Hallo in die Runde,
vor gut fünf Jahren habe ich einen unverschuldeten Unfall erlitten. Infolge dessen musste ich an der Schulter operiert werden.
Aus der OP, welche unter Vollnarkose mit zusätzlichem Schmerzkatheter durchgeführt wurde, erwachte ich mit einer Tetraparese (Lähmung aller vier Extremitäten) und Hirnnervenausfällen.
Nachdem eine organische Ursache der Lähmung nicht gefunden werden konnte, erhielt ich die Diagnose, dass die Lähmung psychisch ist. Erst jetzt bin ich, mehr oder weniger durch Zufall, in einer weit entfernten Klinik gelandet, in der bewiesen werden konnte, dass die Lähmung organischer Natur ist und wohl durch einen Narkoseschaden entstanden ist.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erkennt die Unfallfolgen an. Nun ist aber für mich die große Frage, ob diese Versicherung sich für die weiteren Folgen aus der Verantwortung ziehen kann?
Für mich sind die Folgen schwerwiegend, denn ich sitze im Rollstuhl, nunmehr mit der Diagnose einer inkompletten Querschnittlähmung.
Vielleicht kann mir jemand bei meiner Fragestellung weiterhelfen.
Vielen Dank und Grüße
Emma
vor gut fünf Jahren habe ich einen unverschuldeten Unfall erlitten. Infolge dessen musste ich an der Schulter operiert werden.
Aus der OP, welche unter Vollnarkose mit zusätzlichem Schmerzkatheter durchgeführt wurde, erwachte ich mit einer Tetraparese (Lähmung aller vier Extremitäten) und Hirnnervenausfällen.
Nachdem eine organische Ursache der Lähmung nicht gefunden werden konnte, erhielt ich die Diagnose, dass die Lähmung psychisch ist. Erst jetzt bin ich, mehr oder weniger durch Zufall, in einer weit entfernten Klinik gelandet, in der bewiesen werden konnte, dass die Lähmung organischer Natur ist und wohl durch einen Narkoseschaden entstanden ist.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erkennt die Unfallfolgen an. Nun ist aber für mich die große Frage, ob diese Versicherung sich für die weiteren Folgen aus der Verantwortung ziehen kann?
Für mich sind die Folgen schwerwiegend, denn ich sitze im Rollstuhl, nunmehr mit der Diagnose einer inkompletten Querschnittlähmung.
Vielleicht kann mir jemand bei meiner Fragestellung weiterhelfen.
Vielen Dank und Grüße
Emma