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Unfallversicherung privat

Sandywolli

Neues Mitglied
Hallo,
Ich bin hier neu. Mein Sohn hatte Oktober 2015 einen Schulunfall gehabt. Ich bin mit ihm ins Krankenhaus gefahren. Sein Fuss war sehr dick und er konnte nicht auftreten. Er hatte Schmerzen.
Es wurde geröntgt. Da hieß es dann gebrochen. Er bekam ein Gips.
Er klagte weiterhin über Schmerzen.Wieder zum Krankenhaus da war ein anderer Arzt. Der sagte nicht gebrochen. Fuss war immer noch dick. Ich bin dann zu einem anderen Unfall arzt gefahren. Der ordnete MRT an.
Da wurde dann bone bruise festgestellt. Schwere Einblutung im Fuss. Ruhigstellen wurde angeordnet und Verband um.
Es wurde immer wieder kontrolliert keine Besserung. Irgendwann dann Krankengymnastik.
Vor kurzen dann wieder hin zum Arzt. Behandlung abgeschlossen sagte der Arzt. Die Beschwerden werden so bleiben.
Er kann keine weiten Wegstrecken mehr laufen es tut ihm dann weh und der Fuss schwillt dann auch an.
Jetzt müssen wir von unserer privaten Unfallversicherung zum Gutachter . Termin steht schon fest.
Es geht um den Invalidengrad. Was oder wie wird es da gehandhabt.? Was kommt auf unseren Sohn zu?

Lg
 
Hallo Sandy,

welcher GA wurde von der PUV für Deinen Sohn beauftragt?


2. Dein Sohn ist auch noch wegen dem Schulunfall über die UK versichert.
Wie sieht es dort mit einem GA aus?

Suche Deinem Sohn zur weiteren Abklärung noch mal einen anderen Arzt. Ggf. ziehe auch mal einen Schmerzarzt hinzu.

Termine machen, sagen UK ist Kostenträger, dann klappt es auch schnell mit den Terminen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Ein Chirug aus Münster wurde beauftragt.
Wir haben schon drei Ärzte aufgesucht.
Die UV der Schule meldet sich auch nicht mehr. Mehrmals hinterher gewesen.
Mein Sohn mag schon keine Praxen mehr sehen. Er ist auch Fußballspieler nur spielen ist nicht mehr drin. Leider.
Lg
 
Bei der privaten Unfallversicherung hast du bei der Gutachterauswahl kein Mitspracherecht, kannst aber mit freundlichen Worten versuchen den vorgeschlagenen Gutachter zu wechseln ..... falls er dir nicht passt.
Lies im Internet die Bewertungen des Arztes.

Sieh in deinen Versicherungsbedingungen nach was euch zusteht.

Lass deinen Sohn nicht mit dem Gutachter alleine!

Bei der Unfallkasse der Schule muss du "am Ball" bleiben. Schriftlich eine Begutachtung fordern und gleich 3 Gutachter vorschlagen.

Hebe immer alle Diagnosen und alles was mit dem Schulunfall zu tun hat sehr gut auf, auch später können noch Beschwerden auftreten.
 
Hallo Astrid,

da hast Du was bei der BG verwechselt.

Die BG muss 3 GA vorschlagen. Die versicherte Person kann aber selber einen geeigneten GA vorschlagen.

Passiert im Getümmel :-)

Hallo Sandy,

bleibe dran mit der UK. Immer alles schriftlich! Alles aufheben, auch die Arztbriefe, Röngenbilder, MRT´s usw. Nie etwas wegwerfen. Bedenke, dass Dein Sohn schlimmstenfalls in 20 - 30 Jahren Probleme haben kann und dann hat niemand mehr die Unterlagen. Gerne wird ja alles abgewimmelt.

Ist der GA in MS in einem OFI / IMB etc.? Hast Du schon mal den Namen gegoogelt? Oder hier im Forum? Was hast Du gefunden über den GA?

Führe bis zum GA ein Schmerztagebuch, schreibe auf, was Dein Sohn nicht kann, gebe nie Origialbefunde aus der Hand. Als Erziehungsberechtigte bist Du bei der Untersuchung und mündl. Befragung durch den GA dabei.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Sandywolli,

Über die Gutachter und deren Begutachtung ist vieles gesagt !

Habt ihr ein Schmerztagebuch?

Wenn der Gutachter Fragt und dein Sohn sagt das es eigentlich ganz gut geht, war es das!

Dein Sohn muss Angeben wann er Schmerzen hat und warum! Wie stark sind die Schmerzen und Einschränkungen? Was macht er dagegen? Schonhaltung usw. . Reagiert er auf warm/kalt?

Was war Früher besser?

Was ist schlechter als bei Gleichaldrigen?

Unterlagen und Aufnahmen für die Begutachtung vorbereiten und den Erhalt durch den Gutachter schriftlich bestätigen lassen!

Mfg


Gsxr
 
Hallo nochmal,

Ich habe nun heute versucht von den Ärzten Unterlagen zu bekommen. Keiner will mir die geben.
Bei der Unfallversicherung der Schule bekomme ich keine.

Am 10.2 habe ich Termine beim Gutachter. Bin mal gespannt wie er das findet.
Kg
 
Hallo Sandywolli,

http://www.patienten-rechte-gesetz.de/patientenrechte/akteneinsicht.html

Einsicht in Patientenakte

Patienten haben ein Recht auf Einsichtnahme in ihre Patientenakte, und zwar in die Originalakte. Das ist im neuen § 630g BGB festgehalten. Der Patient muss wissen, wie mit seiner Gesundheit umgegangen wurde, welche Daten sich dabei ergeben haben und wie die Prognose gesehen wird. Das hat bereits das Bundesverfassungsgericht 2006 entschieden, BVerfG NJW 2006, 1116. Das Recht auf Akteneinsicht des Patienten ist ein Ausfluss des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Das Begehren des Patienten auf Einsicht muss hat der Arzt bzw. der Behandelnde unverzüglich erfüllen.

Du druckst Dir den Text aus und gehst zum Arzt. Würde ich so machen. Das Recht auf Einsichtnahme schließt eine Kopie Deiner Akte ein.

Erfahrungsgemäß versucht man durch Vorschieben von Zeitgründen, dieses zu hinauszuzögern. Du mußt auch keinen Antrag stellen.

Sollten sie Dir die Akte zur Einsicht geben, aber keine Kopien machen wollen (Zeit), fotografierst Du halt alle Seiten.

Viel Erfolg!

LG Christiane
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
es gibt vom August letzten Jahres auch das Rundschreiben der DGUV (hier Nordost) mit der Nr. D18/2016, worin alle D-Ärzte etc. aufgefordert werden, dem Patientenrecht zu entsprechen und die davor gültige Klausel, dass die Patienten das nur bei der BG/UK anfordern dürfen und die Ärzte nichts herausgeben dürfen ist unwirksam!

Ich weiß nicht, ob ich es endlich mal hinbekommen habe, wenn ja, dann ist das Rundschreiben im Anhang.

LG Ellen
 
Hallo,

ich will jetzt keine Pferde scheu machen, aber informiere dich auch mal über CRPS / Morbus Sudeck - auch hier im Forum kannst du viele Beiträge dazu finden.

http://flexikon.doccheck.com/de/CRPS

Bitte lass ausschließen, dass dein Sohn das nicht hat (Schmerztherapeut), denn je eher im Falle eines Falles die richtige Behandlung einsetzt, desto besser die Heilungschancen.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Ja, warum nicht?
CRPS / Morbus Sudeck macht auch beim Schulunfall keine Ausnahme.

Ich würde es mal ansprechen und auch prüfen lassen.
 
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