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Unfallversicherung Folgeschaden nach 1 Jahr

lillymaxime

Neues Mitglied
Hallo,
ich hatte vor ca. 1 Jahr wenn überhaupt einen kleinen Unfall mit meinen Schneidzähnen, bin auf den Wannenrand geknallt und habe mir was vom Zahn abgebrochen. Dies wurde auch an die private Unfallversicherung gemeldet und diese haben anstandslos gezahlt.
Da ich aber so oder so aus dieser Versicherung raus wollte da sie völlig veraltet war und das auf den neuesten Stand setzen enorme weitere Kosten pro Monat verursacht hätte, habe ich vom Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht und diese gekündigt.
Nun ca. 1 Jahr später machen genau diese Zähne wieder Probleme und es müssen wurzelbehandlungen durch geführt werden, da durch die wahrscheinliche Tiefe der notwendigen Kunststofffüllungen die Schneidezähne abgestorben sind, welche vor dem Unfall jedoch noch intakt waren.
Nun die Frage, muss die Versicherung trotz Kündigung für die Folgeschäden aufkommen? Oder ist sie dazu durch die Kündigung nicht mehr verpflichtet?
 
Hallo lillymaxime,

ich kenne natürlich nicht die Bedingungen Deines Vertrages und ob nur der Verlust von Zähnen erstattet wird und welche Regelungen dazu vereinbart sind.

Sollten sich aus den Vertragsbedingungen allerdings versicherte Folgekosten ergeben, dann ist es maßgeblich das Dein Vertrag am Unfalltag bestanden hat und somit müssen auch Folgekosten (meistens innerhalb 3 Jahren Nachbegutachtungszeitraum) getragen werden.

Wichtig - eventuelle Fritsen lt. Versicherungsbedingungen beachten und ärztliche Bescheinigungen einreichen.

LG Rajo
 
damals wurde der Unfall als kosmetische Leistung von der Versicherung erkannt, da es sich um eine Versicherung aus dem Jahre 1996 handelte, welche dies noch beinhaltete. Der Schaden wurde letztes Jahr im Juli gemeldet und auch reguliert. Aber es ist schon einmal beruhigend, das im eventuellen Fall die Versicherung den Folgeschaden übernehmen muss, es ist ja mit Röntgenbildern belegbar, das er vorher intakt war und aufgrund des doch erheblicheren Schadens wahrscheinlich abgestorben ist.
 
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