Hallo dürfen nachweislich, durch die Staatsanwaltschaft, unrichtige Gesundheitszeugnise im Zivilprozess verwendet werden? Diese dürfen doch eigentlich laut §279 StGB nicht verwendet werden. Müsste in einem laufenden Prozess wegen einer privaten Unfallversicherung doch eigentlich rechtlich gesehen dann so aussehen, dass diese beiden Gutachten nicht existieren, oder ?
Es gibt insgesamt 3 Gutachten der Versicherung über den Invaliditätsgrad. 2 davon sind durch die Staatsanwaltschaft unrichtig eines davon sogar nach §278 StGB. Somit dürfen diese beiden doch nicht mehr verwendet werden und es müsste nach dem 3 Gutachten der Versicherung abgerechnet werden oder?
Bzw streitig dürfte dann eigentlich nur noch der Wert zwischen dem einen verbleibenen Gutachten der Versicherung und meinem privaten Gutachten sein oder?
Ein höherer Grad kann wegen Ablauf der 3 Jahresfrist nicht mehr geltend gemacht werden und das müsste dann prinzipiell auch für einen niedrigen gelten oder?
Gibt es da schon Vergleichbare Urteile oder irgendwas worauf ich mich berufen könnte?
Es gibt insgesamt 3 Gutachten der Versicherung über den Invaliditätsgrad. 2 davon sind durch die Staatsanwaltschaft unrichtig eines davon sogar nach §278 StGB. Somit dürfen diese beiden doch nicht mehr verwendet werden und es müsste nach dem 3 Gutachten der Versicherung abgerechnet werden oder?
Bzw streitig dürfte dann eigentlich nur noch der Wert zwischen dem einen verbleibenen Gutachten der Versicherung und meinem privaten Gutachten sein oder?
Ein höherer Grad kann wegen Ablauf der 3 Jahresfrist nicht mehr geltend gemacht werden und das müsste dann prinzipiell auch für einen niedrigen gelten oder?
Gibt es da schon Vergleichbare Urteile oder irgendwas worauf ich mich berufen könnte?