nachts wache ich auf und alles geht mir durch den Kopf und ich komme nicht mehr zur Ruhe und schlafen ist kaum möglich.

Nun werde ich mal bei meinem AW nachfragen, wie er es sieht bzw. welche Vorgehensweise er für angemessen hält.

Vielen Dank sagt
Wolle
 
Hallo MaxundMoriz,

sorry..... hatte aus deinem Namen MaxundMoriz (MaxundMoritz gemacht) so schnell geht es wenn einem 1000 Gedanken durch den Kopf gehen und man nichts mehr so richtig auf die Reihe bekommt.
Wie ich gelesen habe bist auch du mit der BG am kämpfen, ich kann dir da anbieten, dass wir uns besser über unsere E-Mail Adressen austauschen könnten. Denn die BG liest mit und stellt auch Berichte hier ein, die uns nur Schaden.

Wünsche noch einen schönen Tag und möglichst wenig Schmerzen damit wir den Kampf um Gerechtigkeit überstehen können.

Viele Grüße
Wolle
 
Hallo Wolle,

hier noch ein paar Links - gibt viel zu Lesen!

http://db1.rehadat.de/rehadat/Reha.KHS?State=340&Db=4&AKT=L 2 U 33/04&SORT=R09
LSG Berlin, 07.06.2005 - L 2 U 33/04
http://www.reha-recht.de/fileadmin/download/foren/a/A_2007-11.pdf
http://www.reha-recht.de/fileadmin/...13_14_SGB_IX_erstangegangener_Reha-Träger.pdf

https://www.juris.de/jportal/portal...-sgbix&wt_mc=rss.jpk-sgbix&nid=jpk-SGBISR0035
juris - § 33 SGB IX[$]§ 33 SGB IX Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

http://www.rechtsportal.de/Rechtspr...stung-aus-der-gesetzlichen-Unfallversicherung

Ja die Psychischen Belastungen durch Unfall- oder Berufserkrankung sind gewaltig.
In den meisten Fällen sehen es die Leistungsträger und ihr Verbündeten Ärzte nicht so,
aber es gibt auch mal wieder Ärzte und Anwälte die hier einen Riegel vorschieben.

Dir auch alles Gute und viel Glück
 
HalloMaxundMoriz,

vielen Dank für deine Bemühungen und den Links.

Ich werde jetzt erst einmal meinen AW um ein Gespräch bitten, um mir Gewissheit zu verschaffen welche Vorgehensweise er anstrebt. Ich möchte nun gerne langsam einen außergerichtlichen Vergleich, die Nerven liegen blank und der Kampf um Gerechtigkeit hat seine Spuren hinterlassen. Aber trotzdem werde ich nicht aufgeben, da man diesen Machenschaften der BG`s nicht dulden darf.
Wünsche noch einen schönen Abend.
Gruß
Wolle
 
Hallo Wolle,

kann ich gut nachvollziehen.

Mich koxxxx der Umgang mit der BG auch sehr stark an.
Zu einfachen Leistungen brauchst schon einen Anwalt.
 
Hallo MaxundMoriz,

Zitat:
Zu einfachen Leistungen brauchst schon einen Anwalt.

Da hast du den Nagel auf dem Kopf getroffen, alleine die Bearbeitungszeiten für die wirklich kleinen Leistungen dauern mehr als 13 Wochen und nur mit höflicher Nachfrage.

Wenn ich meine Kundschaft solange warten gelassen hätte, dann würde ich mir noch nicht einmal ein Brot leisten können.

Also wie immer wieder gesagt, wir müssen kämpfen um Gerechtigkeit.

LG
Wolle
 
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