Machts Sinn
Erfahrenes Mitglied
Am 12.11.2010 hat das Bundesversicherungsamt ein Rundschreiben zur Beseitigung von Verfahrensfehlern bei der Bewilligung und Einstellung von Krankengeld herausgegeben: http://www.bundesversicherungsamt.d...perty=publicationFile.pdf/Rundschreiben49.pdf
Soweit erkennbar sollen die Verfahren durch die Kombination von Verwaltungsakten in Form von Grundentscheidungen (mit Bewilligung, kalendertäglicher Höhe, Bedingung) u n d Zahlungsentscheidungen (für den Zeitraum der nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit also der erfüllten Bedingung) vereinheitlicht werden.
Daraus ist wohl zu schließen, dass die bisherige Rechtsauffassung zur abschnittsweise befristeten Krankengeldbewilligung ins Wanken geraten ist.
Die finanziellen Auswirkungen werden zwar erst bei der Einstellung der Krankengeldzahlung deutlich. Aber dann können sie beträchtlich sein – bis hin zu den Folgen der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen.
Gibt es dazu bereits Erfahrungen? Sollen frühere – häufig erst nach einem Jahr bestandskräftige – Entscheidungen wegen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit mit dem Widerspruch angefochten werden? Gilt dies auch hinsichtlich der Bedingungen künftiger Bewilligungen?
Soweit erkennbar sollen die Verfahren durch die Kombination von Verwaltungsakten in Form von Grundentscheidungen (mit Bewilligung, kalendertäglicher Höhe, Bedingung) u n d Zahlungsentscheidungen (für den Zeitraum der nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit also der erfüllten Bedingung) vereinheitlicht werden.
Daraus ist wohl zu schließen, dass die bisherige Rechtsauffassung zur abschnittsweise befristeten Krankengeldbewilligung ins Wanken geraten ist.
Die finanziellen Auswirkungen werden zwar erst bei der Einstellung der Krankengeldzahlung deutlich. Aber dann können sie beträchtlich sein – bis hin zu den Folgen der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen.
Gibt es dazu bereits Erfahrungen? Sollen frühere – häufig erst nach einem Jahr bestandskräftige – Entscheidungen wegen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit mit dem Widerspruch angefochten werden? Gilt dies auch hinsichtlich der Bedingungen künftiger Bewilligungen?