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Unfallgegner ohne Versicherung

sabihofmann@hotmail.de

Nicht aktive Mitglieder
Hallo an alle, ich hoffe ihr könnt uns helfen. Mein Mann hatte letzte Woche einen Unfall mit personen schaden.
Folgender Sachverhalt: Vierspurige Straße die Ampel der Autofahrer war grün Fußgänger Ampel rot. Alle Autos sind losgefahren mein Mann war erster und plötzlich ranne ihm ein Fußgänger ins Auto. Warum die Person die Fahrbahn uberqueren wollte trotz roter Fußgänger Ampel weiss man nicht. Der Fußgänger erlitt einen Beckenbruch und kam ins Kh. Wie der Zufall manchmal so spielt war zwei Autos hinter meinem Mann die Polizei di gleich bezeugen konnte das die Autos grüne Welle hatten. Nach ein paar Tagen wurde uns auch von der Polizei bestätigt das die Schuld zu 100% beim Fußgänger liegt. So jetzt kommt der Hammer der Unfallgegner hat keine Haftpflichtversicherung.:mad: Der Schaden an unserem Fz liegt bei 10.000 Euro. Jetzt haben wir mit unserer Versicherung gesprochen und die haben uns das unfassbare eröffnet. Wir müssen die Kosten für das Gutachten und die Selbstbeteiligung zahlen, zusätzlich wird die Versicherung nach oben gestuft. Die Versicherung wird zwar versuchen die Kosten vom Unfallverursacher einzutreiben, sollte dies aber mit Anwalts oder Gerichtskosten verbunden sein, müssten wir diese auch noch übernehmen. Momentan sind wir nur noch sprachlos, wir fragen uns für was wir schön brav unsere Beiträge zahlen und wenn man dann Hilfe braucht wird man im Regen stehen gelassen. Hat jemand einen Rat was wir dagegen tun können. Sind für alle Antworten dankbar. Lg Sabine;)
 
Hallo Sabine,

ich hatte vor Jahren auch das Problem, einen Fußgänger ohne Versicherung. Bei kam ein Hammer noch hinten drauf:
Das Gericht gab mir eine Teilschuld von 50% da ein Fußgänger ein minderer Verkehrsteilnehmer ist und nie zu 100% schuld sein kann! Ich konnte es kaum fassen, denn mein Geld habe ich nie bekommen dank der Privatinsolvenz die der feine Herr damals eingereicht hat!
Auf den Kosten für Leihwagen SB usw. bin auch sitzen geblieben!
Mein Tip: Such Dir einen fähigen RA für Verkehrsrecht denn der auffährt trägt zumindest eine Mitschuld!
LG Sollero
 
Hallo Sollero, das klingt ja vielversprechend. Die Polizei hat
Uns aber bereits eine 100 prozentige Schuld des Fußgängers zugesichert der Unfall wäre unvermeidlich gewesen, so war der Wortlaut der Polizei. Lg Sabine
 
Hallo zurück!
Die Polizei darf eigentlich gar keine Auskunft über Schuld und Höhe machen!
Die reden sich leicht und Ende! Geh zum Anwalt und sichere Dir Deine Ansprüche!
LG Sollero
 
Hallo, natürlich darf die Polizei einen Verursacher ermitteln bzw ist das ihre Pflicht (wenn's im Rahmen ihrer Möglichkeiten liegt)
Ob das Gericht/Versicherung etc. dieser Feststellung folgt steht auf einem ganz anderen Blatt.
Allerdings ist es schon enorm wertvoll die Polizei als direkten Zeugen zu haben.

Alles Gute Sabi

Gruß Sparky
 
Hallo,

Polizisten kommen oft zu dem Entschluss, dass sie die Justiz sind. Letztlich muss aber im Zweifel ein Richter über Schuldfragen urteilen.

Wenn man als Geschädigter an einen Unfallverursacher gerät, der nicht versichert ist, gibt es die Möglichkeit, sich an den

Verein Verkehrsopferhilfe, Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg

zu wenden. Wenn man im Recht ist, treten die mit der Mindestdeckungssumme ein, vorausgesetzt, man kann den Verursacher nicht anderweitig zur Kasse bitten.

Viele Grüße
Derosa
 
Hallo,

wie derosa schon geschrieben hat, ihr könntet versuchen, über diese Stelle (teilweise) entschädigt zu werden:

http://www.verkehrsopferhilfe.de/home.html

http://www.verkehrsopferhilfe.de/entschaedigungsfonds/praktische-tipps.html

Diese Stelle kann eintreten, wenn der Unfallgegner (Kfz) keine Haftpflichtversicherung hat - ob das auch für Fußgänger gilt, müsst ihr dort klären (nachfragen).

Wenn es ganz dicke kommt, kann der Fußgänger euch noch anzeigen und Schmerzensgeld verlangen - denn wie oben bereits geschrieben, kann es sein, dass ihr noch eine Teilschuld erhaltet, weil jeder Verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten hat, dass er keinem anderen Schaden zufügt (also auch damit rechnen, dass jemand bei Rot über die Ampel läuft).

Ich wünsche euch, dass das nicht passiert und dass euch die Verkehrsopferhilfe helfen kann.

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo Sabine,

was regt dich eigentlich so auf? Deinem Mann ist zum Glück nichts passiert, ihr habt nur die Selbstbeteiligung zu bezahlen und der Unfallverursacher liegt mit Schmerzen im Krankenhaus ...

Seid froh, dass nicht mehr passiert ist und dass der Mann hoffentlich wieder gesund wird! Wie würde dein Mann sich fühlen, wenn der Unfallgegner tot wäre?

Habt ihr ihn mal im Krankenhaus besucht und alles in Ruhe besprochen? Der Mann hat sich sicher nicht vor euer Auto geschmissen, um euch zu schädigen!

Wenn ihr ganz viel Glück habt, wird er euch den entstandenen Schaden ersetzen, wenn er das das nicht kann, könnt ihr trotzdem glücklich sein, dass euch nicht mehr passiert ist, auch, wenn der materielle Schaden für euch natürlich vorhanden ist.

Hier gibt es viele, die froh wären, wenn nicht mehr passiert wäre - vielleicht hilft euch das ein wenig als Trost, um über euren Schaden hinwegzukommen.

Viele Grüße, Rudinchen
 
Hallo Rudinchen, ich gebe Dir vollkommen Recht

Gesundheit ist das größte Gut. Alles andere lässt sich irgendwie ersetzen.

VG rotfuchs2
 
Hallo Frau Hofmann,

finden Sie im Folgenden bitte meine Anmerkungen zu Ihrem Fall.

Haftpflichtversicherung des Fußgängers

Es mag sein, dass der Fußgänger keine Privathaftpflichtversicherung hatte. Möglicherweise befand er sich jedoch im Auftrag seines Arbeitgebers auf einem Dienstgang, weil er etwas zu besorgen hatte. Er könnte dann möglicherweise über den Arbeitgeber versichert sein. Im Übrigen ist nicht gesagt, dass der Fußgänger, selbst wenn er nicht versichert sein sollte, keine Mittel hat, um die bei Ihnen angefallenen Kosten zu übernehmen. Ansprüche gegen den Fußgänger sollten Sie in jedem Fall weiter verfolgen.

Wenn Ihre Kfz-Versicherung wie im Folgenden beschrieben den Schaden übernimmt, dann bleibt bei Ihnen nur noch der Schaden, welcher sich aus der Höherstufung ergibt und der Schaden aus der unfallbedingten Wertminderung des Fahrzeuges (merkantiler Minderwert).

Dies sind in der Regel überschaubare Beträge, die auch bei einem nicht versicherten Fußgänger mit Erfolg geltend gemacht werden können.

Kfz-Kaskoversicherung Ihres Mannes

Die Kaskoversicherung Ihres Mannes hat den Sachschaden an dem Auto zu übernehmen, wenn Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Wenn der Schaden über die Vollkaskoversicherung reguliert wird, so kommt es in der Tat zu einer Höherstufung. Eine Höherstufung findet aber nicht statt, wenn Sie einen Rabattretter im Tarif vereinbart haben. Hier müssten Sie einmal in die Versicherungspolice schauen.

Wenn es um den Vollkaskoschaden geht, bedarf es in der Regel keines Gutachters. Sie melden den Schaden dem Versicherer und fahren in die Kfz-Werkstatt Ihrer Wahl. Danach reichen Sie selbst oder die Werkstatt den Kostenvoranschlag beim Versicherer ein. In der Regel stimmt der Versicherer dann entweder der Reparatur zu oder benennt eine Alternativwerkstatt. Wenn Sie mit dieser einverstanden sind, lassen Sie den Schaden dann von dieser reparieren.

Keine Schuld oder Teilschuld / Betriebsgefahr.

Bei der Frage, ob ein Halter oder ein Fahrer eines Kfz für einen Schaden aufzukommen hat oder nicht, kommt es gar nicht so sehr auf ein Verschulden an. Nach den einschlägigen Vorschriften des StVG unterliegen beide einer Gefährdungshaftung. Haftungsfrei sind beide nur dann, wenn der Unfall auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Im Ergebnis kann es also hier zu einer Mithaftung Ihres Mannes aufgrund der Betriebsgefahr kommen. Dies kommt aber auf den Einzelfall an. Eine 100 %ige Haftung des Fußgängers ist durchaus möglich.

Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, könnten die Kosten des Regresses gegen den Fußgänger über diese abgewickelt werden.

Melden Sie sich gerne, wenn Sie noch Fragen haben.
 
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