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Unrichtige Gesundheitszeugnise im Zivilprozess

Truster83

Mitglied
Hallo dürfen nachweislich, durch die Staatsanwaltschaft, unrichtige Gesundheitszeugnise im Zivilprozess verwendet werden? Diese dürfen doch eigentlich laut §279 StGB nicht verwendet werden. Müsste in einem laufenden Prozess wegen einer privaten Unfallversicherung doch eigentlich rechtlich gesehen dann so aussehen, dass diese beiden Gutachten nicht existieren, oder ?

Es gibt insgesamt 3 Gutachten der Versicherung über den Invaliditätsgrad. 2 davon sind durch die Staatsanwaltschaft unrichtig eines davon sogar nach §278 StGB. Somit dürfen diese beiden doch nicht mehr verwendet werden und es müsste nach dem 3 Gutachten der Versicherung abgerechnet werden oder?
Bzw streitig dürfte dann eigentlich nur noch der Wert zwischen dem einen verbleibenen Gutachten der Versicherung und meinem privaten Gutachten sein oder?

Ein höherer Grad kann wegen Ablauf der 3 Jahresfrist nicht mehr geltend gemacht werden und das müsste dann prinzipiell auch für einen niedrigen gelten oder?
Gibt es da schon Vergleichbare Urteile oder irgendwas worauf ich mich berufen könnte?
 
hallo truster,

du hast also eine Bestätigung über die unrichtigen Gesundheitszeugnisse von der Staatsanwaltschaft schriftlich erhalten, verstehe ich es richtig?
 
Ja ist richtig. Habe ich schriftlich erhalten. Das eine Verfahren ist eine Straftat nach §278 StGB und wird gegen die Zahlung von 1000 Euro eingestellt das andere Gutachten ist unrichtig jedoch kann mit der für das Strafrecht notwendigen Sicherheit nicht das wider besseren Wissens bewiesen werden.
 
Wodurch wurde der Tatbestand erfüllt ?

Bei mir u.A. :

Der Gutachter beschreibt detailliert wie die Schnürsenkel der Schuhe aufgebunden wurden, mit Winkelangabe der Knie und wie gut im Sitzen mit den Fingern an die Schuhe erreicht werden konnten.
Weiter steht im Untersuchungsbefund, dass dies im Gegensatz stehe dazu, dass im Langsitz die Füße nicht mit den Händen erreicht konnten.
Somit ist dies indirekt die Bezeichnung als Simulant .

Aber:

Ich besitze gar keine Schnürschuhe als Straßenschuhe, sondern trage seit Jahrzehnten ausschließlich Slipper ohne Schnürbänder als Straßenschuhe.
Diese wurden auch zur Untersuchung getragen und abgelegt wurden sie ohne Benutzung der Hände durch Abstreifen mit dem jeweils anderen Fuss im Sitzen.



Daneben mehrere Untersuchungsbefunde, die mehreren Vorbefunden widersprechen.
 
Hallo,

bei vielen Gutachten wird z. B. der Finger-Bodenabstand
FBA ermittelt. (Untersuchung zur Einschätzung der Beweglichkeit von Wirbelsäule, Hüfte und Becken)

https://www.google.de/search?q=fing...X&ved=0CAUQ_AVqFQoTCLG1iOzKk8YCFQq8FAodJVIA3w

Sollte der Proband hierbei Schwierigkeiten haben, wird oft die Beweglichkeit
mit dem s. g. Langsitz kontrolliert. (Finger- Zehenabstand)

https://www.google.de/search?q=lang...0..0.0....0...1ac.1.34.img..1.0.0.ieGsZpewyXk

Die Maße beim FBA und Langsitz werden von den Gutachtern-Ärzten überwiegend geschätzt und u. a. der Test nicht ausgeführt.

Dann aber taucht er in einem Gutachten auf, wenn beim FBA w. g. gejammert wird bzw. der Abstand sehr groß ist, wird gerne geschrieben, dass beim Langsitz nur wenige cm zum erreichen der Zehen fehlten.

= Aggravationsverhalten:rolleyes:

Grüße
Siegfried
 
@truster83

Hallo Truster,
ich überlege ob ich auch Strafanzeige stelle gegen meinen Gutachter.
Wie ich Deinem Text entnehmen kann, hast Du das bereits getan.

Wie funktioniert dies?
lg
 
Anzeige erstatten musst du bei der Polizei. Also am besten dort anrufen und einen Termin vereinbaren oder mit den Unterlagen hingehen und deine Beschwerden schildern.
Einfach wird es nicht. Ich hatte mehr Anzeigen aufgegeben. Kommt glaub ich viel auf den Staatsanwalt an, ob er Lust hat was zu machen oder den Arzt "kennt".

Die beiden Gutachten hier sind Invaliditätsgutachten die in der Bemessung des Invaliditätsgrads mit den festgestellten Bewegungsabmessungen falsch sind bzw wobei diese teilweise auch falsch festgestellt wurden. Bei dem wo die Straftat nach §278 StGB nicht bewiesen werden konnte liegt es daran da der Gutachter im Gutachtentext schreibt erhebliche Bewegungseinschränkung rechter Arm bis 50 Grad möglich und im Messdatenblatt dann 160 Grad angibt. Für 160 würde der Armwert wieder passen. Deshalb falsch das Gutachten, aber es kann der Vorsatz nicht bewiesen werden.

Stellt sich halt jetzt die Frage, ob dann jetzt nur noch der Wert streitig ist zwischen den beiden anderen vorhanden Gutachten.
Übrigens kleiner Tipp für alle wegen Unfallversicherung. Die Versicherung lässt normal immer nach Schiltenwolf bzw. den Werten nach Ludolph begutachten. Warum nicht nach Münsteraner oder nach mathematisch nachvollziehbaren Werten? In den AUB steht bei teilweiser Funktionsunfähigfähig der anteilige Prozentsatz.
Für mich heißt das mathematisch und nicht von wegen nach Schiltenwolf bzw Ludolph.
In meinem Fall ein Unterschied von 18 Körperwert zu über 50%
 
Moin moin!

Ich habe ein Frage zu Truster83.

Warum Strafanzeige und nicht nur/oder zusätzlich Eingabe wg. verstoß § 25 Berufsordnung der Ärztekammern?

Bzw aus deiner Erfahrung was würdest du und warum eher empfehlen?

Gruß
 
Die Ärztekammer verwies mich immer an die Staatsanwaltschaft. Sie würden erst was unternehmen bzw. ermitteln wenn strafrechtlich was festgestellt wurde. Andernfalls bringt es nichts.
Ärztekammer dürfte dir selbst auch nicht viel bringen. Der Arzt kriegt hier maximal eine auf den Deckel aber das falsche Gutachten darf weiterhin verwendet werden. Denke dass dies auch gestern bei dem Bericht in der ARD das Problem war mit den Gutachten für die Steuerfander. Hier stellte die Ärztekammer die Unrichtigkeit fest, aber es galt noch weiter. Mehr Erfolg erhoffe ich mir da strafrechtlich. Wenn dies durch ist muss eigentlich auch die Ärztekammer tätig werden.
Und unrichtig ist ein Gesundheitszeugnis auch wenn es ohne Untersuchung ausgestellt wurde. So äußerte sich zumindest der BGH. Ob es dann deswegen auch eine Straftat nach §278 StGB ist stellt sich in Frage.

Hab hierzu aber auch was beim Justizministerium laufen. Eigentlich müsste es aber für den Prozeß reichen wenn es ein unrichtiges Zeugnis ist, denn dieses darf laut §279 StGB nicht verwendet werden und müsste dann quasi gewertet werden wie nicht vorhanden. Das Problem ist der Beweis des wider besseren Wissens.
 
Achja der Link zu dem Bericht von der ARD über die Gutachterrepublik.
http://www.ardmediathek.de/goto/tv/28994092

Und zu dem erwähnten BGH Urteil, wer es noch nicht kennt. Kleiner Tipp am Rande. Es heißt hier nicht eine krankmeldung die ohne Untersuchung ausgestellt wird sondern ein Gesundheitszeugnis und darunter fällt auch eine Krankmeldung. Das ist nämlich der Punkt bei dem sich in meinem anderen Fall der Staatsanwalt rausreden will.
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/06/2-384-06.php
 
Moin moin!

Herzlichen Dank fürs zügige Antworten.

Das BGH-Urteil ist zwar in meiner Urteils-Datenbank aber wie weit die Konsequenzen dazu reichen können hinsichtlich der allgemeinen Aussage zum Gesundheitszeugnis war mir bis heute nicht bewußt.

Noch eine Frage dazu.
Kann ich den Strafantrag noch während der Auseinandersetzung im Rahmen der Stellungnahmeschlacht zum Gutachten machen - in meinem Fall wäre dann ein Gerichtsgutachter betroffen und dazu der Grundgedanke noch hat er die theoretische Möglichkeit zur Richtigstellung seiner Falschaussagen im Rahmen der x-ten ergänzenden Stellungnahme seiner Stellungnahmen - oder aus eben dem genannten grund der möglicherweise noch möglichen Richtigstellung erst nachher?

Ich habe dazu im Netz schon geschaut aber nichts genaues, auf das ich mich verlassen möchte gefunden.

Gruß
 
@truster83

Hallo Truster, danke für Deine hilfreichen Ausführungen.
Eine Frage noch zu den unrichtigen Gesundheitszeugnissen ohne Untersuchung.

In Meinem Fall liegen dem Gutachter OP Berichte vor über zwei Bauch OPs
der Gutachter hat nie selbst Untersucht sondern das Gutachten nach
Aktenlage erstellt.
Er kommt zu dem Schluss "das der Schaden repariert und geheilt ist".
Ist das Gutachten dann ein "unrichtiges Gutachten"?.
 
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