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Unfall und weitere Folgen

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas emma1
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

emma1

Erfahrenes Mitglied
Hallo in die Runde,

vor gut fünf Jahren habe ich einen unverschuldeten Unfall erlitten. Infolge dessen musste ich an der Schulter operiert werden.
Aus der OP, welche unter Vollnarkose mit zusätzlichem Schmerzkatheter durchgeführt wurde, erwachte ich mit einer Tetraparese (Lähmung aller vier Extremitäten) und Hirnnervenausfällen.
Nachdem eine organische Ursache der Lähmung nicht gefunden werden konnte, erhielt ich die Diagnose, dass die Lähmung psychisch ist. Erst jetzt bin ich, mehr oder weniger durch Zufall, in einer weit entfernten Klinik gelandet, in der bewiesen werden konnte, dass die Lähmung organischer Natur ist und wohl durch einen Narkoseschaden entstanden ist.

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erkennt die Unfallfolgen an. Nun ist aber für mich die große Frage, ob diese Versicherung sich für die weiteren Folgen aus der Verantwortung ziehen kann?
Für mich sind die Folgen schwerwiegend, denn ich sitze im Rollstuhl, nunmehr mit der Diagnose einer inkompletten Querschnittlähmung.

Vielleicht kann mir jemand bei meiner Fragestellung weiterhelfen.

Vielen Dank und Grüße
Emma
 
Hallo,

hast Du damals eine Vereinbarung mit der Versicherung geschlossen? Schau mal nach dem Inhalt. Der Versicherer muß ein Anerkenntnis abgeben, auch für zukünftige Schäden aufzukommen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Emma,

Nun ist aber für mich die große Frage, ob diese Versicherung sich für die weiteren Folgen aus der Verantwortung ziehen kann?

ob die Versicherung kann und ob es rechtens ist, sind die alternativen. und wie man hier vielfach sieht, kann sie, wenn richter sich auf seiten dieser Versicherungen schlagen oder wenn man selbst nicht bestens gerüstet und informiert ist (oft geht es aber trotzdem, wenn gerichte die opfer ignorieren).

Aus der OP, welche unter Vollnarkose mit zusätzlichem Schmerzkatheter durchgeführt wurde, erwachte ich mit einer Tetraparese (Lähmung aller vier Extremitäten) und Hirnnervenausfällen.
Nachdem eine organische Ursache der Lähmung nicht gefunden werden konnte, erhielt ich die Diagnose, dass die Lähmung psychisch ist. Erst jetzt bin ich, mehr oder weniger durch Zufall, in einer weit entfernten Klinik gelandet, in der bewiesen werden konnte, dass die Lähmung organischer Natur ist und wohl durch einen Narkoseschaden entstanden ist.

daher solltest du soweit nicht geschehen zu der OP sämtliche (!) unterlagen, befunde, op-berichte, messergebnisse, berichte von/an leistungsträger (krankenkasse, haftpflicht- und andere versicherungen, labor, haus- und sonstige ärzte) besorgen.
sämtliche unterlagen müssen auf inhalt, plausibilität und mit dem med. standard geprüft und abgeglichen werden. manches fällt einem laien auf, anderes wird nur mit fachkenntnis zu erkennen sein, wenn es widersprüche gibt.
es ist eine diffizile arbeit. und wenn sich daraus fragen ergeben - dann fragen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Zusammen,

ich habe mit der gegnerischen HPV keine Vereinbarung abgeschlossen. Über meinen Anwalt wurden Schadensersatzansprüche gestellt (und zwar nicht nur für die primären Unfallfolgen sondern auch für die weiteren Folgen), die mehr oder weniger übernommen wurden. Allerdings ist der letzte Geldfluss zwei Jahre her; was aber nicht nur der Versicherung zur Last gelegt werden kann.

Ich habe etliche Unterlagen geordert und diese lassen nicht den Schluss zu, dass etwas grob schief gelaufen ist. Auch ein Gutachter, der in meinem Auftrag ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten erstellte (bezüglich der privaten Unfallversicherung), geht nicht von einem Behandlungsfehler aus.

Das große Drama ist ja auch das, wie man hinterher damit umgegangen ist. Mir eine psychische Diagnose "aufs Auge zu drücken" hat mir etliche Jahre teilweise Fehl- oder Nichtbehandlung eingebracht, was ich in diesem Jahr schmerzhaft büßen musste.

Mir persönlich geht es gar nicht darum, dass ich dem Anästhesisten einen Fehler nachweisen will; mein Zorn geht eher an die Ärzte, die mich hinterher fehldiagnostiziert haben.
Was ja aber für mich primär am wichtigsten ist, ist, dass ich meine finanziellen Verluste ersetzt bekomme. Rechtsstreitigkeiten sind nicht gerade das, was ich bei allem anderen Drama noch verkraften kann.
Somit wäre ich einfach zufrieden, wenn die gegnerische HPV für alle Folgen aufkommen muss.

Viele Grüße
Emma
 
Hallo Emma,

die OP an der Schulter war nicht dein Einfall, sondern aufgrund des Unfalls nötig!

Hättest du den Eingriff verweigert, wärst du jetzt mobil aber ohne funktionierende Schulter / Arm. Dann käme der Vorwurf " Schadentminderungspflicht" und "Mitwirkungspflicht" verletzt!

LG
Aramis
 
Hallo Emma,

das klingt aber wenig überzeugend

Ich habe etliche Unterlagen geordert und diese lassen nicht den Schluss zu, dass etwas grob schief gelaufen ist. Auch ein Gutachter, der in meinem Auftrag ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten erstellte (bezüglich der privaten Unfallversicherung), geht nicht von einem Behandlungsfehler aus.

Mir persönlich geht es gar nicht darum, dass ich dem Anästhesisten einen Fehler nachweisen will; mein Zorn geht eher an die Ärzte, die mich hinterher fehldiagnostiziert haben.
Somit wäre ich einfach zufrieden, wenn die gegnerische HPV für alle Folgen aufkommen muss.

"etliche Unterlagen" sind wohl mit sicherheit etliche zu wenig. du brauchst ALLE unterlagen! wer hat denn die "etliche Unterlagen" zusammengestellt und nach welchem kriterium? und wie/weshalb kommt ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten zustande und auf welcher basis?

es geht nicht darum, irgend einem x-beliebigen arzt einen Fehler nachzuweisen; tatsache ist doch, dass ein fehler zu vermuten ist, in welchem stadium, das ist nun herauszufinden. dazu braucht es aber sämtliche unterlagen, schon um späteren einwendungen zu begegnen.

es ist falsch, an dieser stelle nachsicht zu zeigen, das werden alle anderen hier bestätigen. dir hilft es nicht (im gegenteil) und ein evtl schädiger freut sich.


gruss

Sekundant
 
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