lillymaxime
Neues Mitglied
Hallo,
ich hatte vor ca. 1 Jahr wenn überhaupt einen kleinen Unfall mit meinen Schneidzähnen, bin auf den Wannenrand geknallt und habe mir was vom Zahn abgebrochen. Dies wurde auch an die private Unfallversicherung gemeldet und diese haben anstandslos gezahlt.
Da ich aber so oder so aus dieser Versicherung raus wollte da sie völlig veraltet war und das auf den neuesten Stand setzen enorme weitere Kosten pro Monat verursacht hätte, habe ich vom Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht und diese gekündigt.
Nun ca. 1 Jahr später machen genau diese Zähne wieder Probleme und es müssen wurzelbehandlungen durch geführt werden, da durch die wahrscheinliche Tiefe der notwendigen Kunststofffüllungen die Schneidezähne abgestorben sind, welche vor dem Unfall jedoch noch intakt waren.
Nun die Frage, muss die Versicherung trotz Kündigung für die Folgeschäden aufkommen? Oder ist sie dazu durch die Kündigung nicht mehr verpflichtet?
ich hatte vor ca. 1 Jahr wenn überhaupt einen kleinen Unfall mit meinen Schneidzähnen, bin auf den Wannenrand geknallt und habe mir was vom Zahn abgebrochen. Dies wurde auch an die private Unfallversicherung gemeldet und diese haben anstandslos gezahlt.
Da ich aber so oder so aus dieser Versicherung raus wollte da sie völlig veraltet war und das auf den neuesten Stand setzen enorme weitere Kosten pro Monat verursacht hätte, habe ich vom Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht und diese gekündigt.
Nun ca. 1 Jahr später machen genau diese Zähne wieder Probleme und es müssen wurzelbehandlungen durch geführt werden, da durch die wahrscheinliche Tiefe der notwendigen Kunststofffüllungen die Schneidezähne abgestorben sind, welche vor dem Unfall jedoch noch intakt waren.
Nun die Frage, muss die Versicherung trotz Kündigung für die Folgeschäden aufkommen? Oder ist sie dazu durch die Kündigung nicht mehr verpflichtet?