Hallo
Ich bin arbeitslos geworden und habe ALG 1 beantragt.
Ich beziehe seit OKtober eine Unfallrente als vorläufige Entschädigung mit einer MDE von 30.
Muß ich die im Antrag angeben und wird das ALG 1 gekürzt.
Ich konnte im Gesetz nur was finden über Kürzung bei ALG II.
Da ja manche BA Mitarbeiter auf der Leitungs stehen,hätte ich gerne einen Hinweis auf einen §.
Danke
Ich bin arbeitslos geworden und habe ALG 1 beantragt.
Ich beziehe seit OKtober eine Unfallrente als vorläufige Entschädigung mit einer MDE von 30.
Muß ich die im Antrag angeben und wird das ALG 1 gekürzt.
Ich konnte im Gesetz nur was finden über Kürzung bei ALG II.
Da ja manche BA Mitarbeiter auf der Leitungs stehen,hätte ich gerne einen Hinweis auf einen §.
Danke