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Unfall... wie geht man besser vor?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Cherdak
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Cherdak

Nicht aktive Mitglieder
Hallo zusammen!

Ich ahtte am 3.5. Unfall, alles durchgeführt: Gutachter und RA eingeschaltet.

Zahlen: Gutachter: Reparatur 4400 netto, Restwert Auto 3000

Versicherung: Reparatur 3400 netto (irgendeine Werkstatt), Restwert 3900.

Das Auto ist mittlerweile TEILrepariert (2600 brutto), Paar Blechschaden habe ich belassen.

Wie soll ich noch vorgehen?

1) ich möchte MwSt für Ersatzteile geleten lassen. Reicht die Reparaturrechnung aus, oder wird die Versicherung nur die Kosten für Reparatur übernehmen und keine anderen ausstehenden Reparaturen (Blechschaden)? soll ich die anderen Zahlen schwärzen lassen, bevor ich die Rechnung verschicke, darf ich das? Wie soll ich noch den Nachweis der Reparatur verbringen und die MwSt für die Ersatzteile bekommen?

2) der Nutzausfall ist für 2-3 Tage vorgeschlagen, ich habe aber auf das Auto 10 Tage gewartet. Kann ich mit dem Reparaturnachweis die kompletten Nutzungsausfallkosten geltend lassen, auch bei der fiktiven Arechnung?

3) nach dem Unfall war uich im KH mit Schleudertrauma und Bauchprellung, 1 Tag krank geschrieben. aktuell noch leichtes Ziehen im Hals. war aber nicht mehr beim Arzt. Was soll ich machen?

Ich habe zwar einen RA, aber ich erreiche ihn sehr schlecht. Wollte erstmal hier nachfragen, bevor ich mit RA alles bespreche.

Vielen Dank im Voraus!

VG

Cherdak
 
Unfall

Hallo Cherdak,

die Mwst bekommst Du nur, wenn Du tatsächlich repariert hast. Nun hast du allerdings ein Problem. Du hast eine Teilreparatur machen lassen. Wenn Du jetzt die Rechnung bei der Versicherung einreichst, geht diese davon aus, dass das Fahgrzeug ganz repariert wurde. Und da die Rechnung eine Diskrepanz zu dem Schadengutachten darstellt, würde es ohnehin zu einer Prüfung der Versicherung kommen.

Was mich wundert, ist die Feststellung der Versicherung, dass der Nettoreparaturwert (3.400,--EUR) niedriger ist, als der Restwert (3.900,--EUR). Wie hoch ist eigentlich der Wiederbeschaffungswert? (steht im Schadengutachten drin)

Die Reparaturdauer wird definitiv ein Streitpunkt. Wenn das Schadengutachten 2-3 Tage vorgibt und Du 10 Tage auf das Fahrzeug warten musstest, dann muss zunächst einmal geklärt werden, wodurch die Diskrepanz zwischen Schadengutachten und tatsächlicher Reparaturdauer hervor gerufen wurde.

Soweit erst einmal.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
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